Robert Risch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der zweite Satz der Präambel, jeder einzelne Ertrunkene ist ein Ertrunkener zu viel, trifft den Kern des Themas. Die DLRG-Bilanz für das Jahr 2024 weist insgesamt 14 Ertrunkene für Hamburger Gewässer aus, davon fünf am Elbstrand. Das Problem ist nicht neu, sondern bekannt. Die Steilkante zur Fahrrinne verläuft oft nur einen Schritt vom scheinbar harmlosen Wassersaum entfernt. Ein Kind, das am Ufer spielt, kann binnen Sekunden in die Tiefe gerissen werden. Zudem hat durch die Tide eine starke Strömung, der durch den Sog der vorbeistandenden Schiffe verstärkt wird. Mit der Backersee-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass eine Verkehrssicherungspflicht besteht, auch wenn ein Ort nicht offiziell zum Baden freigegeben ist. Diese Pflicht kommt der rot-grünen Senat nicht nach. Im Gegenteil, mit Willkommensschildern wird den Besuchern eine falsche Sicherheit vorgespielt. Das ist fahrlässig. Der Flyer, der immerhin existiert, wurde per E-Mail versendet, was allerdings keine vernünftige Gefahrenkommunikation darstellt. Was nützlich ist und was der Antrag unter anderem auch fordert, sind deutliche Warnschilder, Piktogramme, die die unmittelbare Gefahr visualisieren.Auch die anderen im Antrag geforderten Punkte halten wir mitunter für sinnvoll oder zumindest für prüfenswert. Inwieweit der Senat jetzt dafür Sorge tragen kann, dass jedes Kind in der Schule sich erschwimmen lernt, sei einmal dahingestellt. Alles in allem sehen wir in dem Antrag mehr Positives als Negatives, vor allem vor dem Hintergrund der Rettung von Leben. Abseits der Fahrrinne muss die Schwimmausbildung von Kindern verbessert werden. Hier sind auch die Eltern in der Pflicht. Ebenfalls bieten sich die Organisationen wie der Delegie an, zu fördern. Ich tue dies durch eine einfache Mitgliedschaft. Aber trotzdem sehe ich auch die Stadt in der Pflicht. Danke.
