Muhterem Aras
Vielen Dank, Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hildenbrand. Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit Oliver Hildenbrand: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Kollegin Dr. Kliche-Behnke! Nach aktuellen Medienberichten haben deutschlandweit mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch Fondsanlagen in Verius-Immobilienfinanzierungsfonds Verluste von mindestens 170 Millionen € zu verzeichnen. Geschädigt ist auch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die KVBW, die 50 Millionen € in diese Fonds investiert hat, deren Totalverlust im Raum steht. (Abg. Carola Wolle AfD: Boah!) Diese enormen Summen werfen große Fragen auf. Sie führen zu großer Irritation, und sie machen mich auch persönlich sehr nachdenklich. Kapitalanlagen von Selbstverwaltungskörperschaften wie der KVBW sind sowohl im Allgemeinen als auch im konkreten Fall sehr, sehr komplex, sowohl tatsächlich als auch rechtlich, und deshalb halte ich es für geboten – um die lperiode – 9. Sitzung – Mittwoch, 22. Juli 2026 Diskussion auch zu objektivieren –, dass wir hier eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den rechtlichen und tatsächlichen Aspekten vornehmen. Dafür spricht auch, dass es eine gründliche Aufarbeitung braucht, dass die Anlagen laut Aussage der KVBW selbst damals von Ratingagenturen als solide bewertet worden seien, dass zwei Prüfungsgesellschaften ihre SGB-IV-Konformität bestätigt hätten. Ich möchte in meiner Antwort deshalb gern auch auf die von Ihnen gestellten Fragen eingehen, Frau Kollegin Dr. Kliche-Behnke. Die Gelder, die die KVBW in den Jahren 2019 bis 2022 in die Verius-Immobilienfinanzierungsfonds investiert hat, waren ausschließlich Mittel des eigenen Verwaltungshaushalts. Dieser Verwaltungshaushalt wird im Wesentlichen durch Verwaltungskostenbeiträge finanziert, die die Mitglieder der KVBW, also die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der KVBW leisten. Aus diesen Mitteln finanziert die KVBW die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dazu gehören die laufenden Verwaltungskosten sowie langfristige Verpflichtungen der Körperschaft, z. B. Rücklagen für zukünftige Investitionen, Instandhaltung und eine geordnete Haushaltsführung. Wichtig ist deshalb schon: Diese gesetzlich vorgeschriebene Trennung der Finanzkreisläufe, die Sie, Frau Dr. Kliche-Behnke, angesprochen haben, besteht tatsächlich. Rechtlich und haushalterisch sind diese Finanzkreisläufe strikt voneinander getrennt. Es ist hervorzuheben, dass die Mittel, um die es hier geht, nicht direkt aus den von den Krankenkassen gezahlten Vergütungsmitteln und auch nicht aus den Honoraren der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte stammen. Es gibt also wirklich diese zwei getrennten Finanzierungskreisläufe. Diese sind sowohl rechtlich als auch haushalterisch strikt voneinander getrennt. Deshalb ist es aus meiner Sicht unpräzise, wenn es teilweise so dargestellt wird, als handle es sich bei den eingesetzten Mitteln um die Beitragsmittel oder um Honorare, die die KVBW den Ärztinnen und Ärzten schulde. Das stellt den Sachverhalt aus meiner Sicht nicht richtig dar. Gleichwohl – da gibt es auch nichts darum herumzureden oder zu beschönigen – bedeutet der Ausfall des Fonds natürlich einen herben Verlust für die KVBW. Ich halte es auch für nötig, dass wir die Dinge aufarbeiten. Die KVBW ist nach den gesetzlichen Regelungen verpflichtet – Sie haben darauf hingewiesen –, ihre Mittel so anzulegen, dass einerseits ein Verlust ausgeschlossen erscheint und andererseits ein angemessener Ertrag erzielt wird. Dabei sehen die gesetzlichen Regelungen im SGB IV nicht vor, dass die Investitionen der KVBW vorab der Aufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die