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Dr. Carsten Brosda

Senator 7:14 min Sitzungen 23/8

Ich weiß, ich schreibe die Bücher nicht für Sie, Herr Nockemann. Aber Frau Präsidentin, das merke ich. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hoffe, ich gucke mal nachher nach, ob es in der Mediathek von Logo irgendeinen Beitrag gibt, der ein bisschen besser erklärt, was ein demokratischer Rechtsstaat ist, was eine repräsentative Demokratie ist, was sozusagen öffentlich-rechtlich bedeutet. Weil da ging gerade so viel durcheinander, dass man dazu mit Büchern alleine gar nicht hinkäme, um das auseinanderzudröseln. Aber vielleicht nur so viel. Demokratie ist nicht zwingend ausschließlich Volksdemokratie. Demokratie kann auch repräsentative Demokratie sein. Insofern können Parlamente Demokratie ausüben und das tun sie. Wenn Sie Staatsverträge ratifizieren. Punkt 1. Punkt 2. Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Wir können ja mal gucken. Bitte. Vielen Dank. Herr Kollege, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie jetzt einen Beitrag von Logo brauchen, um einen demokratischen Rechtsstaat zu definieren, meinen Sie nicht, dass Sie dann hier fehl am Platze sind?Erstens. Ja, ich suche ja nur nach sozusagen adressatenangemessenen Formaten an dieser Stelle. Und insofern war das der Versuch. Weil das Entscheidende ist schon, dass wir eine Demokratie organisieren, in der sowohl das demokratische als auch das rechtsstaatliche Prinzip gilt. Und dem Bundesverfassungsgericht vorzuwerfen, dass es sich etwas herbeihalluziniert, finde ich wirklich im Rahmen unserer Verfassungsordnung einen schwer bemerkenswerten Vorgang. Eine Rechtsprechung, die nicht nur das Bundesverfassungsgericht hält, sondern die auch in der gesamten juristischen Lehrmeinung durchweg so aufgehalten wird, selbst von den Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das haben Sie gesagt. Ja gut, viel Spaß dabei. Aber dazu müssen Sie die Mehrheiten organisieren. Drittens, ich glaube, demokratische Institutionen unseres demokratischen Rechtsstaats wären froh, wenn sie, Stichwort Akzeptanz bei der Bevölkerung, die Zustimmungswerte zu ihrer Arbeit haben, die öffentlich-rechtliche Angebote derzeit noch bekommen. Insofern ist auch das ein Grund, warum einige in diesem Hause so sehr in Furor geraten, wenn es darum geht, über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reden. Er ist nämlich akzeptiert bei der Breite der Bevölkerung. Und es geht darum, das bewusst zu unterminieren, weil man Sorge davor hat, dass es eine unabhängige Instanz gebe, die tatsächlich adressiert wird von Bürgerinnen und Bürgern.die sagen, da will ich Informationen herbekommen, denen ich vertrauen kann, weil sie in der Lage sind, sozusagen die Propaganda, die an anderer Stelle produziert wird, aufzuklären. Insofern müssen wir dafür sorgen, dass in einer Demokratie diese Institutionen verteidigt werden. Vierter Punkt. Nicht der Staat bekommt mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag Instrumente an die Hand, sondern Landesmedienanstalten, die ebenfalls öffentlich-rechtliche Anstalten sind, in denen der Staat nicht vertreten ist, sondern die in der Tat als Institutionen zwischen der Privatwirtschaft und dem Staat als ein weiterer Organisationsmechanismus gelten, der am Ende gesellschaftlich besetzt und organisiert wird. Und genau dieses gesellschaftliche Besetzt und Organisiertsein ist in einer Demokratie erneut ein weiteres Widerlager dagegen, dass das passiert, was Sie sozusagen permanent behaupten, was aber nicht der Realität entspricht, dass nämlich hier Institutionen existieren würden, die vom Staat abhängig wären. Genau das sind sie nicht, weil sie organisiert sind, aus Gesellschaft und Zivilgesellschaft heraus. Und ich finde es bemerkenswert, dass Sie die vielen Menschen, die dort als zivilgesellschaftliche Akteure entsandt von großen Verbänden, entsandt von zivilgesellschaftlichen Organisationen sitzen, sozusagen auf derartige Art und Weise verächtlich machen, dass Sie sie quasi gleichsam sozusagen einer staatskorporatistischen Institution unterstellen. Das ist ein Fehlverständnis.Mit diesen Staatsverträgen sichern wir die Möglichkeit, Jugendmedienschutz zu betreiben und geben Eltern Instrumente in die Hand auf der Ebene der