Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, insbesondere Herr Abg. Baron, Sie sind zu laut. (Vereinzelt Lachen) Herr Minister Jung hat das Wort. Minister für Kultus Andreas Jung: Bei diesem ersten runden Tisch hat sich in einigen Punkten ein breiter Konsens gebildet, etwa darin, dass der weiterentwickelte Orientierungsplan die richtige Grundlage für dieses Projekt ist. Es gab eine ganz klare und ganz breite Haltung. Diese wurde mit folgen- (Minister Andreas Jung) dem Satz auf den Punkt gebracht: „Kita bleibt Kita.“ Es geht nicht um ein „Verschulen“ der Kindergartenzeit, sondern es geht um bestmögliche frühe Förderung. Daraus haben wir schon erste Konsequenzen gezogen. Wir haben im Ministerium entschieden, dass das Referat für frühkindliche Bildung und die entsprechende Abteilung hierfür zuständig sein sollen und den weiteren Prozess begleiten. Sie haben die Frage gestellt: Sollte das nicht an Schulen stattfinden? Diese Frage ist zu diskutieren. Wenn Sie aber natürlich die Finanzen aufrufen, dann ist klar, dass uns eine Umsetzung an den Schulen vor sehr viel größere Herausforderungen stellen würde, als wenn wir dort in den Kitas, wo die allermeisten Kinder ja bereits sind, jetzt die Weichen neu stellen und die Förderung verstärken. (Zuruf von der AfD) Richtig ist: Aus diesem runden Tisch und aus vielen weiteren Gesprächen ergeben sich Fragen, die solide zu klären sind. Eine Frage betrifft die rechtliche Grundlage. Das ist hier ein großes Projekt, und das muss verfassungsrechtlich auf sicherem Boden stehen. Deshalb ist zu prüfen, wie diese Verpflichtung, die wir vereinbart haben, umgesetzt werden kann. Der Eindruck, Herr Kollege, es würde in anderen Bundesländern bereits so umgesetzt, ist unzutreffend. Andere Länder, die eine Verpflichtung im letzten Kindergartenjahr haben, beziehen diese auf den Förderbedarf der Kinder. Uns ist es ein Anliegen, zu prüfen: Wie ist es im Zusammenspiel von Artikel 6, dem Erziehungsrecht der Eltern, mit Artikel 7, der Schulpflicht, verbunden mit der Frage: Wenn durch ein Vorziehen der Schulpflicht die Kinder verpflichtet werden sollen, wie ist da die verfassungsrechtliche Grundlage? Dazu werden wir ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag geben mit dieser Kernfrage und unterschiedlichen Unterfragen, damit wir hier einfach Klarheit haben: Was ist verfassungsrechtlich möglich? Das ist bei einem solch wichtigen Projekt notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Natürlich – das ist auch dort angesprochen worden; es ist besonders von den Trägern, von den von Ihnen angesprochenen Kommunen angesprochen worden – ist die Frage der Finanzierung eines solchen Gesamtkonzepts zu klären. Es ist die Frage des Personals angesprochen worden und solide zu klären. Vor allem muss geklärt werden, welches pädagogisch das richtige Konzept ist. (Zuruf von der AfD) Dabei ist klar: Etwa 4 % der Kinder nehmen am letzten Kindergartenjahr nicht teil. Ich will ausdrücklich sagen: Da lohnt es sich, um jedes Kind zu kämpfen. Gleichzeitig sagen uns ganz breit die Vertreter von Praxis und Wissenschaft, dass das letzte Kindergartenjahr wichtig ist, aber dass es genauso notwendig ist, darüber hinauszuschauen und die Frage zu stellen: Was können wir noch früher machen, etwa bei Kindern von drei Jahren, und wie können wir noch früher besser kindgerecht fördern? Denn 30 % der Kinder, also auch viele der Kinder, die in der Kita, im Kindergarten sind, sprechen zum Start der Schule nicht gut genug Deutsch, sind noch nicht gut genug entwickelt. iode – 12. Sitzung – Mittwoch, 7. Oktober 2026 Deshalb lohnt es sich, dem nachzugehen. Im Koalitionsvertrag ist das letzte Kindergartenjahr vereinbart. Aber es ist insgesamt eine Stärkung der frühkindlichen Bildung und Förderung vereinbart. Deshalb lohnt es sich, über diese Frage intensiv zu beraten – im politischen Raum, aber auch mit den Vertretern von Wissenschaft und Praxis, mit denen, die vor Ort in den Kindergärten und Schulen die Kinder in unserem Land bilden, fördern und erziehen. Genau das hat sich die Landesregierung vorgenommen. Genau so werden wir die Dinge vorantreiben. Ich will abschließend einfach noch einmal sagen: Die frühkindliche Förderung, die gute Zusammenarbeit mit Kommunen und Trägern, das Miteinander mit den Eltern, natürlich auch eine Entlastung der Eltern, all das ist für uns wichtig – nicht nur im Koalitionsvertrag und in unseren Reden. Auch das wird sich Schritt für Schritt – schon jetzt und in Zukunft – im Haushalt abbilden. Es ist uns ein wichtiges Anliegen. Baden-Württemberg ist Kinderland und muss es auch bleiben. Das ist entscheidend für unsere Zukunft. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
