Muhterem Aras
Bitte, Herr Minister. Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit Oliver Hildenbrand: Vielen Dank, Frau Abg. Wiech, für die Nachfrage. – Immer wenn wir über die Kassenärztlichen Vereinigungen sprechen, müssen wir bei den Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und Aufgaben sehr korrekt sein, weil es auch um eine komplexe Materie geht. Wir haben zu unterscheiden zwischen Rechtsaufsicht, Fachaufsicht und Geschäftsaufsicht. Ich will hier noch mal ganz deutlich sagen – es ist mir sehr wichtig, das klar zu sagen –: Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen ihrer gesetzlichen Selbstverwaltung eigenverantwortlich über einzelne Kapitalanlagen, und die Rechtsaufsicht ersetzt nicht die Eigenverantwortung der Selbstverwaltung. Die Rechtsaufsicht, die mein Haus auszuüben hat, ist keine Fach- oder Geschäftsaufsicht. Das Gesetz sieht weder eine Genehmigungspflicht noch eine Vorabkontrolle einzelner Anlageentscheidungen vor. Ich lege an dieser Stelle großen Wert darauf, dass das deutlich wird. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Anlageentscheidung rechtswidrig war, ist außerdem zu berücksichtigen, dass man hierfür auch schauen muss, ob die gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Entscheidung eingehalten wurden. Dieser Zeitpunkt ist ein sehr wichtiger Prüfmaßstab. Aber noch mal: Es ist nicht so, dass die konkret hier getätigten Investitionen, die absehbar zu diesen erheblichen Verlusten geführt haben, in irgendeiner Weise der Vorabkontrolle oder der Zuständigkeit der Rechtsaufsicht meines Hauses unterlegen hätten. Das ist ausdrücklich nicht der Fall. Das waren eigenverantwortliche Entscheidungen der KVBW im Rahmen ihrer gesetzlichen Selbstverwaltungsaufgabe. Diese Klarstellung ist mir wirklich sehr, sehr wichtig. (Minister Oliver Hildenbrand) Das andere Thema, das Sie angesprochen haben, betrifft noch einmal die Finanzierungskreisläufe, von denen ich vorhin schon gesprochen habe. Es handelt sich hier tatsächlich um gesetzlich vorgegebene Finanzierungskreisläufe, die voneinander getrennt sind. Die KVBW verwaltet zum einen die von den Krankenkassen gezahlte Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung. Diese Mittel dienen ausschließlich der Honorarverteilung an Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und wurden ausdrücklich nicht für die hier in Rede stehenden Kapitalanlagen verwendet. Daneben gibt es den getrennt davon zu betrachtenden Verwaltungshaushalt, über den ich vorhin schon gesprochen habe. Dessen Finanzierung speist sich im Wesentlichen aus den Beiträgen, aus den Verwaltungskostenumlagen der Mitglieder, also der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die eine Pflichtmitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg haben und dafür entsprechende Beiträge zu entrichten haben. Aus diesem letztbeschriebenen Verwaltungshaushalt wurden die hier in Rede stehenden Investitionen vorgenommen. Es handelt sich also weder um die Beitragsgelder der gesetzlich Krankenversicherten noch um Honorarmittel der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Diese Differenzierung ist mir an dieser Stelle wichtig.
