Robert Risch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht der Kommission mit Verbundordnung zeigt auf, dass etwa 65 Millionen Euro an Einnahmen generiert werden konnten. Das ist deutlich mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig tätigte die Stadt Investitionen in Höhe von rund 194 Millionen Euro, insbesondere für Grundstücksankäufe, Vorkaufsrechte und städtebauliche Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist, dass die städtischen Flächen um rund 66 Hektar erweitert werden konnten. Bei der anhaltenden Wohnungsnotstadt in Hamburg ist es durchaus positiv, wenn diese Flächen zukünftig auch für den Wohnungsbau genutzt werden können. Obwohl nach der Verfassungsänderung im April 2020 beschlossen wurde, dass Grundstücke für den Wohnungsbau nicht mehr verkauft werden sollen, gab es erfreulicherweise sieben Grundstücke, die nicht unter diese Restriktionen fallen, was zu begrüßen ist. Auf den Grundstücken in den vier Bezirken sollen 311 Wohneinheiten entstehen. Von diesen insgesamt 311 Wohneinheiten werden allerdings gerade einmal 14 Prozent frei finanzierte Wohnungen sein. Zu begrüßen sind insbesondere die Verkäufe, die Eigentumspotenzial für Familien bieten, wie beispielsweise im IBA-Projektgebiet Georgswerder Kirchenwiese. Auch die Anhanggabe für den Verkauf in diesem Bereich bieten mit 40 Wohneinheiten die Möglichkeit für Familien in Reihenhaus und Mehrfamilienhaus Bebauung.zu realisieren. Positiv ist zu vermerken, dass auch die Errodierungsverkäufe, die trotz des Verkaufsverbots noch zulässig sind, andernfalls wäre der Bau des Krankenhauses in Altona nicht möglich. Der Kommissionsbericht dokumentiert zahlreiche Entscheidungen zur Vergabe, Verlängerung und Handgabe von Erbbauerechten in Hamburg. Dieses Instrument kann grundsätzlich ein sinnvolles Mittel sein, um städtisches Eigentum zu bewahren. Doch die Umsetzung wirft Fragen auf, insbesondere mit Blick auf Transparenz, Gemeinwohlbindung und langfristige Steuerung. So sehen wir etwa im Bereich des Geschosswohnungsbaus, dass das neue Aufbau-Recht zwar zum Bau von 52 öffentlich geförderten Wohnungen genutzt wurde, aber nur knapp die Hälfte davon von einem städtischen Unternehmen errichtet wird. Der Rest geht an private Investoren. Das mag juristisch korrekt sein, doch politisch stellt sich die Frage, wie viel Einfluss behält die Stadt dadurch tatsächlich auf Mietpreise, Wohnkonzepte und langfristige Belegbindungen. Vor dem Hintergrund eines ungebremsten Zuzugs haben bisher weder Mietpreisbremse und Kapusgrenzen zur Entspannung des Wohnungsmarktes geführt. Dies vermögen nur weniger Zuwanderung oder eine große Zahl von Neubauten, eine höhere Eigentumsquote und eine höhere Wohn-Eigentum muss vor allem für die Bezieher kleiner Einkommen erschwinglich werden.Und das, meine Damen und Herren, spiegelt der Bericht leider nicht wider. Vielen Dank.
