Yannick Veits
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum ersten Mal stehe ich heute am Rednerpult dieses Hauses. Ich muss sagen, es ist mir eine große Ehre, heute im Landtag von Baden-Württemberg sprechen zu dürfen. Bevor ich allerdings die Wirtschaftspolitik in diesem Haus mitgestalten durfte, habe ich viele Jahre Unternehmen finanziert und begleitet – vom Handwerksbetrieb über Mittelständler bis hin zum Existenzgründer. Daher weiß ich: Wirtschaft braucht vor allem eines, und das ist Verlässlichkeit. (Yannick Veits) Während der Coronapandemie habe ich erlebt, wie von einem auf den anderen Tag Umsätze weggebrochen sind und Existenzen ins Wanken geraten sind. Ich habe aber auch erlebt, welche Erleichterung die Coronasoforthilfe damals ausgelöst hat. Die Soforthilfe war mehr als eine finanzielle Unterstützung; sie war das Versprechen des Staates: Wir lassen euch in dieser Krise nicht allein. Später dann haben die Rückforderungsbescheide das Vertrauen der vielen Betroffenen erschüttert. Wer zunächst schnelle Hilfe erhält, aber Jahre später mit Rückforderungen konfrontiert wird, der fragt sich – und das zu Recht –, ob staatliche Zusagen auch wirklich Bestand haben. Doch nicht nur das. Die zurückgezahlten Mittel fehlen in den Betrieben, um ins Geschäftsmodell zu investieren, den Warenbestand einzukaufen oder aber auch Mitarbeiter zu qualifizieren. (Abg. Anton Baron AfD: Warum sind Sie dann bei den Grünen?) Deshalb war es richtig, dass Grüne und CDU nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs gehandelt haben. Mit dem Ausgleichsgesetz wurden hier im Parlament die rechtlichen Grundlagen für die Rückerstattung geschaffen. Als hier zuletzt über das Gesetz beraten wurde, hat mein Kollege Felix Herkens einen wichtigen Gedanken formuliert: Dieses Gesetz zeigt auch die Stärke unserer parlamentarischen Demokratie. Wir verwalten Fehler nicht einfach, wir korrigieren sie. Und wir handeln dort, wo das Handeln der Exekutive allein nicht ausgereicht hat. Deshalb haben die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf bewusst als Fraktionsgesetzentwurf eingebracht – nicht aus politischer Routine, sondern weil hier im Parlament Verantwortung übernommen wird, um gemachte Fehler zu beheben. Das ist auch gut so. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Rund 245 000 Unternehmen haben in Baden-Württemberg Coronasoforthilfen erhalten. Für viele war diese Hilfe damals existenziell. Vor wenigen Wochen wiederum hat mir ein Selbstständiger aus meinem Wahlkreis Wiesloch zugerufen: „Es wird Zeit, dass wir endlich einen Schlussstrich darunter ziehen können.“ Und ich denke, das wünschen sich ganz viele Betroffene: nicht weitere Unsicherheit, nicht neue Diskussionen, sondern Klarheit. Deshalb ist es auch das gute Recht der SPD, die Umsetzung dieses Gesetzes hier kritisch zu begleiten. Parlamentarische Kontrolle gehört zu einer funktionierenden Demokratie dazu. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ah!) Es ist gut, dass das Wirtschaftsministerium, nachdem nun die L-Bank initial beauftragt ist, keine unrealistischen Erwartungen weckt. Es sagt offen: Das Antragsverfahren wird schon aus vergaberechtlichen Gründen voraussichtlich nicht vor dem vierten Quartal 2026 starten. Diese Ehrlichkeit ist richtig. Denn Planungssicherheit heißt nicht, die frühesten Termine zu versprechen. Planungssicherheit heißt, verlässliche Termine zu nennen. Deshalb kommt es jetzt auf drei Dinge an: Das Verfahren muss ohne weitere Verzögerung kommen, es muss rechtssicher sein, lperiode – 9. Sitzung – Mittwoch, 22. Juli 2026 und es muss transparent sein. Denn Vertrauen entsteht nicht durch Ankündigungen. Vertrauen entsteht dann, wenn der Staat sein Wort hält. Genau das erwarten die Unternehmerinnen und Unternehmer in Baden-Württemberg. Das schulden wir ihnen auch. Setzen wir es um – so schnell und so sauber wie möglich. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
