Muhterem Aras
Vielen Dank, lieber Herr Abg. Bückner. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Razavi. Ministerin für Verkehr Nicole Razavi: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den verbleibenden fünf Minuten versuche ich, die umfangreichen Fragen zu beantworten. Zunächst mal: Die LuKIFG-Mittel sind für das Land eine wichtige Investition; der Kollege hat das schon gesagt. Es geht (Ministerin Nicole Razavi) um 300 Millionen € für das Thema Schiene inklusive ÖPNV und um 700 Millionen € aus den LuKIFG-Mitteln für Straßen und Brücken. Das heißt, es geht um 1 Milliarde € für die Modernisierung unserer Verkehrsinfrastruktur. Der Verkehrsbereich ist nach den Kommunen – wir hatten in der letzten Legislaturperiode ja schon zwei Drittel des Sondervermögens direkt an die Kommunen durchgereicht – der größte Destinatär für diese Mittel aus dem Sondervermögen. Ich möchte dem Landtag für diese wichtige und zentrale Entscheidung ganz herzlich danken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Wir alle wissen, dass Investitionen in diesem Bereich auch Wertschöpfung und Wirtschaftskraft bedeuten. Wir hatten heute Morgen ja eine Debatte über das Thema „Handwerk, Bauwirtschaft“. Jeder Euro, den wir hier in die Hand nehmen, löst weitere 8 € an möglichen Investitionen aus. Das ist auch eine gute Nachricht für die Wirtschaft. Ohne intakte und leistungsfähige Straßen, Schienen und Brücken kommen wir, kommen Menschen und Güter nicht ans Ziel und Beschäftigte nicht zu ihren Arbeitsplätzen. Insofern sind Verkehrswege deutlich mehr als Stahl und Beton. Funktionsfähige Infrastruktur ist nämlich schlicht und ergreifend auch ein Synonym für einen funktionsfähigen Staat. Das heißt, wir investieren hier auch in Daseinsvorsorge. Überall dort, wo Infrastruktur bröckelt, Züge nicht kommen und Straßen kaputtgehen, bröckelt auch das Vertrauen der Menschen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir dieses Sondervermögen jetzt buchstäblich auf die Straße und aufs Gleis bringen. Dass der Finanzausschuss heute Morgen die ersten Entnahmeanträge aus dem Verkehrsministerium gebilligt hat, ist der nächste wichtige Schritt. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön. Das heißt, jetzt kann es losgehen, jetzt können die Bagger losrollen, und es kann in Schiene und Straße investiert werden. Zur Frage des Kollegen: Nach dem LuKIFG stehen den Ländern diese Mittel des Sondervermögens für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Der Staatshaushaltsplan des Landes wiederum sieht aus den dem Land zufallenden Mitteln des Sondervermögens insgesamt diese 1 Milliarde € für Schiene und Straße vor. Damit sind grundsätzlich Investitionen in allen Bereichen der Straßeninfrastruktur möglich, wobei wir hier den Schwerpunkt ganz klar auf Erhaltung legen, aber auch Neubau möglich ist. Die reinen Sachinvestitionen können auch über Begleit- und Folgemaßnahmen erfolgen. Hierunter fallen z. B. Kosten für vorbereitende Planungen, Gutachten und Untersuchungen – ich nenne hier etwa die Bauüberwachung. Förderfähig sind nur Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50 000 €. Die Investitionen sind bis zum 31. Dezember 2042 förderfähig, und es können Maßnahmen finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Bei der Schiene sieht unsere Konzeption vor, dass mit diesen 300 Millionen € regional wichtige Ausbau- und Elektrifizierungsprojekte im regionalen Schienennetz überwiegend der Deutschen Bahn abseits der Magistralen unterstützt werden. lperiode – 9. Sitzung – Mittwoch, 22. Juli 2026 Die Basisfinanzierung ist hier das GVFG des Bundes mit Fördersätzen zwischen 75 und 90 %. Die LuKIFG-Mittel werden eingesetzt, damit die Projekte überhaupt machbar und gangbar sind, weil die kommunale Seite – wir alle wissen das – ihren bislang üblichen Finanzierungspart – – Dieser ist übrigens keine kommunale Pflichtaufgabe. In anderen Ländern zahlt das Land 100 %. Wir haben die Kommunen hier zu einer Kofinanzierung verpflichtet. Aber sie können ihren Anteil mittlerweile nicht mehr stemmen. Das heißt, wir sorgen damit dann dafür, dass diese Maßnahmen überhaupt realisiert werden können. Klar ist für uns aber auch, dass wir diese Finanzierung nicht mit regulären Haushaltsmitteln darstellen könnten. Die Projekte würden schlicht und ergreifend scheitern. Ich möchte noch mal betonen: Es geht hier nicht um kommunale Projekte, sondern um Projekte, für die wir, das Land, Aufgabenträger sind. Werden weitere Entnahmeanträge gestellt? Für das Jahr 2026 werden wir keine weiteren Entnahmeanträge stellen. Die aktuellen Anträge beinhalten Projekte, die wir in diesem Jahr umsetzen können. Deswegen war es auch so wichtig, dass der Finanzausschuss noch vor der Sommerpause über die Anträge entschieden hat. Denn allen vier Regierungspräsidien ist schlicht und ergreifend das Haushaltsgeld ausgegangen, und damit schaffen wir es jetzt, dass die Maßnahmen noch in diesem Jahr nicht nur ausgeschrieben, sondern nach Möglichkeit auch begonnen werden können. Je später wir dran wären, desto unmöglicher würde das. Aber klar ist auch, dass wir für die kommenden Jahre weitere Entnahmen aus dem Sondervermögen beantragen werden. Das haben wir auch vorgesehen. Bei der Schiene bezieht sich der Entnahmeantrag auf Projekte, bei denen die Planungsvereinbarungen unterschriftsreif sind und die keine weitere Verzögerung erlauben. Aber auch hier gilt, dass wir zu gegebener Zeit weitere Entnahmeanträge stellen werden. Zur Frage zum Verteilungsschlüssel auf die vier Regierungspräsidien: Bei der Straße erfolgt die Verteilung nach dem von den Regierungspräsidien entsprechend ihren Projektplanungen gemeldeten Bedarf, und zwar nach etablierten und fachlichen Kriterien. In der Umsetzung spielen der Projektumfang, das Investitionsvolumen und die Komplexität der einzelnen Maßnahmen eine Rolle. Bei der Schiene ist eine Verteilung nach Regierungsbezirken kein geeignetes Kriterium. Die Finanzierung erfolgt nach dem Projektbedarf. Hier geht es ganz konkret um den Ausbau und die Elektrifizierung der Oberen Neckartalbahn zwischen Tübingen und Horb, um neun Projekte zur Herstellung von Barrierefreiheit an den Stationen sowie um die Teilelektrifizierung der Westfrankenbahn für den Einsatz batterieelektrischer Züge. Alle elf Projekte sind für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur wichtig. Vielleicht noch mal ein Hinweis darauf, wie wichtig es ist, dass wir das jetzt schaffen. Für die Obere Neckartalbahn liegt eine unterschriftsreife Finanzierungsvereinbarung vor. Alle haben unterschrieben – bloß das Land bislang nicht. Nach der Entscheidung von heute Morgen kann ich das nun endlich tun. (Ministerin Nicole Razavi) Die Region freut sich riesig – da kann es jetzt noch losgehen –, zumal das Ganze nach dem 31. Juli nicht mehr möglich gewesen wäre. (Beifall bei der CDU und der Abg. Sandra Boser GRÜNE – Abg. Winfried Mack CDU: Super! Bravo!)
