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Lena Zagst

GRÜNE 3:45 min Sitzungen 23/9

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, jeden Tag erleben in Deutschland unzählige Menschen Gewalt durch ihre Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen. Ganz überwiegend sind das Frauen. Das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamts verzeichnet über 256.000 Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2023. Das sind im Schnitt fast 700 pro Tag. Und an fast jedem dieser Tage stirbt eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner. Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen, sie ist ein strukturelles Problem, das sich mitten durch unsere Gesellschaft zieht, durch alle Milieus, alle Altersgruppen, alle Stadtteile. Und sie ist auch nicht in dem Moment beendet, in dem sich eine Frau entscheidet, den Mut zu finden, zu gehen. Denn der Weg in ein gewaltfreies Leben ist oft voller Hürden, rechtlich, finanziell und emotional. Wir sagen, der Staat hat die Pflicht, Frauen, Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, nicht nur zu schützen, sondern ihnen auch den Ausstieg zu erleichtern. Deswegen haben wir noch als Ampelkoalition auf Bundesebene mit dem Gewalthilfegesetz einen klaren Anspruch auf Schutz und Beratung verankert. Das war ein großer Schritt, aber wir müssen weitergehen. Unser heutiger Antrag setzt genau an einem dieser oft nicht so sichtbaren, aber hoch wirksamen Hindernisse an, nämlich der gemeinsamen Wohnung. Wer mit dem gewalttätigen Partner einen gemeinsamen Mietvertrag hat,steht nach dem Auszug oft vor einem absurden Problem. Man will weg, man will nur noch raus. Aber um den Mietvertrag zu kündigen, braucht man seine Zustimmung. Und die verweigert er. Aus Trotz, aus Kontrolle, einfach um weiter Macht auszuüben. Und das hat Folgen. Die Betroffenen stehen weiter in einem Vertragsverhältnis mit dem Täter, haften auch für die Miete oder etwaige Schäden und sie können häufig keine neue Wohnung beziehen, weil sie offiziell noch woanders Mieterinnen sind. Und obwohl es einen rechtlichen Anspruch gibt, die Zustimmung einzuklagen, ist das für viele einfach kein realistischer Weg. Ein langes Zivilverfahren, zum Beispiel mit strengen Beweisaufnahmen, mit Konfrontation mit dem Täter, mit ungewissem Ausgang, das bedeutet Monate oder Jahre im Schwebezustand ohne echte Perspektive. Allein in Hamburg standen im letzten Jahr 20 Frauen genau vor diesem Problem. Und auch in diesem Jahr waren es schon mehrere. Und das hat eine strukturelle Wirkung, denn die Schutzplätze in den Frauenhäusern bleiben dadurch länger als nötig belegt, durch Menschen, die ja tatsächlich schon längst bereit wären für einen Neuanfang. Und hier setzen wir mit unserem Antrag an. Wir fordern den Senat auf, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zu starten, die es ermöglicht, genau diese Zustimmung zur Kündigung direkt zum Beispiel im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens einzuklagen. Und das wäre ein echter Fortschritt, denn es entlastet die Betroffenen, es bündelt Verfahren, es spart Zeit, es verhindert eine Zeit.zweite Belastung vor einem anderen Gericht und es schafft Rechtssicherheit. Es hilft am Ende natürlich auch den Frauenhäusern, denn schneller frei werdende Plätze bedeuten, dass mehr Menschen Schutz bekommen können. Wir freuen uns sehr, dass auch die JustizministerInnenkonferenz und die GleichstellungsministerInnenkonferenz dieses Anliegen bereits unterstützen. Jetzt gilt es, aus dieser politischen Unterstützung konkrete Gesetzgebung werden zu lassen. In Hamburg gehen wir hier schon einmal mit gutem Beispiel voran. Gewaltschutz bedeutet mehr als eine sichere Umgebung. Es bedeutet auch klare Strukturen, Unterstützung, Verlässlichkeit und das Ende unnötiger Hürden. Dafür steht dieser Antrag und ich freue mich über Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

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