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Dr. Isabella Vértes-Schütter

SPD 4:58 min Sitzungen 23/2

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, fast jeden Tag wird in Deutschland ein Mädchen oder eine Frau getötet. 2023 gab es fast 1.000 versuchte Femizide, 360 Mal starben ein Mädchen oder eine Frau dabei. Alle drei Minuten wird ein Mädchen oder eine Frau in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt. Das geht aus dem aktuellen Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten hervor. Und wir müssen feststellen, dass es auch in Hamburg eine Zunahme an Gewalt gegen Frauen in allen ihren Formen gibt. Diese Zahlen zeigen, dass wir noch weit davon entfernt sind, Frauen etwas eigentlich Selbstverständliches zu garantieren, das Recht auf ein sicheres und gewaltfreies Leben. Und diese Zahlen zeigen auch, wie wichtig und dringlich die jüngst vorgenommene Verabschiedung eines Gewalthilfegesetzes auf Bundesebene war.Dieses sieht unter anderem vor, dass Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt werden, einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bekommen und ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern geschaffen wird. Aber auch die wichtigen Themen Prävention und die Unterstützung des Umfelds wurden in den Blick genommen. Das neue Gewalthilfegesetz ist damit ein Erfolg. Es ist ein wirklich wichtiger Schritt zum Schutz von Gewaltbetroffenen. Und erlauben Sie mir die Bemerkung, es ist auch bei Lücken, über die noch zu sprechen ist, von besonderem Wert, dass sich die Fraktionen von CDU, CSU, SPD und Grünen in diesem so wichtigen Feld auf einen Kompromiss einigen konnten. Das ist ein starkes Signal zum Schutz von Mädchen und Frauen. Wir begrüßen das sehr.In Hamburg haben wir uns bereits vor zehn Jahren mit einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf den Weg gemacht. Das Gewaltschutzkonzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde kürzlich nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess fortgeschrieben. Es knüpft dabei an die zentralen Leitlinien aus 2014 an und rückt zusätzlich weitere Handlungsfelder in den Fokus, die sich auch aus Fachdialogen ergeben haben. So wollen wir das Hilfesystem für Zielgruppen mit besonderen Bedarfen weiterentwickeln und neuen Gewaltformen entgegenwirken. Der Gewaltschutz in Hamburg ist im Vergleich der Länder breit und gut aufgestellt. Das liegt nicht zuletzt an einer sehr gut vernetzten und kooperierenden Hilfelandschaft und vor allem an den KollegInnen in den Frauenhäusern, Projekten und Beratungseinrichtungen, denen wir zu Dank verpflichtet sind.Und wir wollen und werden auch weiter investieren. So haben wir im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen mehr als drei Millionen Euro zusätzlich für den Gewaltschutz bereitgestellt. Für den Betrieb für das siebte Frauenhaus, für zusätzliche Platzkapazitäten der zentralen Notaufnahme und mehr Vermittlungskapazitäten des Projekts Vivenda. Wir stellen uns den gestiegenen Fallzahlen entgegen und haben die Beratungsstellen zusätzlich gestärkt. Wir setzen auf Prävention und bauen die Projekte Stopp, Stadtteile ohne Partnergewalt und Commitment weiter aus. Wir finden uns mit der Gewalt gegen Frauen in unserer Stadt nicht ab. Sie darf keinen Platz haben.Und schließlich haben wir Mittel für eine Unterkunft von gewaltbetroffenen Männern und nicht-binäre Menschen bereitgestellt. Damit kommen wir zu einer Lücke im neuen Gewalthilfegesetz des Bundes, die trans-, inter- und nicht-binäre Menschen trifft. Und die nicht hätte sein müssen. Wir wollen in Hamburg weiter daran arbeiten, dass auch Sie ein Recht auf ein sicheres und gewaltfreies Leben haben. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Damit Gewaltschutz in unserer Stadt auch zukünftig gut gelingt, werden wir auch bei der Umsetzung des neuen Bundesrechts unsere Hausaufgaben machen. Dabei können wir auf die bewährten partizipativen Prozesse, auf Beteiligung der Trägerlandschaft und die Orientierung an Fachlichkeit vertrauen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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