Muhterem Aras
Das Wort für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Schopper. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Theresa Schopper: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Vorgänge am Landesmedienzentrum sind inakzeptabel. Das haben hier auch alle Redner betont. Die dubiosen und verschwenderischen Ausgaben des Landesmedienzentrums, über die wir hier heute sprechen, lassen sich nicht mit den Regeln des Landes für einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln vereinbaren. Wer Steuergelder anvertraut bekommt, darf mit Geld nicht so umgehen, als stünde es zur freien Verfügung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Und es ist ganz klar: Dieser Eindruck beschädigt das Vertrauen in eine öffentliche Einrichtung und in den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Eines ist mir vorab auch noch wichtig: Wir reden heute über die bekannt gewordenen Vorgänge selbst; das ist noch kein Urteil über Personen. Der Rechnungshof hat sich erst mal auf die inhaltliche Überprüfung der Vorgänge konzentriert. Das ist seine Aufgabe, und dafür bin ich ihm auch sehr dankbar. Für mögliche personelle Konsequenzen beim LMZ muss sauber geklärt werden, wer welche Entscheidungen getroffen hat, wer Zugang zu welchen Informationen hatte und wem ein mögliches Fehlverhalten konkret zugerechnet werden kann. (Zuruf des Abg. Dennis Klecker AfD) Das kann in ein Disziplinarverfahren münden. Dieses Instrument haben wir in diesem Fall auch genutzt; dazu komme ich später. Eine Prüfung kann aber auch dazu führen, dass die Vorgänge der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Bewertung übergeben werden. Das ist das schärfste Schwert. Auch dieses Instrument haben wir eingesetzt. (Abg. Dennis Klecker AfD: Nach der Wahl! – Gegen- ruf des Abg. Miguel Klauß AfD: Zwei Tage vor der Wahl!) (Ministerin Theresa Schopper) Die Vorgänge haben das gerechtfertigt. Der Rechnungshof hatte dem Kultusministerium am 3. März 2026 mitgeteilt, dass aus seiner Sicht bei der Prüfung Verdachtsmomente aufgekommen sind, die es rechtfertigen, die Staatsanwaltschaft zu informieren. Nach diesem Hinweis des Rechnungshofs hat das Kultusministerium binnen drei Tagen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Am 4. März 2026 habe ich entschieden, am 5. März 2026 wurde diese Entscheidung im Haus umgesetzt, und am 6. März 2026 wurde die Staatsanwaltschaft informiert. Das heißt, die Entscheidung fiel unmittelbar, und die Umsetzung erfolgte am nächsten Tag. Das Kultusministerium hat außerdem mehrere Disziplinarverfahren eingeleitet. Disziplinarverfahren dienen dazu, einen möglichen Verstoß gegen dienstliche Pflichten zu verfolgen. Dabei geht es um konkrete Fragen: Welche Pflichten galten für die jeweilige Person? Wurden diese Pflichten verletzt? War diese Person verantwortlich? Wie schwer wiegt so ein möglicher Verstoß? Gab es entlastende Umstände?