KVBW trifft Investitionsentscheidungen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsautonomie eigenverantwortlich auf der Grundlage ihrer Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien sind abstrakte Leitlinien, die das Selbstverwaltungshandeln der KVBW binden und den allgemeinen Rahmen für ihre Vermögensanlagen vorgeben. Aufgrund ihrer grundlegenden Bedeutung werden die Anlagerichtlinien mit der Rechtsaufsicht abgestimmt. Aber – das (Minister Oliver Hildenbrand) ist hervorzuheben – dabei werden sie insbesondere daraufhin überprüft, ob sie in ihrem abstrakten Regelungsgehalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Überprüfung der Anlagerichtlinien stellt daher weder eine Vorabkontrolle noch eine Genehmigung einzelner Anlagen dar. Sie beinhaltet keine Überprüfung einzelner Anlageentscheidungen und keine Bewertung konkreter Finanzprodukte oder Fonds. Die Entscheidung über diese konkreten Kapitalanlagen verbleibt allein in der Verantwortung der zuständigen Selbstverwaltungskörperschaft. Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen: Auch andere Kassenärztliche Vereinigungen und gesetzliche Krankenkassen haben in die hier in Rede stehenden Fonds investiert. Daher sind das Bundesamt für Soziale Sicherung, das BAS, und die Rechtsaufsichtsbehörden anderer Länder ebenfalls von diesem gravierenden Vorgang betroffen. Sollte – das will ich hier ausdrücklich sagen und auch zusichern – die weitere Aufarbeitung zeigen, dass die bestehenden Vorgaben gesetzlicher oder untergesetzlicher Art nicht ausreichen, werde ich mich dafür einsetzen, dass die Anforderungen an Sicherheit, Risikostreuung und Transparenz bei der Vermögensanlage von Sozialversicherungsträgern bundesweit weiterentwickelt und – das sage ich bewusst – auch nachgeschärft werden. Entscheidend ist, dass die Mittel der Selbstverwaltung verantwortungsvoll und mit größtmöglichem Schutz vor unangemessenen Risiken verwaltet werden. Darauf legen wir großen Wert. Ich will Sie noch über den Umgang der KVBW selbst mit dem Sachverhalt informieren. Die KVBW hat Ende 2025 Klage auf Schadensersatz beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Verfahren verläuft und wie es ausgeht. Möglicherweise könnte dadurch der Verlust zumindest in Teilen kompensiert werden. Das wissen wir heute natürlich noch nicht. Hintergrund dieser Klage ist jedenfalls die Auffassung der KVBW, dass sie über die Sicherheit und die sozialrechtliche Zulässigkeit der Anlagen bewusst getäuscht worden sei. Damit steht unter Umständen auch ein strafrechtlicher Betrugsvorwurf im Raum. Das muss das gerichtliche Verfahren zeigen. Parallel zu diesem gerichtlichen Verfahren, das bestimmt noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Rechtsaufsicht weiterhin engmaschig nachgehen, um auch selbst einen Beitrag zur lückenlosen Aufklärung des Vorgangs leisten zu können. Bislang sind im Rahmen der Prüfungen keine aufsichtsrechtlich zu beanstandenden Pflichtverletzungen zutage getreten; das sei an dieser Stelle ausdrücklich gesagt. Aber für die abschließende Bewertung ist es natürlich noch zu früh. Insbesondere das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird hier in gewisser Weise wegweisend sein. Abschließend, weil mir das, gerade auch in diesen Zeiten, sehr wichtig ist: Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ist ein wichtiger Partner des Landes, wenn es um die ambulante Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im ärztlichen eriode – 9. Sitzung – Mittwoch, 22. Juli 2026 Bereich geht. Sie muss ihren gesetzlich definierten Sicherstellungsauftrag verantwortungsvoll und umfassend erfüllen. Dafür werden wir uns auch in Zukunft einsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
