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Tim Bückner

CDU 22.07.2026 Sitzungen 18/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es schnell zu machen. Letztes Jahr hat der Bund das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ in Höhe von 500 Milliarden € aufgelegt, wovon 100 Milliarden € an die Länder und die Kommunen gehen sollten, welches dann im Nachgang im Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, kurz LuKIFG, konkretisiert wurde. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen auf Baden-Württemberg 13,1 Milliarden €. Baden-Württemberg – der Landtag, die Regierung – hat beschlossen, dass zwei Drittel dieser Gelder an die Kommunen gehen sollen. Ein Drittel verbleibt beim Land. Von diesem einen Drittel gehen genau 1 Milliarde € in die Verkehrsinfrastruktur, hiervon 700 Millionen € für Straßen und Brücken sowie 300 Millionen € für die Schiene, was wir sehr begrüßen. Meine Frage an die Ministerin ist: Welche Projekte der Verkehrsinfrastruktur sind über die LuKIFG-Mittel grundsätzlich finanzierbar? Welche Kostenkomponenten hierbei, beginnend bei der Planungsphase bis hin zur Baufertigstellung der Verkehrsinfrastruktur, können über das LuKIFG abgerechnet werden? Die zweite Frage direkt anschließend. Wir haben jetzt erfahren, dass es erste Entnahmeanträge gab oder gibt. Ich frage die Ministerin, welcher Strategie das Verkehrsministerium mit diesen LuKIFG-Mitteln folgt und ob auf diese Entnahmeanträge weitere folgen sowie ob die Verteilung auf die verschiedenen Regierungspräsidien mit ihren Baureferaten bei der Verteilung der LuKIFG-Mittel berücksichtigt wird oder ob die Mittel so verbaut werden, wie der Bedarf besteht. Herzlichen Dank.

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