Dr. Isabella Vértes-Schütter
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte mir nachzusehen, wenn ich nicht auf alle Aspekte des vorliegenden Antrags eingehe. Das wird auch nicht notwendig sein, weil wir den Antrag der CDU im Gesundheitsausschuss noch einmal vertieft beraten wollen. Auch deshalb, weil uns das Thema überaus wichtig ist. Wir wissen um die Situation der Betroffenen, auch der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern, die nicht selten verzweifelt sind. Wir sind im Kontakt mit den Initiativen, die auch auf Bundesebene wirklich wichtige Anstöße geben, etwa bei der Erstellung der einschlägigen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. In unserem Koalitionsvertrag heißt es dazu, von der myalgischen Enzephalomyelitis, dem chronischen Fatigue-Syndrom MECFS und von Long-Covid-Betroffenen werden in Hamburg hauptsächlich durch niedergelassene Ärztinnen und Fachärztinnen versorgt. Wir bauen die Hilfen für die Betroffenen in Hamburg aus, führen sie zusammen, stärken die Forschung zu postviralen Erkrankungen sowie deren Behandlung auch in Hamburg und erweitern das Spektrum der Angebote gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Universitätsklinikum Eppendorf. Damit sind wir in der Richtung zunächst nicht weit.auseinander. Und es stimmt, wir sind noch nicht da, wo wir hinwollen. Aber so wie Ihr Antrag aufgesetzt ist, sehe ich einige Problemfelder, über die wir noch miteinander sprechen müssen. Die Versorgung von Long-Covid- und postinfektiösen Erkrankungen ist überaus herausfordernd. Die Systemkonstellationen sind komplex, oft ist eine umfangreiche Differenzialdiagnostik nötig und noch gibt es keine heilende Behandlung. Und Sie müssen schon erklären, weshalb Sie hinter der Forderung der Gesundheitsministerkonferenz zurückbleiben und Hamburgs Position damit schwächen. Diese hat mit dem Beschluss Verbesserung der Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten mit ME-CFS den Bund dazu aufgefordert, schnellstmöglich ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Langzeitfolgen von Covid-19 sowie ME-CFS zu schaffen. Und erlauben Sie mir den Hinweis, dass wir die Akteure hier nicht mit Vorgaben zur Ausgestaltung überfrachten sollten. Nun zur hier zitierten Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Richtlinie gilt sowohl für Betroffene von Long-Covid oder bei Erkrankungen nach einer Covid-19-Pandemie.Impfung, als auch für Patientinnen und Patienten, deren Erkrankungen ähnliche Ursachen oder Symptome wie Long-Covid aufweisen. Dazu zählt zum Beispiel die myalgische Enzephalomyelitis, das chronische Fatigue-Syndrom. Das ist ein großer Fortschritt. Die Richtlinie hat vor allem das Ziel, Patientinnen und Patienten besser und schneller zu versorgen und gut durchs Gesundheitssystem zu führen. Die bisherige Odyssee vieler Betroffener soll beendet werden. Das war auch das erklärte Ziel von Initiativen. Schließlich erfordern komplexe Krankheitsbilder eine differenzierte Herangehensweise sowie eine Kontinuität in der Versorgung. In diesem System kommt niedergelassenen HausärztInnen und FachärztInnen eine zentrale Rolle zu und wir müssen ihre Stellung stärken. Und ich denke, das sollten wir auch benennen, dass hier vielfach sehr gute Arbeit geleistet wird. Wir müssen uns auch hier die Herausforderung in einem überaus schwierigen Feld bewusst machen. Lassen Sie uns die Beratung im Ausschuss vertiefen. Das Thema ist wichtig genug. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
