Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 unserer Tagesordnung somit erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) – Drucksache 18/191 Das Wort zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Herrn Innenminister Hagel. (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Hagel!) – Doch, ich habe – – Herr Innenminister, wir sind bei Tagesordnungspunkt 3. Das Wort zur Begründung haben jetzt Sie als Innenminister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa Manuel Hagel: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen im Tagesordnungspunkt 3 zu einem eher technischen Thema unserer legislativen Zuständigkeit hier im vertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Das Glücksspiel insgesamt ist vermutlich so alt wie die Menschheit selbst. Erste Würfel aus dem Jahr 3000 vor Christus wurden in China gefunden. Die Vorläufer der heute geläufigen sechsseitigen Würfel – Sie alle kennen sie – haben Forscher aus der Zeit um 2000 vor Christus in Ägypten entdeckt. Und mindestens so lange wie das Glücksspiel selbst können auch entsprechende Reglementierungen auf eine lange Historie zurückblicken. Schon im 4. Jahrhundert vor Christus gab es erste Vorstellungen davon, wie das Glücksspiel eingeschränkt und am besten mit der Einschränkung gleich noch mit besteuert werden sollte. Und ja, aus der Zeit der Römer ist von dem römischen Senator und Schriftsteller Tacitus in seinem historischen Werk „Germania“ auch ein Detail über das Volk der Germanen – also uns – überliefert. So schreibt Tacitus, sie würden um riesige Einsätze oder gar die eigene Freiheit spielen. Und Tacitus fährt ungläubig fort – Zitat –: all das „merkwürdigerweise in voller Nüchternheit“. (Heiterkeit des Abg. Florian Kollmann GRÜNE) Insofern befinden wir uns mit der Beratung der heutigen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags – ich wollte den technischen Charakter dieser Debatte etwas aufhellen – in einer ganz langen historischen Linie, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Genau dieser Traditionslinie folgend haben wir, die Innenministerinnen und Innenminister der 16 deutschen Länder, im März dieses Jahres den Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 unterzeichnet. Damit dieser jetzt in Kraft treten kann, muss er auch in allen Ländern und damit in den Landtagen ratifiziert werden. Insgesamt unterstützt der Änderungsstaatsvertrag das Ziel unserer Landesregierung, den Spielbedarf wirksam in den regueriode – 10. Sitzung – Donnerstag, 23. Juli 2026 lierten Markt zu lenken und vor allem illegale Angebote dauerhaft zurückzudrängen. Wir schaffen Verbesserungen vor allem in zwei entscheidenden Punkten, die den Bemühungen unserer Landesregierung und auch meines Hauses folgen: Wir sorgen erstens für mehr Sicherheit und zweitens für weniger Bürokratie. Ich möchte mit dem ersten Aspekt – mehr Sicherheit – beginnen. Die nun vor Ihnen liegende Änderung will erstens die Abfragekompetenzen der Glücksspielaufsichtsbehörden auf ausländische Polizeibehörden erweitern. Da die meisten in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter ihren Sitz im Ausland haben, ist dieses Instrument dringend erforderlich. Zweitens wird die Rechtsgrundlage für Netzsperren, das sogenannte IP-Blocking, das Sie vielleicht aus anderen Zusammenhängen kennen, zudem an die aktuelle Rechtslage angepasst. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels. Drittens erfolgt eine Klarstellung, dass für den Abgleich der Sperrdatei OASIS nur die Zugangskennung verwendet werden darf, die der jeweiligen Betriebsstätte zugeordnet ist, und dass eine Weitergabe oder Zulassung einer Nutzung der Zugangskennung durch Dritte verboten ist. Warum machen wir das? Weil damit zentrale Ergebnisse des Zwischenberichts der Evaluierung des Staatsvertrags umgesetzt werden. Das war die Zusage der Vorgängerkoalition, dass wir diese Änderungen auch aktiv mit anstoßen, wenn die Ergebnisse vorliegen. Ziel ist es, kurzfristig auf identifizierte dringende Handlungsbedarfe zu reagieren und den Vollzug weiter zu stärken. Zwar sind die Auswirkungen des Staatsvertrags auf die Entwicklung und die Ausbreitung von unerlaubtem Glücksspiel in den Schwarzmärkten erst zum 31. Dezember 2026 zu evaluieren, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, illegales Glücksspiel bringt so viel Leid über Familien – nicht nur finanziell, sondern auch emotional –, es führt Menschen auch in Abgründe. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollten wir nicht warten und nehmen diese Änderung so schnell wie möglich vor. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Der Zwischenbericht hat aufgezeigt, wie die Neuerungen des Glücksspielstaatsvertrags aus dem Jahr 2021 angelaufen sind, welche der neu eingeführten Regelungen sich bewährt haben und in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht. Ebendiesen Änderungsbedarf jetzt mit hoher Priorität abzuarbeiten, das will dieser Änderungsstaatsvertrag erreichen. Zum zweiten Punkt – weniger Bürokratie – möchte ich in aller Kürze ausführen, dass die Arbeitsfähigkeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – im Entwurf kurz GGL genannt – gestärkt wird. Das geschieht durch drei Punkte: erstens durch die Anpassungen zur Beschlussfassung des Verwaltungsrats über den Abschluss von Verträgen, zweitens durch die Vereinfachungen bei der Bestellung der Jahresabschlussprüfer und drittens durch eine ausdrückliche Vertraulichkeitsregelung für die Verwaltungsratssitzungen. Diese Änderungen erleichtern die Arbeit der GGL und entsprechen auch unserem Anspruch im Land, die Bürokratie auf (Minister Manuel Hagel) jeder Ebene abzubauen. Denn es bringt nichts, immer nur abstrakt vom Bürokratieabbau zu reden; wir müssen den abstrakten Wunsch nach Bürokratieabbau auch in konkrete Maßnahmen überführen, und das will dieser Änderungsstaatsvertrag auch erreichen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Wie Sie sehen, meine Damen und Herren Abgeordneten, sind die hier vorliegenden Änderungen von eher technischer Natur im Sinne einer Weiterentwicklung, und dennoch geht es auch um ein sehr wichtiges und sehr wesentliches Ziel, nämlich den Schutz der Menschen vor illegalem Glücksspiel. Auch wir vonseiten der Landesregierung sind uns sehr bewusst, dass wir in einer sensiblen Abwägungsfrage sind, und zwar zwischen Eigenverantwortung, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen auf der einen Seite und dem Schutz der Menschen vor Missbrauch – und zwar auch nicht direkt betroffener, aber dennoch beteiligter Menschen – auf der anderen Seite, vor illegalem Glücksspiel. Es geht deshalb darum, vonseiten des Staates der Verantwortung gerecht zu werden, ein legales Angebot zu schaffen sowie dieses zu schützen und auch in geordnete Bahnen zu lenken. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Ihre Zustimmung zum Ratifizierungsgesetz, damit der Änderungsstaatsvertrag in Kraft treten kann und wir die Menschen in unserem Land sichtbar und wirkungsvoll schützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
