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Martin Wolter

DIE LINKE 4:35 min Sitzungen 23/3

Ein Riesendankeschön geht an dieser Stelle raus an das Ehrenamt. Danke an alle Menschen, die sich freiwillig engagieren. Und das vielfach trotz zunehmender sozialer Erschöpfung, trotz steigender Zeitarmut in unserer Gesellschaft und auch trotz der jüngsten Einschüchterungsversuche von Friedrich Merz und seiner CDU-Gegengemeinnützigen Organisation. Freiwilliges Engagement stellt eine wertvolle Form der gesellschaftlichen Teilhabe dar und ermöglicht zudem ein Eintreten für Demokratie. Eine kritische Zivilgesellschaft ist elementar für eine funktionierende Demokratie. Menschen investieren Zeit, können ihre Kreativität ausleben, ihre Ideen und Vorstellungen verwirklichen. Sie gestalten mit, finden eventuell neue soziale Kontakte und haben Freude an ihrer in der Regel unentgeltlichen Arbeit. Insbesondere Sportvereine und andere gemeinnützige Organisationen bieten ein stabiles Fundament für diese Möglichkeiten der individuellen Entfaltung bei gleichzeitig praktizierter Solidarität. Somit treten wir klar für eine Stärkung der Gemeinnützigkeit an, wobei der vorliegende Antrag aus unserer Sicht jedoch weitestgehend nicht zu einer Verbesserung beiträgt. Die angedachte Anhebung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden im Punkt 1 des Antrags würde als separater Punkt unsere Zustimmung finden. Sie verspricht gerade beiden Aufwand aller Beteiligten zu verringern und damit eine Entlastung zu bedeuten. Die damit gekoppelte Idee, die Pflicht der zeitnahen Mittelverwendung komplett abzuschaffen, sehen wir allerdings kritisch. Wenn die Zuwendungen der Spendenden generell nicht mehr zeitnah für die entsprechenden Förderzwecke der Organisation eingesetzt werden müssen, würde das Vertrauen der Spendenden aufs Spiel gesetzt werden. Und Gemeinnützigkeit als Qualitätsmerkmal darf durch solche Maßnahmen nicht zerbrochen werden. Wenn gespendet wird, sollte das auch weiterhin davon ausgegangen werden, dass ein zeitnaher Einsatz erfolgt, insbesondere bei Organisationen mit eventuell großen, von außen eher unübersichtlichen Geschäftsbetrieben. Wobei die große Mehrheit gemeinnütziger Organisationen rein ehrenamtlich geführt wird und keine oder nur geringe Einnahmen hat, die bestehende Grenze von 45.000 Euro bzw. Die im Koalitionsvertrag im Bund vorgesehene neue Grenze von 100.000 Euro unterschreiten sie bereits. Für diese Vereine sehen wir mit der vorgeschlagenen Änderung gar keine Entlastung.Zum zweiten Punkt des Antrags. Da bei einer Anhebung der Freibetragsgrenzen der Bruttoeinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Gefahr besteht, dass die Zuschauenden höhere Eintrittspreise zahlen müssen, sowie die Sporttreibenden höhere Startgebühren leisten müssen, lehnen wir eine entsprechende Prüfung ab. Sport ist für alle da und die Teilhabe an Sportveranstaltungen darf nicht von der finanziellen Situation der Menschen abhängig sein.Auch den letzten beantragten Punkt lehnen wir ab. Eine Verlängerung der Prüfungsintervalle der Gemeinnützigkeit von Vereinen entlastet die Vereine aus unserer Sicht kaum. Die jeweils für Finanzen verantwortliche Person muss die erforderlichen Angaben ohnehin jedes Jahr einzeln auflisten, unabhängig von den gesetzlichen Intervallen. Dabei besteht auch bei diesem Vorschlag die Gefahr eines Vertrauensverlustes bei den Spendenden, wenn diese sicher gehen möchten, dass der Vereinszweck stets aktuell erfüllt wird. Zusammengefasst bergen die im Antrag gelisteten Maßnahmen also aus unserer Sicht eher die Gefahr, die Arbeit gemeinnütziger Organisationen zu schwächen und unattraktiver zu machen. Die Mehrheit dieser Organisationen benötigt gegenwärtig vor allem den Rückhalt der Politik sowie das Vertrauen ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer. Dieses Vertrauen darf durch die Änderung von steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht aufs Spiel gesetzt werden, um dafür lediglich die Finanzverwaltung etwas zu entlasten. Wir empfehlen für die Stärkung der Gemeinnützigkeit endlich eine Klarstellung, dass die Beteiligung an der politischen Willensbildung unschädlich für die Gemeinnützigkeit ist, also keine Gefahr der Aberkennung besteht. Auch der Katalog der gemeinnützigen Zwecke ist dahingehend zu modernisieren. Der Einsatz für demokratische Werte muss endlich gesetzlich eindeutig gemeinnützig sein.

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