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Dr. Andre Baumann

23.07.2026 Sitzungen 18/10

Frau Präsidentin! Die beiden Fragen beantwortet die Landesregierung wie folgt: Zu a: Die Planungen zur Windenergieanlage im Bereich Balingen-Ostdorf befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium, in einer sehr frühen Projektphase. Es wurden bislang keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen bei eriode – 10. Sitzung – Donnerstag, 23. Juli 2026 der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt. Es gab bislang auch noch keinen Austausch zwischen dem Projektierer und der Genehmigungsbehörde oder anderen am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden. Windmessungen, meine Damen und Herren, werden durch den Projektierer zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit in der Regel in einer sehr frühen Phase durchgeführt und sind nicht Bestandteil von Genehmigungsverfahren. Da der Projektierer bislang keinen Kontakt zur zuständigen Genehmigungsbehörde gesucht hat, ist der Landesregierung nichts Weiteres dazu bekannt. Zu b: Die Firma SOWITEC betreibt seit April/Mai 2026 den Windpark Hohfleck in der Gemeinde Sonnenbühl mit fünf Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 4,2 MW. Ein Insolvenzverfahren führt nicht zu einem Erlöschen der bestandskräftigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Sie bleiben weiterhin wirksam, und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet der Insolvenzverwalter, ob und wie der Windpark weiterbetrieben wird.

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