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Krzysztof Walczak

AfD 5:10 min Sitzungen 23/8

Meine Damen und Herren, alle Jahre wieder kommt das Christkind und alle Monate wieder kommt ein neuer Medienänderungsstaatsvertrag. Dieses Mal sogar zwei auf einen Schlag. Was ist drin? Mal wieder ein gehöriger Schuss Autoritarismus. Unter dem Vorwand des Jugendschutzes soll der technische Rahmen geschaffen werden, um die absolute Kontrolle über all die digitalen Plattformen zu gewinnen. Ja, wie gesagt, zunächst mit dem Argument des Jugendschutzes. Aber wir wissen, wenn der Staat erst einmal Kontrollinstrumente an die Hand bekommt, die er zuvor nicht hatte, können diese sehr einfach in der Zukunft missbraucht werden. Eine, wie Sie es im schönsten Bürokratendeutsch nennen, Jugendschutzvorrichtung ist nämlich nichts anderes als ein Filtersystem, welches Sie mit Leichtigkeit mit einem dröftigsten Medienänderungsstaatsvertrag später ändern könnten, um zukünftig Kinder und Jugendliche nicht nur vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, sondern beispielsweise um zukünftig auch politisch unliebsame Inhalte zu filtern. Und selbst wenn ich Ihnen diese guten Absichten beim Jugendschutz abkaufen würde, Herr Broster, was ich definitiv nicht tue, das zeigt ja Ihre ganze linksautoritäre Medienpolitik der letzten Jahre, so wäre eine solche Vorgehensweise allein schon deshalb abzulehnen, weil sie damit die Hauptverantwortlichkeit für den Jugendschutz von den Eltern wegnehmen und auf den Staat übertragen. Das ist aber genau falsch. Wir brauchen keinen Staat, der sich zum Vormund aufschwingt, sondern wir brauchen verantwortliche Eltern, die ihre Verantwortung nicht an der staatlichen Gasse...sondern die den besten Jugendschutz machen können, den es geben kann, einen individuellen, einen kritischen, einen verantwortungsvollen Jugendschutz, bei dem Kindern und Jugendlichen klare Grenzen von Kindesbeinen an über die Erziehung gesetzt werden und nicht durch staatlich verordnete Jugendschutzvorrichtungen. Der siebte Vertrag, den Sie hochtrabend Reformstaatsvertrag nennen, ist kein Reformstaatsvertrag. Das fundamentale und zentrale Problem, nämlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bleibt weiterhin ungelöst. Ja, Sie doktern etwas an der Keff rum, aber wir haben ja ein Problem, das hier einfach nicht adressiert wird. Und das lautet da, immer mehr Bürger wollen nicht, dass ihre Rundfunkbeiträge steigen. So, und nun könnte man ja meinen, wir leben in einer Demokratie und die Länder, die 16 Länder veranstalten einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Grundlage eines Staatsvertrags und die Länder haben somit auch das Sagen darüber, wie hoch die Beiträge sind. Das Problem, was wir aber haben, ist, selbst wenn Landesparlamente es ablehnen, die Rundfunkbeiträge zu erhöhen, rennen dann die nimmersatten Anstalten zum Bundesverfassungsgericht und meinen dann den Rundfunkbeitrag über das Bundesverfassungsgericht anheben zu können. Und in diesem Zusammenhang muss man ganz klar sagen, daran wird sich auch durch diesen siebten Vertrag nichts ändern. Wenn die Anstalten weiterhin der Meinung sind, dass sie unterfinanziert sind, werden sie sich weiterhin über das Demokratische...der Landesparlamente hinwegsetzen können. Und, das muss man an dieser Stelle auch dazu sagen, es wird das Grundproblem schlicht und ergreifend ignoriert. Wir haben eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zusammenhalluziniert ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt im entsprechenden Grundgesetzartikel nicht einmal namentlich vor. Karlsruhe leitet aber daraus nicht nur ab, dass es eine Bestandsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, sondern sie leiten daraus sogar ab, exakt auf die Centstelle genau, wie hoch die Rundfunkbeiträge sein müssen, meine Damen und Herren. Das ist eine Fehlkonstruktion und daher bräuchten Sie hier eigentlich keinen Rundfunk, keinen Medienänderungsstaatsvertrag. Sie bräuchten hier eine Verfassungsänderung, um ein für alle Mal klarzustellen, die Parlamente entscheiden, ob und in welchem Umfang sie einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk veranstalten.Und dann, meine Damen und Herren, möchte ich doch noch mal auf den Redebeitrag der CDU eingehen von Herrn Wersig. Es war jetzt ja Ihre zweite Rede als medienpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion. Also ich halte nur noch einmal fest, ich hatte ja noch Hoffnung sozusagen für die CDU hier in Hamburg. Also mir ist unerklärlich, wie Sie eigentlich Ihre Positionierung, die an Devotheit und Unterwürfigkeit gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie Sie das eigentlich in Einklang bringen, zum Beispiel damit, was ostdeutsche Landesverbände in Ihrer Partei da vertreten. Also ich stelle einfach fest, die CDU Hamburg hat ein völlig unkritisches Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ist ja nicht mal bereit, irgendwelche kleineren Verbesserungsvorschläge zu machen. Sie sind ja nicht mal bereit, hier zu sagen, die Rundfunkbeiträge sollten nicht weiter steigen. Stattdessen diese Anbiederung, die übrigens auch, wenn ich das nochmal sagen will, zum Teil auch einfach auf Falschinformationen basiert. Sie behaupten ja beispielsweise, die Staatsferne würde sich daraus ergeben, dass wir demokratische Gremien hätten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren. Eigentlich sind Sie ja ein gebildeter Mann, Herr Wersig, deswegen will ich Ihnen nochmal deutlich machen. Ein demokratisches Gremium wäre es, wenn alle Zuhörer und Zuseher ein Gremium wählen. Was wir aber stattdessen haben, ist ein korporatistisches Gremium, das von Gewerkschaften, Kirchen, Arbeitgeberverbänden geschickt wird. Das ist keine Demokratie.

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