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Lena Zagst

GRÜNE 2:05 min Sitzungen 23/2

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal den Blick auf das Grundsätzliche richten, denn bei dieser Debatte geht es auch um unser demokratisches Selbstverständnis. Unsere Verfassung ist nicht dazu da, politische Gestaltung zu verhindern. Sie ist der Rahmen, der politischen Mehrheiten vorgibt, wie sie verantwortungsvoll handeln können. Und die Schuldenbremse in diesem Rahmen ist kein Naturgesetz, sie ist ein politisches Instrument. Und jedes Instrument muss sich daran messen lassen, ob es seinem Zweck gerecht wird. Der Zweck der Schuldenbremse war nie Stillstand, sondern Stabilität und Generationengerechtigkeit. Aber was wir in den letzten Jahren erlebt haben, das war eher das Gegenteil davon. Dringende Investitionen wurden blockiert, weil ein Mechanismus im Grundgesetz Spielräume abgeschnürt hat. Auch in Zeiten, die längst andere Antworten erfordert haben. Und deshalb war diese Reform überfällig. Und es ist, das haben wir ja schon gehört, nicht nur eine Debatte, die uns im Bund bewegt hat, sondern auch in Hamburg führen wir diese Debatte auch in den nächsten Wochen weiterhin, um diese neuen Spielräume auch sinnvoll nutzen zu können. Weil wir die Investitionen in den Klimaschutz, die Digitalisierung, die Sicherheit, Bildung und Infrastruktur nicht nur für sinnvoll halten, sondern weil sie auch verfassungsrechtlich geboten sind. Denn diese Reform ist ein Akt politischer Reife. Das Grundgesetz ist kein Sparf.sondern ein Gesellschaftsvertrag. Und der sagt, Der Staat soll für sozialen Ausgleich sorgen, er soll Bildung ermöglichen, die Sicherheit garantieren, die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und dabei demokratisch legitimiert handeln. Mit der Reform der Schuldenbremse auf Bundesebene und den angestrebten Ergänzungen auf der Landesebene machen wir genau das möglich und wir zeigen, Demokratie kann gestalten, wenn man sie lässt. Vielen Dank.

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