Richard Seelmaecker
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen. Wir werden den Antrag ablehnen. Wir halten ihn auch für falsch. Ich zitiere aus Ihrem Antrag Ziffer 1. Es sei die Privilegierung der politischen Klasse. Das zeigt schon mal, mit welchem Ansinnen Sie an diese Sache herangetreten sind. Und Sie formulieren dann weiter, in einer demokratischen Gesellschaft darf die Stellung einer Person nicht darüber entscheiden, wie ihre Rechte geschützt werden. Das ist schlichtweg inhaltlich falsch, denn wir haben im Strafgesetzbuch mannigfaltige besondere Schutzrechte, beispielsweise Feuerwehrleute, Polizisten, Ehrenamtliche, die geschützt werden, 323c, also Menschen, die in Not sind, werden gesondert geschützt. Das ist doch gerade Sinn und Zweck, auch des Strafrechtes und der Rechtsordnung besonders Schutzwürdige zu schützen. Und genau das tut dieser Paragraf, meine Damen und Herren, wie meine Vorrednerin hier eben richtig ausgeführt hat. Er soll Politikerinnen und Politiker, also auch Menschen ehrenamtlich bis zu den Bezirksversammlungen davor schützen, dass sie ihre Arbeit ehrenamtlich in einer Demokratie ausüben können, meine Damen und Herren. Das Zweite, sagen Sie, in einer funktionierenden Demokratie muss es möglich sein, Politiker und deren Handeln auch in scharfer Form zu kritisieren, ohne dass dies automatisch zu strafrechtlichen Konsequenzen führt. Das ist selbstverständlich richtig. Aber der 188, der bedingt das ja gar nicht. Frau Präsidentin. Ja, gestatten Sie denn eine Zwischenfrage? Ich gestatte. Herzlichen Dank. Herr Kollege, Sie haben eben unterschiedliche Schutzrechte.Warum glauben Sie, dass die Figur der Justiz hier eine Augenbinde trägt? Weil sie blind ist und also weil sie gerecht sein will und alle gleichartig behandeln möchte. Gut, dann haben wir das geklärt und das tut sie aber, weil Gleiches kann ich nur mit Gleichem vergleichen. Und insofern haben wir hier gesehen, was die Internethetze in der Anonymität heute mit vielen Menschen macht. Ausgangslage für das Ganze war ja, und da nehme ich jetzt niemanden in Schutz, also Frau Kühnast war ja Ausgangslage letztlich für diese ganze Geschichte. Und wenn ich mir die Beleidigungen, die die damals über sich hat ergehen lassen müsse, anhöre, dann könnte ich sie heute nicht vortragen, weil sie hier nicht den parlamentarischen Sprachgebrauch und zwar auch nicht ansatzweise entsprechen. Und meine Damen und Herren, und das ist eben nicht richtig, wenn Sie sagen, es führt automatisch zu strafrechtlichen Konsequenzen, sondern nach wie vor muss doch eine Beleidigung vorliegen. Das heißt, selbstverständlich haben wir die Meinungsfreiheit auf der einen Seite, die auch nach wie vor bedeutet, dass wir Politiker wesentlich mehr aushalten müssen als der normale Bürger. Das ist auch in Ordnung. Aber die Bürgerinnen und Bürger dürfen doch Politiker nicht schutzlos stellen. Und wir dürfen das auch nicht tun, sondern wir müssen zusehen, dass abwägungsfreie Diffamierungen, also echte Beleidigungen, auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Ehrenamtlichen letztlich verletzen. Warum sollen die schutzlos sein? Das ist doch die Frage. Es gibt doch überhaupt gar keinen Grund.diese Menschen nicht zu schützen. Und letztlich steckt am langen Ende hinter dieser verfassungsrechtlichen Wertung nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die Menschenwürde. Also auch die wird hier geschützt und die wollen wir nicht abschaffen. Das von Ihnen richtig adressierte Problem, dass jemand wie Robert Habeck 800 Anträge für Strafanträge stellt, das ist ja völlig richtig. Das ist nicht im Sinne und Zweck des Erfinders, aber das ist nicht die Grundregel dieser Norm, sondern die Grundregel der Norm ist der Schutz vor Beleidigung. Danke.
