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Krzysztof Walczak

AfD 2:07 min Sitzungen 23/2

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte in aller Kürze auf die Scheinargumente, die gegen unseren Antrag vorgebracht worden sind, eingehen. Zunächst einmal wird hier so getan, als ob wir vor dem Jahr 2020, als der 188 StGB erstmalig eingeführt wurde, in einem Zustand der Rechtlosigkeit gelebt haben, in dem Politiker beleidigt werden durften. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Schon vor 2020 gab es den allgemeinen Tatbestand des 185 StGB der Beleidigung gegen jeden Menschen verbietet. Und daher muss ich mich doch sehr wundern. Wenn jetzt hier wirklich ja wieder der Teufel an die Wand gemalt wird und gesagt wird, weil wir einen Rechtszustand herstellen wollen, den es vor 2020 gab, dass wir jetzt irgendwie in den Autoritarismus abgleiten oder dass wir jetzt für ein Recht auf Diffamierung sein. Das ist einfach nicht mit den Tatsachen vereinbar, es sei denn, Sie sind der Meinung, dass wir vor 2020 keine demokratischen Zustände hatten und ich glaube, das würden Sie nicht behaupten. Das ist das Erste, was ich feststellen will. Das Zweite. Herr Selmika hat es angesprochen, ja, es gibt im Strafrecht bestimmte Gruppen, die besonders stark geschützt sind. Und ich möchte widersprechen dahingehend, wenn Sie meinen, dass Politiker auf der gleichen Ebene sozusagen angesiedelt sind, wie beispielsweise Rettungskräfte oder wie Polizisten. Ich glaube, es gibt doch einen sehr signifikanten qualitativen Unterschied. Politiker sind eine enorm privilegierte Gruppe.Wir haben alle hier enorme Privilegien dadurch, dass wir im Parlament sitzen. Und ich finde, dass es zum demokratischen Diskurs dazugehört, sich einerseits Kritik anzuhören und weil halt eben das Volk nicht immer so feinsinnig tickt wie wir Parlamentarier, finde ich es auch in Ordnung, wenn mal jemand ein deftiges Wort gegen einen Politiker sagt. Auf jeden Fall möchte ich nicht, dass jemand deswegen eine Hausdurchsuchung erhält. Und ich möchte auch nicht, dass er von irgendwelchen wild gewordenen Staatsanwälten und Amtsrichtern in den Knast gesteckt wird, weil er sich einmal im Ton vergriffen hat. Das ist nicht unsere Vorstellung von Meinungsfreiheit.

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