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Peter Seimer

GRÜNE 23.07.2026 Sitzungen 18/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister, ich kann mich Ihren inhaltlichen Ausführungen vollumfänglich anschließen. (Abg. Winfried Mack CDU: Sehr gut! Die beste Re- de!) Glücksspiel ist kein gewöhnliches Freizeitangebot. Es kann unterhalten, es kann aber auch abhängig machen; Sie haben das sehr genau und treffend formuliert und ausgesprochen. Es kann auch Familien belasten und Existenzen gefährden. Es kann aber auch für kriminelle Geschäftsmodelle missbraucht werden. Deshalb braucht Glücksspiel klare Regeln, wirksame Kontrollen und natürlich auch einen Staat, der die Einhaltung dieser Regeln durchsetzen kann. Glücksspiel zu regulieren, heißt nicht, Glücksspiel zu fördern. Es heißt, Realität anzuerkennen und Verantwortung zu übernehmen. Denn ein Verbot allein beseitigt weder das Angebot noch die Nachfrage – schon gar nicht im digitalen Raum; denn dort führt ein Verbot zu schwariode – 10. Sitzung – Donnerstag, 23. Juli 2026 chen und nicht durchsetzbaren Regelungen, und davon profitieren lediglich illegale Anbieter. Genau um diese Punkte geht es jetzt hier im Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 – ich hoffe, ich werde es nicht noch öfter aussprechen. Die große Reform und der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 hatten genau den digitalen Raum im Blick. Sie erinnern sich bestimmt auch an die eine oder andere Werbung, in der es hieß: „Diese Angebote gelten nur in Schleswig-Holstein und für Teilnehmer in Schleswig-Holstein.“ Wenn so etwas schon landauf, landab im bundesweiten Fernsehen zu sehen ist, dann wissen Sie: Da besteht Handlungsbedarf. (Beifall der Abg. Daniel Lede Abal und Gerd Bayer GRÜNE) – Danke schön. – So haben die Länder im Jahr 2021 diese große Regelung auf den Weg gebracht, sich aber nicht der Illusion hingegeben, zu sagen: „Damit hat es sich getan“, sondern wir haben auch Evaluationsberichte auf den Weg gebracht. Nun liegt der Zwischenbericht vor, und darauf basieren diese Änderungen. Wir haben schon einige Änderungen gehört. Ich will sie noch mal kurz umreißen. Erstens: Die Zuverlässigkeitsprüfungen werden verbessert. Künftig werden auch Erkenntnisse ausländischer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden einbezogen. Das ist gerade in diesem grenzüberschreitenden digitalen Markt wichtig; denn wer in Deutschland Glücksspiel anbieten will, der muss zuverlässig sein, unabhängig davon, in welchem Land ein Unternehmen seinen Sitz hat. Zweitens: Die Zusammenarbeit der Behörden wird gestärkt. Falls Sie noch nicht wissen, welche Behörden alle mit der Glücksspielkontrolle, -aufsicht oder -bekämpfung zu tun haben: Es sind die Glücksspielaufsicht an sich, die Polizei, die Landesmedienanstalten, die Bundesnetzagentur, die Bafin, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – kurz: FIU – und das Bundeskartellamt, die da Hand in Hand arbeiten müssen und somit relevante Informationen besser austauschen können. Drittens: Das Vorgehen gegen illegale Anbieter und auch deren Werbung im Netz wird rechtssicherer ausgestaltet. Wenn Betreiber nicht erreichbar sind oder Maßnahmen dagegen ins Leere laufen, müssen auch Vermittlungsdienste in die Pflicht genommen werden können. Herr Innenminister, Sie haben die Netzsperre bzw. das IP-Blocking angesprochen. Das ist ein sehr weitreichendes Mittel, in diesem Fall aber ein notwendiges und zielgenaues Instrument gegen illegale Geschäftsmodelle. Es ist in meinen Augen verhältnismäßig, rechtsstaatlich und auch notwendig. Viertens: Die Regeln zur Spielersperrdatei werden präzisiert. Zugangskennungen dürfen nicht mehr an Dritte weitergegeben werden, und Verstöße werden geahndet. Auch das stärkt den Schutz für gesperrte Spielerinnen und Spieler und verhindert den Missbrauch entsprechender Systeme. (Peter Seimer) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Alternative – ich habe es schon eingangs erwähnt – zur Regulierung ist nicht ein Markt ohne Glücksspiel, die Alternative wäre ein größerer Schwarzmarkt ohne Jugendschutz, ohne Spielerschutz und ohne wirksame Kontrolle. Deshalb ist unser gemeinsamer Anspruch, legale Angebote streng zu regulieren, illegale Angebote konsequent zu bekämpfen und gefährdete Menschen besser zu schützen. Genau das macht dieser Staatsvertrag. Er macht die Aufsicht handlungsfähiger, die Regeln klarer und den Vollzug wirksamer. Deshalb unterstützen wir ihn. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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