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Michael Gwosdz

GRÜNE 2:09 min Sitzungen 23/4

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Debatte geht es eigentlich gar nicht um Rückführungen, sondern es geht vor allem im Kern erst einmal um das Existenzminimum und die Frage der Würde des Menschen, nämlich um die Frage, welche Leistungen Sie konkret in einer bestimmten Zeit bekommen. Rückführung ist ein anderer Schritt. Und ich finde auch, eigentlich hätte diese Frage um das Existenzminimum und die Würde des Menschen eine würdige Debatte verdient, aber die Debattenkultur in diesem Land ist bei dem Thema leider gerade beim Gegenteil gelandet. Ich will einmal schon feststellen, das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner letzten Änderung in dieser konkreten Regelung ist nicht wirklich gelungen. Die Umsetzung folgt gerade dem Gesetz, aber wir haben natürlich eine Situation, dass Menschen, die ins Dublin-System gehören und unter Dublin fallen und bei denen festgestellt wird, dass sie eigentlich zurückkehren müssen, anders als es das Gesetz suggeriert und die Regelung suggeriert, nicht die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise haben. Und das Gesetz ist so konstruiert, dass trotzdem unter der Argumentation, eine freiwillige Ausreise sei möglich, dann Leistungen nach zwei Wochen gestrichen werden. Und zwar komplett inklusive, theoretisch sieht das das Recht vor, inklusive Unterkunft und Verpflegung. Wir hatten einzelne Fälle in anderen Kommunen auch schon, wo das entsprechend gehandhabt wird. Und das ist herausfordernd natürlich erstens für die Betroffenen, aber es stellt auch diese rechtliche Regelung in die Kommunen vor eine besondere Verantwortung. Und genau an der Stelle, und so kann man das Dublin-Zentrum nämlich auch betrachten, liebe Kollegin Sudmann, an der Stelle setzt Hamburg an und sagt, wir gewähren weiterhin unabhängig vom Asylbewerberleistungsgesetz.freiwillig Unterkunft und Verpflegung und medizinische Versorgung. Und das ist auch wichtig und richtig, dass genau das passiert. Ansonsten haben wir eine Situation, dass verschiedene Sozialgerichte gerade rechtlich prüfen, hat das alles Bestand. Das ist genau der Moment, den wir auch abwarten müssen. Das wird auch noch Rechtsprechung auf der nächsten Instanz geben, sicherlich beim Landessozialgericht. Dann haben wir auch noch mal mehr Klarheit, hat das, was der Bund da im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt hat, wirklich Bestand? Wie können wir damit umgehen? Dann haben wir wiederum Rechtssicherheit innerhalb der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Und ich finde, das sollten wir abwarten, bevor wir hier voreilige Debatten führen. Vielen Dank.

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