René Gögge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Jahren hat sich ja rasant verändert, wo große Teile der Gesellschaft Informationen und auch Unterhaltung finden. Und das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Deshalb will ich jetzt doch auch noch einmal über den Aspekt des Jugendschutzes im Staatsvertrag sprechen. Denn diesen Entwicklungen, die wir alle wahrnehmen, muss ja auch der rechtliche Rahmen am Ende angepasst werden. Die Welt von TikTok, Snapchat, Insta und Co. Beeinflusst sehr, sehr stark die persönliche Entwicklung von jungen Menschen in unserer Gesellschaft. Und um sie vor Gefahren wie zum Beispiel Mobbing oder auch Suchtverhalten zu schützen, braucht es eine sichere digitale Umwelt. Und die Medienaufsicht braucht dafür natürlich auch die Möglichkeit, den Betreiberunternehmen intensiv auf die Finger zu schauen. Und auch das beschließen wir mit diesem Medienstaatsvertrag. Eine Herausforderung wird dabei sein, das will ich gar nicht verhehlen, dass die neue Aufsichtspflicht für die Medienanstalten zusätzliche Arbeit mit wenig bis gar keinem zusätzlichen Budget bedeutet. Inhaltlich muss man sagen, die Möglichkeit für Eltern per Voreinstellung auf dem Smartphone die Mediennutzung des Nachwuchses zu regulieren, die erscheint durchaus sinnvoll. Allerdings müssen wir ganz klar weiterhin intensiv über eine ausgereifte Technologie dafür diskutieren. Und mindestens genauso wichtig, das müssen wir im Blick behalten, ist es, den eigenständigen Umgang mit Medien zu erlehren. Der erste Schritt ist also getan und weitere müssen folgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Garant für den Diskurs in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist ein starker öffentlich-rechtlicherUnd deshalb wird er ja auch von faschistischen Kräften verächtlicht gemacht. Die Öffentlichkeit hat den Anstalten den Auftrag erteilt, faktenbasiert, umfassend und unabhängig zu berichten. Und neben Informationen umfasst das Angebot natürlich auch Unterhaltung, Kultur und Bildung. Und das halte ich auch für richtig so. Und bei alledem muss auch weiterhin eine zentrale Aufgabe sein, die Vielfalt unserer Gesellschaft in all ihren Facetten abzuwilden und deutlich zu machen. In einer Welt voller Fake News und Propaganda aus In- und Ausland ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Säule unserer Demokratie, die wir schützen müssen und die wir DemokratInnen auch schützen wollen und werden. Wer über Gebühren finanziert wird, der muss natürlich seine Mittel effizient einsetzen. Über die entsprechenden Abgaben wird in unserer Gesellschaft nachvollziehbarerweise viel und auch kritisch diskutiert. Die vorliegende Drucksache jedenfalls zeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich sehr wohl reflektiert und imstande ist, auf Kritik zu reagieren und Änderungen herbeizuführen. Denn am Ende braucht er einen zufriedenen Auftraggeber, und das ist die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Der Reformstaatsvertrag jedenfalls ist nach meinem Dafürhalten das ansprechende Ergebnis einer dementsprechenden Reflexion. Und eine der wichtigsten Änderungen in Sachen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist das Prinzip der Federführung. Das heißt, es wurde schon erläutert, dass künftig Schwerpunkte beieinzelnen Sendern zusammengefasst werden. Dazu gehört auch die Schaffung einer gemeinsamen Internetplattform, weil das einfach helfen wird, kostspielige Mehrfachstrukturen zu vermeiden. Auch die Ausgaben für Sportrechte kommen auf den Prüfstand und dasselbe gilt für die Gehälter der Intendanz und außertarifliche Vergütung. Und außerdem sollen Kooperationen mit privaten Medien angeregt werden. All das sinnvolle Schritte. Aber besonders freut mich die Stärkung regionaler Angebote, genauso wie natürlich der Auftrag, NichtnutzerInnen besser zu erreichen. Das ist eine ganz wesentliche Veränderung und kann hoffentlich helfen, durch das Angebot verlässlicher Informationen Fake News als Quelle der Meinungsbildung trocken zu legen. Eine Entwicklung, die unsere Gesellschaft, ich glaube, da sind wir uns einig, ganz, ganz dringend benötigt. Für die Bindung an die Gesellschaft ist die Einrichtung eines Medienrats außerdem ein sehr kluger Schritt. Denn dieses kleine Gremium wacht künftig über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags. Um konkrete Rundfunkbeiträge geht es dann heute wiederum noch nicht, wohl aber um die Strukturen zum vernünftigen Umgang mit ihnen. Sowohl die Möglichkeit, durch periodenübergreifende Rücklagen ein Dezemberfieber zu vermeiden, als auch die Berechtigung der KEF, anlassbezogene Prüfungen auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen, sind sehr wesentliche Neuerungen im Reformstaatsvertrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienhoheit der 16 Bundesländer macht es sehr anspruchsvoll, Reformen auf diesem Feld durchzuführen. Und doch zeigen die vorliegenden Staatsverträge, dass unser öffentlich-rechtlicher Rundfunksowohl zur Annahme von Kritik aus der Gesellschaft als auch zur Veränderung in der Lage ist. Das ist wichtig, denn unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft braucht ihn gestern, heute, morgen und übermorgen. Vielen Dank.
