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Melanie Schlotzhauer

Senatorin 3:42 min Sitzungen 23/9

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die öffentliche Anhörung vom 6. Februar 2025 war eine der bewegendsten Ausschusssitzungen, die ich als Senatorin erlebt habe. Rund 150 betroffene Menschen waren im Rathaus und haben ihre leidvolle Erfahrung geteilt. Für diesen Mut möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Nur durch das offene Teilen dieser Geschichten und Erlebnisse können wir notwendige Veränderungen anstoßen. An diesem Abend wurden Hörende und Nichthörende des Ausmaßes an Ungerechtigkeit und Leid, das gehörlose Menschen bis in die jüngste Vergangenheit erfahren haben, vor Augen geführt. Kinder und Jugendliche durften ihre Muttersprache, die Gebärdensprache, nicht nutzen. Sie mussten stundenlang vor dem Spiegel stehen, um Laute zu formen, die sie selbst nicht hören konnten. Sie wurden gegen ihren Willen körperlich angefasst. Diese Praxis war Folge des offiziellen staatlichen Lehrplans, der die Gebärdensprache in Schulen nicht vorsah. Ein Lehrplan, der vermeintlich dem Wohl des gehörlosen Kindes dienen sollte und doch so fundamental der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht. Ich entschuldige mich im Namen des Senats.für das in Hamburg ergangene Unheil bei Ihnen. Als Sozialsenatorin und für den gesamten Senat sage ich klar, wir stehen zu unserer Verantwortung, diese Vergangenheit an den Hamburger Schulen aufzuarbeiten, wie es dieser Antrag hier formuliert. Und ja, Herr Grudzek, es wird sehr zeitnah losgehen. Die ersten Gespräche sind bereits geführt. Wir wissen, wissenschaftliche Aufarbeitung bedeutet auch gesellschaftliche Anerkennung für das erlittene Unrecht. Die Anhörung hat gezeigt, dass das Verbot der Gebärdensprache in ganz Deutschland gängige Praxis war. Das Leid in Hamburg war also kein Einzelfall, sondern ein deutschlandweites Problem. Deshalb nehmen wir den Auftrag gerne an, uns auf Bundesebene für einen einheitlichen Entschiedigungsfonds einzusetzen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass solche Verhandlungen mit dem Bund und allen 16 Ländern erfahrungsgemäß Zeit brauchen. Das haben unsere Erfahrungen aus der Stiftung Anerkennung und Hilfe gezeigt. Die Berichte der Betroffenen haben auch gezeigt, wie sehr die verwährten Bildungswege die gesellschaftliche Teilhabe vieler gehörloser Menschen einschränken. Hamburg bietet deshalb bereits heute vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, aber die Antrags- und Bewilligungswege sind oft viel zu kompliziert. Deshalb begrüße ich den Prüfauftrag, den Zugang zu Leistungen für Gehörlose.Menschen in Hamburg einfacher und niedrigschwelliger zu gestalten. Wir werden unsere bisherigen Zuwendungen und die landesrechtlichen Regelungen auf Verbesserungspotenziale hin überprüfen und dies ganz im Sinne des Grundsatzes nicht ohne uns, über uns mit dem Gehörlosenverband besprechen. Abschließend möchte ich betonen, es ist höchste Zeit, das damalige Gebärdensprachverbot ausdrücklich zu bedauern und das in Hamburg erlittene Leid anzuerkennen. Herzlichen Dank.Tá?

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