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Linus Görg

GRÜNE 3:31 min Sitzungen 23/3

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Hosemann, ich war doch ehrlicherweise jetzt ein bisschen irritiert, weil Sie stellen hier einen Antrag, wo es Ihnen darum geht, die möglichen gesundheitlichen Folgen von digitaler Außenwerbung zu prüfen. Und dann reden Sie hier gefühlte vier Minuten lang über vieles zum Thema Außenwerbung und auch zur Volksinitiative, ohne das Wort Gesundheit auch nur ein einziges Mal zu erwähnen. Und das zeigt ja vielleicht auch so ein bisschen. Naja, wie gesagt, das ist mein subjektiver Eindruck gewesen. Am Ende hat er es nochmal die Kurve gekriegt, aber der Anfang, sage ich mal, ging in eine ganz andere Richtung. Und das zeigt ja vielleicht auch ein Stück weit, was der Grund gewesen ist, warum Sie das Thema hier heute auf diese Art und Weise angemeldet haben. Kommen wir ja noch zu. Und man kann ja auch ganz unterschiedliche Haltungen haben zum Thema Außenwerbung, digitale Außenwerbung. Man kann sie grundsätzlich ablehnen, man kann sagen, das ist eine ganz tolle Errungenschaft und wir müssen sie unbedingt haben. Oder man wägt halt sachlich ab zwischen möglichen negativen Effekten und aber eben auch Vorteilen, wie sie hier auch schon angesprochen worden sind. Einerseits Einnahmen für den Haushalt, aber natürlich auch die Nutzung für öffentliche Kampagnen. Impfkampagnen sind angesprochen worden, die Warnfunktion, die wir damit verbinden können. Und das sind ja auch Dinge, die wir in dieser Abwägung berücksichtigen müssen. Denn unsere Haltung muss ja am Ende auf Fakten basieren und nicht auf Vermutungen. Und damit kommen wir dann auch zu dem Antrag. Denn dieser Antrag fordert ja, dass der Saat prüfen soll, wie sich digitale Werbung auf die Gesundheit speziell eben auch von neurodivergenten Menschen auswirken kann. Und das klingt ja durchaus erstmal nachvollziehbar.Und die auch vom Kollegen hier vorgebrachten Einzelfallschilderungen nehmen wir durchaus ernst. Denn Inklusion, Rücksicht und Barrierefreiheit sind ja auch für uns zentrale Werte. Aber dieser Antrag steht eben auch auf sehr wackeligen Beinen. Denn nach meinem Kenntnisstand, und da können Sie mich dann gerne korrigieren, gibt es keine belastbaren wissenschaftlichen Studien, die belegen, dass digitale Werbung gesundheitsschädlich für neurodivergente Menschen ist. Das mag im Einzelfall so empfunden werden, aber diese Vermutungen oder Einzelfallberichte sind ja keine Grundlage für politische Entscheidungen. Denn dann einen Prüfaustrag daraus zu machen, der, sage ich mal, ohne solide Basis, weil wenn wir dazu gar keine Untersuchungen haben, die geprüft und ausgewertet werden können, dann binden wir am Ende ja nur Ressourcen für eine Prüfung, die uns am Ende nichts bringt. Und auch Menschen aus dem neurodivergenten Spektrum haben ja nichts von einer Ali-Prüfung ohne Substanz, sodass wir ihnen am Ende damit auch keine klare Rechnung oder keinen Vorteil bieten können. Und dann möchte ich noch auf einen zweiten Punkt eingehen, denn der Antrag ignoriert ja auch, dass Hamburg durchaus ja schon verantwortungsvoll auch mit Außenwerbung umgeht und es klare Regelungen gibt, zum Beispiel zu Abschaltzeiten, zur Lichtstärke, zu den gezeigten Inhalten. Und das sind sicherlich eben auch Punkte, die auch in der Neuverhandlung der Werberechtzbeiträge weiter sorgfältig geprüft werden und am Ende nicht nur wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen wollen. Ich möchte zu einem Fazit kommen.Reizüberflutung kann ein Thema sein, aber wenn wir hier darüber reden, dann bitte auch mit einem entsprechend wissenschaftlichen Fundament. Der Antrag ist durchaus gut gemeint, aber nicht gut begründet. Und von daher lehnen wir ihn ab. Ja, wie gesagt, ich habe ja gesagt, wir brauchen eine wissenschaftliche Grundlage dafür. Die sehe ich im Moment nicht gegeben. Und von daher macht es nicht Sinn, über diesen Prüfauftrag an dieser Stelle zu reden. Und wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank.

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