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Muhterem Aras

23.07.2026 Sitzungen 18/10

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Binder zu? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Theresa Schopper: Nein. (Abg. Sascha Binder SPD: Ist das die Transparenz?) Meine politische Verantwortung bestand und besteht darin, zu prüfen, sobald die Erkenntnislage für eine Entscheidung ausreicht. Meine Entscheidung für die Disziplinarverfahren fiel, wie gesagt, am 17. Februar 2026. Die verwaltungsmäßige Umsetzung dauerte dann noch einige Wochen, und zwar bis zum Versand der Unterrichtungsschreiben an die betroffenen Beschäftigten des LMZ am 23. März 2026. Mit meiner Entscheidung vom 17. Februar 2026 habe ich die Entscheidung meines Amtschefs von Ende Januar in der Sache ausgeweitet und eine sofortige Umsetzung angestoßen. Mein Amtschef hatte bereits Ende Januar ein Disziplinarverfahren gegen einen Beschäftigten des Landesmedienzentrums angestoßen. Er traf diese Entscheidung im Lichte der damaligen Erkenntnisse. Diese Entscheidung war richtig; falsch war daran jedoch, dass das Unterrichtungsschreiben an den Betroffenen des Disziplinarverfahrens in der ersten Märzwoche hätte verschickt werden sollen. Man muss also unterscheiden: Einerseits ging es um die Einleitung des Disziplinarverfahrens, also das Sammeln und Ordnen von Informationen zum Sachverhalt und die förmliche Einleitung. Das sollte weiter betrieben werden, und das wurde auch weiter betrieben. Die andere Frage war, wann der Beamte über die Einleitung informiert werden sollte. Hier geht es nur um den Zeitpunkt der Unterrichtung, und diesen Fehler, der drohte, habe ich mit meiner Entscheidung vom 17. Februar korrigiert, bevor dieser Auswirkungen hatte. Zugleich habe ich den Personenkreis, gegen den Disziplinarverfahren eingeleitet werden, im Lichte der neuen Erkenntnisse erweitert. Es musste also den vier Personen die jeweilige Verantwortung für die Vorgänge klar zugeordnet werden können, und das ist nicht trivial. Deshalb dauerte es dann bis zum 23. März, bis die Betroffenen unterrichtet werden konnten. Kommen wir zu Strukturen, zu den Rollen. Das Landesmedienzentrum ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es ist keine Abteilung des Kultusministeriums und auch keine unmittelbar nachgeordnete Dienststelle, deren tägliches Handeln durch das Ministerium gesteuert wird. Eine Einrichtung mit mehr als 300 Beschäftigten muss in der Lage sein, in ihrem Aufgabenbereich selbstständig zu handeln. Das Kultusministerium übt die Rechtsaufsicht aus, es ist aber keine Fachaufsicht. Rechtsaufsicht bedeutet: Das Ministerium prüft von außen, ob die Einrichtung Recht und Gesetz einhält. (Zuruf des Abg. Sandro Scheer AfD) Eine Fachaufsicht würde darüber hinaus bedeuten, dass das Ministerium auch die Zweckmäßigkeit einzelner Entscheidun- (Ministerin Theresa Schopper) gen prüft, konkrete fachliche Weisungen erteilen kann und stärker auch in das tägliche Geschäft eingreifen könnte. Diese Abgrenzung hat auch ganz praktische Folgen. Das Kultusministerium konnte die Kreditkarten des Landesmedienzentrums gar nicht selbst einziehen. (Abg. Sascha Binder SPD: Jesses!) Das Ministerium konnte aber gegenüber der Leitung des Landesmedienzentrums verlangen, dass die Karten nicht weiter genutzt werden. Genau das ist erfolgt. Eigenständigkeit hat Vorteile. Sie kann Entscheidungen beschleunigen, sie kann die fachliche Arbeit erleichtern und eine Organisation auch beweglicher machen. Aber Eigenständigkeit birgt durchaus die Risiken, wie wir sie hier sehen. Diese Risiken werden dann zum Problem, wenn interne Kontrollen nicht funktionieren, Zuständigkeiten unklar sind und die Verantwortung nicht konsequent wahrgenommen wird. Genau deshalb beschränkt sich die Kritik des Landesrechnungshofs nicht auf die einzelnen Ausgaben; sie betrifft auch die Organisation und die internen Sicherungssysteme. (Abg. Sandro Scheer AfD: Das haben Sie nicht zu kritisieren!) Diese Kritik nimmt die Landesregierung ernst. Kollege Deuschle hat es bereits dargestellt, und ich kann ihm da voll zustimmen. Ich bin dem Landesrechnungshof auch dankbar für seine gute Arbeit. Denn wenn mehrere Beteiligte ihre Prüfpflichten nicht wahrnehmen, wenn Kontrollen nicht oder nur formal erfolgen oder ein System bewusst umgangen wird, kann auch ein Prinzip der vier Augen, wie wir es eigentlich in der Landesverwaltung haben, umgangen werden und versagen. Der Landesrechnungshof hat das bei seiner Prüfung aufgezeigt. Ich möchte zu dem angerichteten Flurschaden noch einige Sätze sagen – das ist von den Rednern hier Gott sei Dank auch schon gesagt worden –: In den allermeisten Bereichen der Landesverwaltung wird äußerst sparsam gearbeitet. Beschäftigte überlegen sehr genau, welche Ausgaben notwendig sind, die Bewirtungen werden häufig auf ein Minimum beschränkt. Wir alle kennen das Prinzip der halben Butterbrezel. (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Diese Menschen gehen jeden Tag sehr verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern um. Gerade vor diesem Hintergrund wirken die bekannt gewordenen Ausgaben besonders befremdlich, und sie erzeugen ein Bild von der Landesverwaltung, das ich so nicht bestätigen kann. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst dürfen durch solche Vorgänge nicht unter einen allgemeinen Generalverdacht geraten. Meine politische Verantwortung bestand nicht darin, selbst anstelle der Staatsanwaltschaft über persönliche Schuld zu entscheiden. Meine Verantwortung ersetzt auch keine Disziplinarverfahren. Meine Verantwortung bestand darin, die vom Rechnungshof zusammengetragenen Informationen sorgsam zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) riode – 10. Sitzung – Donnerstag, 23. Juli 2026 sobald die Erkenntnisse dies getragen haben. Das habe ich getan. Die persönliche Verantwortung für die Ausgaben muss rechtsstaatlich und differenziert geklärt werden. Das wird jetzt folgen. Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft und die Einleitung disziplinarrechtlicher Schritte war angemessen, und die betroffenen Beamten sind im Ergebnis auch rechtzeitig darüber informiert worden. Auch die Aufklärung durch die externe Untersuchung halte ich für ein durchaus geeignetes Instrument. Ich unterstütze dieses Vorgehen. Ich bedaure sehr, dass das Landesmedienzentrum insgesamt durch die Vorfälle so in Verruf geraten ist. Die Arbeit des Landesmedienzentrums, insbesondere während der Pandemie, hat viel an den Schulen im Land bewirkt – an den allgemeinbildenden Schulen, an den Grundschulen und den weiterbildenden Schulen. Es hat bei der Digitalisierung entscheidende Entwicklungen an den Schulen angestoßen und Fortschritte gebracht. Das muss in Zukunft neu geordnet und weiterhin gewährleistet werden. Dazu dient auch die weitere Arbeit im Kultusministerium. Besten Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD zu Abg. Martin Rothwei- ler AfD: Da klatschen aber nicht viele von der CDU! – Gegenruf des Abg. Martin Rothweiler AfD: Drei, vier!)

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