Betriebssysteme, dafür zu sorgen, eigenständig, was ihre Kinder sehen können und was sie nicht sehen können. Es ist genau eine Ausstattung der Eltern mit der technischen Souveränität, die sie brauchen, damit sie handeln können, was sie momentan nicht können, weil diese Instrumente von den Plattformen nicht vorgehalten werden. Punkt eins. Das Zweite, was wir machen, ist, wir haben ein Reformkonzept des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt, das entstanden ist auf Basis eines Vorschlags, den der sogenannte Zukunftsrat, den die Ländergemeinschaft eingesetzt hat, entwickelt hat, in dem Expertinnen und Experten zusammengesessen haben, wie entwickelt man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und daraus sind politische Vereinbarungen zwischen 16 Ländern entstanden, die jetzt zur Abstimmung in den Parlamenten und zur Ratifizierung in diesem Staatsvertrag stehen. Hätte ich mir an der einen oder anderen Stelle anderes gewünscht? Auf jeden Fall. Reden wir am Ende darüber, wie wir 16 zu 0 eine Entscheidung hinbekommen können, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiter gestaltet werden kann. Auch das, und das ist Ausweis demokratischer Qualität, sich an dieser Stelle zu einigen und gemeinsam als Ländergemeinschaft aus der Vielfalt der in den Regierungen vertretenen gesellschaftlichen Strömungen herauszusagen. Das ist unser Vorschlag, wie wir es staatsfern, öffentlich-rechtlich, gemeinwirtschaftlich künftig organisieren wollen. Und der dritte Punkt ist auch angesprochen worden. Natürlich wird es am Ende auch um die Frage des Geldes gehen. Und da würde ich mir wünschen, wenn sozusagen die Rede von Herrn Wersig, die ich gerne gehört habe, vielleicht auch Widerhall findet bei den Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung, die momentan den achten Medien...den Änderungsstaatsvertrag, um bei Herrn Walschak schon mal die Vorfreude auf die nächste Beratung zu erhöhen, und sagen, derzeit noch nicht unterzeichnet haben, indem es nicht tatsächlich auch um die Veränderung der Beitragsfestsetzung geht, wo wir eine Neugestaltung haben, damit wir auch künftig sicherstellen können, dass die Beiträge auch angemessen zu dem Auftrag, den wir definieren, sind und nicht an der Stelle momentan die Länder sagen können, wir beauftragen zwar das, Aber die Mittel zur Erfüllung des Auftrags bekommt ihr nicht. Dann haben die Anstalten gar keine andere Chance, als vor ein Gericht zu gehen und den Rechtsanspruch, den sie dort haben, auch tatsächlich einzuklagen und gerichtlich feststellen zu lassen. Man könnte das ändern, wenn man den achten Medienänderungsstaatsvertrag auch unterzeichnet. Dann, glaube ich, würde die Klage der Anstalten, die momentan in Karlsruhe anhängig ist, wenig Chancen auf Erfolg haben, weil dann das Gericht sagen könnte, die Ländergemeinschaft hat die Finanzierung auch bereits geklärt. Die Ironie der Geschichte ist also, dass diejenigen, die besonders laut momentan aus Landesregierungen gegen die Beitragserhöhung, die die KEF bereits festgestellt hat, agitieren, nämlich die Landesregierungen Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt, ausgerechnet diejenigen sind, die es derzeit wahrscheinlicher machen, dass diese Beitragserhöhung kommt, weil Karlsruhe gar nicht anders kann, als zu sagen, ihr habt einen Auftrag definiert, aber ihr habt keinen Beitrag dafür geleistet, insofern muss das geschehen. Würde man die Beitragsmodalität ändern, würde die Klage mutmaßlich ins Leere laufen. Insofern bin ich sehr zuversichtlich, dass wir auch künftig im Zusammenspiel von rechtsstaatlichen Prinzipien und von demokratischen Prinzipien, von plenaren Prinzipien und von zivilgesellschaftlichen Prinzipien einen freien... öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in der Lage ist, einer demokratischen Gesellschaft die Informationsangebote zur Verfügung zu stellen.zu stellen, die sie braucht, damit sie auch den freien demokratischen Diskurs aufgeklärt führen kann, zu gewährleisten. Und dazu leistet dieser Staatsvertrag einen Beitrag. Und ich freue mich sehr über die Auseinandersetzung, die wir dazu sicherlich im Ausschuss noch haben werden. Aber das ist ein wichtiger Schritt, Demokratiefestigkeit unserer Gesellschaft zu stärken. Schönen Dank.

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