Thomas Strobl
Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen auf den Tagesordnungspunkt 6 zurück: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses. (Präsident Thomas Strobl) Das Ergebnis der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses liegt mir nun vor: Beteiligt haben sich 149 Abgeordnete. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU entfielen 113 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfielen 36 Stimmen. Ungültig war keine Stimme. Nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt sind damit folgende Abgeordnete zu Mitgliedern gewählt: Dr. Alexander Bruns, Daniela Evers, Antje Rommelspacher, Thomas Hentschel, Guido Wolf und Dennis Klecker. Nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt sind damit folgende Abgeordnete zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt: Dr. Wolfgang Reinhart, Daniel Lede Abal, Volker Schebesta, Meike Günter, Dr. Bastian Schneider und Chris Hegel. Außerdem hat der Landtag nach § 89a in Verbindung mit § 50 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft und deren bzw. dessen Stellvertretung in den Staatsanwaltswahlausschuss zu wählen. Die baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern des Landes schlagen Ihnen gemeinsam als ordentliches Mitglied Frau Rechtsanwältin Ulrike Paul und als stellvertretendes Mitglied Herrn Rechtsanwalt Albrecht Luther vor. Dieser Wahlvorschlag liegt Ihnen ebenfalls vor (Anlage 17). Sind Sie damit einverstanden, über diesen Wahlvorschlag offen abzustimmen? – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass wir ein einstimmiges Wahlergebnis haben und dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt ist. Damit haben wir Tagesordnungspunkt 6 erledigt. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf: Wahl der parlamentarischen Mitglieder und der stellvertretenden parlamentarischen Mitglieder in den Oberrheinrat Aufgrund der Neukonstituierung des Landtags sind die vom Parlament in den Oberrheinrat zu entsendenden Mitglieder neu zu bestellen. Hierzu sind vom Landtag 16 Abgeordnete zu wählen. Ein Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktionen der CDU und der SPD (Anlage 18) sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlage 19) liegen Ihnen hierzu vor. Sind Sie einverstanden, über diese Wahlvorschläge offen abzustimmen? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE schüttelt den Kopf.) – Das ist nicht der Fall. (Zurufe, u. a.: Was? – Unruhe) Da gegen die offene Wahl Widerspruch eingelegt wurde, stimmen wir geheim ab. periode – 6. Sitzung – Mittwoch, 10. Juni 2026 (Abg. Martin Rothweiler AfD: Von wem denn? – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE meldet sich. – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hier!) – Haben Sie es gesehen? (Abg. Sandro Scheer AfD zu den Grünen: Ihr wollt geheim? – Abg. Martin Rothweiler AfD: Ich wollte nur wissen, von wem!) – Jetzt haben Sie es gesehen, Herr Kollege. Gut, ich habe es schon vorher gesehen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen vor. In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Silke Gericke, Meike Günter, Manuel Hailfinger, Isabell Huber, Kay Rittweg, Daniel Rottmann und Dr. Boris Weirauch. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage Ihnen hierfür Frau Abg. Gericke vor – nimmt vom Rednerpult aus den Namensaufruf gemäß § 97a der Geschäftsordnung vor. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zum rechten oder linken Ausgang des Plenarsaals zu begeben, in der Lobby von den Mitgliedern der Wahlkommission die Stimmzettel und Wahlumschläge entgegenzunehmen und in einer der aufgestellten Wahlkabinen zu wählen. Das Prozedere ist Ihnen, denke ich, hinreichend bekannt. Sie erhalten jetzt zwei Stimmzettel – einen für die vorgeschlagenen ordentlichen Mitglieder und einen für die vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieder –, auf denen Sie für jedes von den Fraktionen zur Wahl vorgeschlagene Mitglied des Landtags „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen können. Ist das allseits verstanden worden? Ich sage es lieber noch einmal: Sie erhalten jetzt zwei Stimmzettel – einen für die vorgeschlagenen ordentlichen Mitglieder und einen für die vorgeschlagenen Stellvertreter –, auf denen Sie für jedes vorgeschlagene Mitglied des Landtags „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen können. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab, indem Sie nur eines der vorgesehenen Felder, also „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“, je Mitglied des Landtags ankreuzen. Als Stimmenthaltung gelten Stimmzettel, die nicht beschrieben oder gekennzeichnet sind, und solche, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist. Ungültig ist eine Stimme, wenn mehrere Felder bei einem Mitglied gekennzeichnet wurden und Ihr Votum somit nicht eindeutig zum Ausdruck kommt. In diesem Fall ist Ihr Stimmzettel ungültig. Werfen Sie bitte den Stimmzettel im Wahlumschlag in die hier am Rednerpult bereitstehende Wahlurne. Herr Abg. Rottmann kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne. Herr Abg. Dr. Weirauch hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten in die Wahlhandlung ein. Frau Kollegin Gericke, bitte nehmen Sie den Namensaufruf vor und beginnen Sie mit dem Buchstaben A. (Präsident Thomas Strobl) (Namensaufruf und Wahlhandlung) Liebe Kolleginnen und Kollegen, befindet sich noch jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Dann schließe ich den Wahlgang und die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Ergebnis der Wahl festzustellen. Bis mir das Wahlergebnis vorliegt, werde ich die Sitzung unterbrechen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben mir mitgeteilt, dass sie während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 10 beraten wollen. Ich würde die Sitzung, bevor wir mit dieser Debatte beginnen, nochmals für fünf Minuten unterbrechen, sodass sich insgesamt herumsprechen kann, dass wir die Tagesordnung einvernehmlich kurzfristig geändert haben. Alle Kolleginnen und Kollegen sollen aber die Möglichkeit haben, an dieser Sitzung mit der geänderten Tagesordnung teilzuhaben. Also: Um 13:43 Uhr setzen wir die Sitzung fort. (Unterbrechung der Sitzung: 13:39 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:46 Uhr)
