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Benjamin Mennerich

AfD 2:07 min Sitzungen 23/3

Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Die Jäger gehören statistisch zu den gesetzestreuesten Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Das müssen sie auch sein, denn sonst wird ihnen die Grundlage zur Jagdausübung sehr schnell entzogen. Jagd bedeutet vor allem auch Naturschutz. In unserer seit Jahrhunderten von den Menschen geprägten Kulturlandschaft ist ein ökologisches Gleichgewicht und die Artenvielfalt häufig nicht mehr ohne eine verantwortungsvolle Bejagung zu gewährleisten. In den letzten Jahren ist dies insbesondere in Bezug auf die afrikanische Schweinepest der Fall. Die nicht nur unsere Mastbetriebe, sondern auch die Schwarzkittel in den Wäldern bedroht. Die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes tut ja Übriges dazu, aber das nur am Rande. Viele Bundesländer haben deshalb in den vergangenen Jahren ihre Jagdgesetzgebung entsprechend angepasst. Und erlauben die Verwendung von Nachtsichtgeräten für die Jagd auf Wildschweine. Der Vorteil dieser Technik ist offenkundig. Durch die klarere Wahrnehmung der Tiere können diese weit gerechter bejagt werden. Das heißt, sie leiden weniger. Und die CDU hat erfreulicherweise, muss ich ja schon sagen, auf unsere Initiative hin diesem Antrag ja quasi auch schon zugestimmt, beziehungsweise einen mit vergleichbarer Stoßrichtung vorgelegt, der im Gegensatz zu unssogar noch einen Schritt weiter geht und nicht nur eine Allgemeinverfügung vorschlägt, sondern gleich eine Gesetzänderung. Gut so. Sollte Ihr Antrag angenommen werden, wäre lediglich noch einmal in Bezug auf die künstlichen Lichtquellen genau festzulegen, welche damit gemeint sind, dann wird das auch wirklich ein runder Antrag. Bei den Anträgen ist jedenfalls gemeinsam, dass sie eine Verbesserung für den Artenschutz und die Voraussetzungen einer weitmännischen Jagd bedeuten. Und wenn Ihnen eines oder beides davon am Herzen liegt, dann bitte ich dringlichst um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.

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