Thomas Strobl
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. (Präsident Thomas Strobl) Mir liegt nunmehr das Wahlergebnis zu Tagesordnungspunkt 5 vor. Das Ergebnis der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses ist wie folgt: Beteiligt haben sich 149 Abgeordnete. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU entfielen 113 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfielen 35 Stimmen. Ungültig war eine Stimme. Nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt sind damit folgende Abgeordnete zu Mitgliedern gewählt: Daniela Evers, Dr. Bastian Schneider, Thomas Hentschel, Guido Wolf, Meike Günter, Dennis Klecker. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Sehr gut!) Nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt sind damit folgende Abgeordnete zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt: Daniel Lede Abal, Antje Rommelspacher, Erwin Köhler, Volker Schebesta, Fadime Tuncer, Chris Hegel. Damit ist der – – (Zuruf) – Bitte? (Zuruf) – Moment. Ja, Entschuldigung. Danke für den Hinweis. Ich bitte um Entschuldigung. Wir haben noch eine weitere Sache zu diesem Tagesordnungspunkt: Außerdem hat der Landtag nach § 50 des Landesrichterund -staatsanwaltsgesetzes auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft und deren bzw. dessen Stellvertretung in den Richterwahlausschuss zu wählen. Die baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern schlagen Ihnen gemeinsam als ordentliches Mitglied Herrn Rechtsanwalt André Haug und als stellvertretendes Mitglied Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Markus Klimsch vor. Dieser Wahlvorschlag liegt Ihnen ebenfalls vor (Anlage 14). Sind Sie damit einverstanden, über diesen Wahlvorschlag offen abzustimmen? – (Abg. Winfried Mack CDU: Ja!) Ich sehe Zustimmung und keinerlei Widerspruch. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest: Dem Wahlvorschlag ist einstimmig zugestimmt. Damit haben wir auch Tagesordnungspunkt 5 miteinander erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses Nach § 89b Nummer 3 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes gehören dem Staatsanwaltswahlausschuss sechs Abgeordnete des Landtags als Mitglieder an. Nach § 89a dieses Gesetzes finden die Vorschriften über den Richterwahlauseriode – 6. Sitzung – Mittwoch, 10. Juni 2026 schuss entsprechende Anwendung. Daher gilt das gleiche Prozedere wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt. Mit Ihrem Einverständnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, werde ich den Wahlvorgang auch nicht mehr in allen Einzelheiten erläutern, sondern darf davon ausgehen, dass sich das inzwischen eingespielt hat. Oder erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ein Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU (Anlage 15) sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlage 16) liegen Ihnen hierzu vor. Wird geheime Wahl gewünscht? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja!) – Das ist der Fall. Da Widerspruch gegen eine offene Wahl eingelegt wurde, ist geheim abzustimmen. In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Silke Gericke, Meike Günter, Manuel Hailfinger, Isabell Huber, Kay Rittweg, Daniel Rottmann, Dr. Boris Weirauch. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich möchte Ihnen in bewährter Art und Weise Frau Kollegin Gericke vorschlagen – nimmt vom Rednerpult aus den Namensaufruf gemäß § 97a der Geschäftsordnung vor. Das Wahlprozedere erfolgt in der gehabten Art und Weise. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie dann für einen der beiden Wahlvorschläge abstimmen können. Auch hier gilt der ausdrückliche Hinweis: Sie haben nur eine Stimme. Als Stimmenthaltung gelten Stimmzettel, die nicht beschrieben oder gekennzeichnet sind, und solche, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist. Werfen Sie bitte den Stimmzettel im Wahlumschlag in die hier am Rednerpult bereitstehende Wahlurne. Herr Abg. Rottmann kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne. Herr Abg. Dr. Weirauch hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich dann, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten in die Wahlhandlung ein. Frau Abg. Gericke, bitte nehmen Sie den Namensaufruf vor und beginnen Sie mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist noch jemand im Saal, der seine Stimme nicht abgegeben hat, der bislang nicht gewählt hat? – Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Bis mir das Wahlergebnis vorliegt, ist die Sitzung unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung: 12:30 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 12:44 Uhr)
