Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir müssen uns, um diese Debatte nachvollziehen zu können, an dieser Stelle noch mal vor Augen führen – vor allem für die Abgeordneten, die jetzt neu in den Landtag gewählt worden sind –, in was für einer Situation wir in dieser Zeit, im März 2020, waren: Es war eine absolute Ausnahmesituation. Menschen sind an Covid gestorben. (Abg. Miguel Klauß AfD: An oder mit?) Wir hatten das Problem, dass die Krankenhäuser die erkrankten Menschen teilweise nicht mehr versorgen konnten. Das Wort „Triage“ ist uns allen noch in Erinnerung. Das heißt, es musste entschieden werden, wer behandelt wird und wer nicht behandelt wird. Um in dieser Situation den Menschen, dem Gesundheitsschutz, aber natürlich auch der persönlichen Freiheit und der Freiheit der Unternehmen in unserem Land gerecht zu werden, mussten schwierige Entscheidungen getroffen werden. Wenn wir jetzt darauf zurückblicken, dann kann man, meine ich, sagen, dass wir in Baden-Württemberg vieles richtig gemacht haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Viele erinnern sich wahrscheinlich noch an diese Zeit. Schon im Januar kamen die ersten Meldungen aus China. Mitte Felperiode – 9. Sitzung – Mittwoch, 22. Juli 2026 bruar kamen dann immer mehr Krankmeldungen auch aus Deutschland. Dann ging es rasant, und wir mussten schnell Entscheidungen treffen. Das heißt, wir haben mit den Coronasoforthilfen den Menschen in dieser schwierigen Zeit – das war immer das Ziel, das wir, das Parlament, aber auch die Regierung, hatten: Sicherheit zu geben, verlässlich zu sein –, in dieser schwierigen Situation, als es zum Teil behördlich angeordnete Schließungen gab, (Abg. Sandro Scheer AfD: Frau Ministerin, es geht um die Rückzahlungen!) Gelder zur Verfügung gestellt, um ihre Kosten zu decken. Das ist uns in dieser Pandemie, die von so viel Unsicherheit geprägt war, gelungen. Es gab keine Blaupause. Ca. 250 000 Unternehmen konnten mit der Soforthilfe vor einer – ich möchte es mal so sagen – teilweisen Insolvenz, die sonst bevorgestanden hätte, bewahrt werden. Ich möchte mich auch noch bei allen Abgeordneten bedanken, die damals mit entschieden und dies vor allem auch ermöglicht haben. Ich möchte das vor der Debatte über die Rechtsprechung noch mal deutlich ausführen. Für ein solches Hilfsprogramm brauchen wir normalerweise einen sehr viel längeren zeitlichen Vorlauf. (Zuruf von der SPD) Hinzu kamen das Bundesprogramm – das ist im Grunde in der Rechtsprechung auch entsprechend aufgegriffen worden –, die Verwaltungsvorschrift, dann die Richtlinie des Landes. Wir, das Land, haben diese Hilfen viel früher als der Bund zur Verfügung gestellt. Ich erinnere mich noch an die Debatten im Landtag. Also, wir sind da mutig vorangegangen. Und ja, es gab jetzt die Rechtsprechung zu den unspezifischen Kriterien. Ich kann nur sagen: Aufgrund der gesamten Gemengelage damals bin ich der Überzeugung, dass wir das Richtige gemacht haben. Wir sind mutig vorangegangen, wir sind ins Risiko gegangen, wir haben den Betrieben Wochen vor dem Bund schnell geholfen und haben damit sehr viel Sicherheit geschaffen sowie den kleinen und mittleren Unternehmen und den vielen Selbstständigen geholfen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der SPD: Das ist ja tosender Ap- plaus! – Zuruf von der AfD) Auch jetzt wurde Verantwortung übernommen. Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf eingebracht. Das Coronasoforthilfe-Ausgleichsgesetz wurde Ende Februar dieses Jahres beschlossen. Wir haben den Auftrag, der im parlamentarischen Verfahren auch an uns, das Wirtschaftsministerium, adressiert wurde – die Institution, die jetzt die Umsetzung des Coronasoforthilfe-Ausgleichsgesetzes verantwortet –, geprüft. Wir haben mit mehreren potenziellen Partnerinnen und Partnern gesprochen, und wir haben Rückmeldungen, auch Einschätzungen eingeholt, und am Ende des Tages hat sich deutlich herauskristallisiert, dass die L-Bank als Partner auch von den anderen angefragten möglichen Partnern ganz klar benannt wurde, natürlich vor allem aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und auch der Leistungsfähigkeit, die sie in dieser Zeit an den Tag gelegt hat. Der nächste konsequente Schritt – Herr Fulst-Blei, Sie haben ja danach gefragt – war dann der Kabinettsbeschluss. Wir sind (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Anfang Juni ins Kabinett gegangen. Ein weiterer Punkt war die Zustimmung aus dem Finanzausschuss. Ich möchte mich noch mal bedanken, das war die konstituierende Sitzung. Das Parlament hat wirklich funktioniert und hat auch schnell Verantwortung übernommen und entschieden. Wir konnten den Auftrag dann Ende Juni an die L-Bank vergeben. Das sind haushaltsrechtliche und vergaberechtliche Voraussetzungen. Solange die Gelder nicht freigegeben worden sind, können wir keine Aufträge vergeben. Die L-Bank hat jetzt am 8. Juli ausgeschrieben. Wir gehen davon aus, dass das Vergabeverfahren bis Ende November abgeschlossen ist. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur zusichern, dass wir jetzt schon daran arbeiten, dass so schnell wie möglich in die Umsetzung gegangen wird, dass so schnell wie möglich Anträge gestellt werden können. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Da ist auch die Vorarbeit wichtig. Denn es wird ein rein digitales Verfahren sein; das haben wir im Gesetz auch so festgeschrieben. Das heißt, wir müssen im Vorfeld entscheiden, welche Prüfverfahren, welche Forderungen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um dieses Verfahren digital vollständig abbilden zu können, damit die Anträge rechtssicher verlässlich bearbeitet und auch zur Rückzahlung geführt werden können. Lieber Herr Fulst-Blei, Sie haben aus Ihrem Wahlkreis den Fall einer Friseurin geschildert, die offensichtlich durch die Rückforderung der Soforthilfe in die Insolvenz gegangen sei. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal betonen – ich persönlich habe das auch schon häufig deutlich gemacht –: Durch die Rückzahlung der Soforthilfen wird kein Unternehmen in die Insolvenz gehen; es wird dann zum Teil bis zu einer Niederschlagung kommen. Das war ein Versprechen der Landesregierung. Deswegen: Sie haben diesen Einzelfall geschildert. Hätte sie sich an die L-Bank gewandt, dann hätte die L-Bank entsprechend Verantwortung übernommen. Denn dieses Versprechen gilt, und das nehmen wir auch sehr ernst. Und dann vielleicht noch zu der Frage, warum das Verfahren jetzt so aufwendig aufgesetzt werden muss: Es geht eben nicht, dass wir die Rückzahlungen per Knopfdruck ausführen. Es fehlen ganz viele Daten. Das war vor sechs Jahren. Bei vielen Menschen hat sich die Anschrift geändert, die firmieren heute neu, die haben neue IBAN-Nummern. Das heißt, der Aufwand, das alles zu prüfen, wenn die Rückzahlung nicht beim richtigen Adressaten ankommt – also bei dem Unternehmen, das damals die Rückzahlung zu leisten hatte –, wäre immens. Ich habe das auch schon mehrfach hier im Plenum ausgeführt. Deswegen ist dieses Antragsverfahren, bei dem der Antragsteller oder die Antragstellerin auch noch mal klar seine oder ihre Daten benennt und damit auch eine Grundlage schafft, dass die Rückzahlung schnell erfolgen kann, notwendig, richtig, transparent und dann – wenn das Portal erstellt und livegeschaltet ist – schnell in der Umsetzung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
