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Thomas Strobl

01.07.2026 Sitzungen 18/7

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine Freude: Auf der Besuchertribüne haben namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Landeskirchen aus Baden und Württemberg Platz genommen. Ich begrüße sehr herzlich Frau Landesbischöfin Professorin Dr. Heike Springhart von der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ebenso herzlich begrüße ich Herrn Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Auch begrüße ich Frau Sabine Foth, Präsidentin der Evangelischen Landessynode Württemberg, und Frau Sabine Ningel, Vizepräsidentin der Evangelischen Landessynode Baden. (Beifall des Abg. Sandro Scheer AfD – Vereinzelt Heiterkeit) Anlass für ihren Besuch – Herr Abg. Scheer, Sie werden gleich Gelegenheit haben, zu applaudieren – ist die Einsetzung des neuen Kirchenbeauftragten der beiden Evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg bei Landtag und Landesregierung, Herrn Kirchenrat Ralph Hartmann, den ich hier im Plenum ebenfalls herzlich willkommen heiße. Außerdem begrüße ich Herrn Direktor Stefan Werner, Direktor im Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche Ihnen nun spannende Eindrücke auf der Ehrentribüne und uns allen interessante Begegnungen nachher beim gemeinsamen Empfang in der Eingangshalle, zu dem ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt nochmals herzlich einladen darf. – Jetzt bitte einen Applaus und ein herzliches Willkommen für die Vertreterinnen und Vertreter der beiden Evangelischen Kirchen. (Beifall bei allen Fraktionen) Bevor wir in der Debatte fortfahren, ist es mir wichtig, Ihnen einen Hinweis zu geben. Kurz vor Beginn der heutigen Plenarsitzung hat eine Gruppe von Abgeordneten vor dem Landtagsgebäude Plakate mit einer politischen Botschaft hochgehalten. Wie man mir inzwischen mitgeteilt hat, hat eine ähnliche Aktion bereits gestern vor dem Bürger- und Medienzentrum stattgefunden. Solches Verhalten ist rechtlich als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu werten und damit innerhalb der Bannmeile grundsätzlich verboten. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ich möchte das Hohe Haus ausdrücklich darauf hinweisen: Dieses Verbot gilt selbstverständlich auch für Abgeordnete. Somit wurde mehrfach gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Ich bitte alle beteiligten Abgeordneten und übrigens auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus, dies zur Kenntnis zu nehmen und künftig unbedingt zu beachten. Die Regelungen der Bannmeile und des Versammlungsgesetzes gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, und sie gelten freilich auch für Abgeordnete. Deswegen die klare Ansage, von einem derartigen rechtswidrigen Verhalten künftig Abstand zu nehmen. (Präsident Thomas Strobl) (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Winfried Mack CDU: Deswegen haben wir eine Bannmeile! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Manche haben eh ein Problem mit dem Versammlungsgesetz!) Vielen Dank. Damit fahren wir in der Debatte fort. Ich möchte die CDU-Fraktion, die noch gut drei Minuten Redezeit hat, fragen, ob sie sich zu Wort melden möchte. – Das ist geschehen. Das Wort hat Herr Abg. Christian Gehring für die Fraktion der CDU.

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