Thomas Strobl
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren mit unserer Sitzung und Tagesordnungspunkt 4 fort. Das Ergebnis der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der AfD in das Parlamentarische Kontrollgremium liegt mir nun vor: Beteiligt haben sich 150 Abgeordnete. Ich beginne mit dem Wahlergebnis für Herrn Abg. Rothweiler: Mit Ja haben 38 Abgeordnete gestimmt, (Zuruf von der AfD: Oh!) mit Nein haben 112 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich niemand. Ungültig waren keine Stimmen. Somit hat Herr Abg. Rothweiler nicht die erforderlichen Stimmen erhalten und ist nicht gewählt. Nun gebe ich das Wahlergebnis für Herrn Abg. Sänze bekannt: Mit Ja haben 36 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 114 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich niemand. Ungültig waren keine Stimmen. Somit hat Herr Abg. Sänze nicht die erforderlichen Stimmen erhalten und ist nicht gewählt. Jetzt komme ich zum Wahlergebnis für Herrn Abg. Hegel: Mit Ja haben 37 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 112 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete. Ungültig waren keine Stimmen. (Präsident Thomas Strobl) Auch Herr Abg. Hegel hat nicht die erforderlichen Stimmen erhalten und ist somit ebenfalls nicht gewählt. Zu guter Letzt gebe ich das Wahlergebnis für Herrn Abg. Stephan Schwarz bekannt: (Abg. Sandro Scheer AfD: Jetzt kommt es! Jetzt!) Mit Ja haben 37 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 112 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete. Ungültig waren keine Stimmen. Herr Abg. Stephan Schwarz hat ebenso nicht die erforderlichen Stimmen erhalten und ist nicht gewählt. Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Richterwahlausschuss gehören nach § 46 Nummer 3 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes sechs Abgeordnete des Landtags als Mitglieder an. Gemäß § 47 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes wählt der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode sechs Abgeordnete zu Mitgliedern und für jedes Mitglied einen Abgeordneten als Vertreter. Ein Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU (Anlage 12) sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlage 13) liegen Ihnen hierzu vor. § 47 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes bestimmt, dass die Wahl nach den Regeln der Verhältniswahl zu erfolgen hat. Die als Mitglieder gewählten Abgeordneten werden nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt bestimmt. Das bedeutet, dass die beiden Wahlvorschläge nacheinander zur Abstimmung gestellt werden. Sie können jedoch nur für einen der Wahlvorschläge stimmen. Sind Sie damit einverstanden, über diese Wahlvorschläge offen abzustimmen? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Geheim!) – Es ist eine geheime Abstimmung beantragt. Wir stimmen geheim ab, weil gegen die offene Wahl Widerspruch erhoben wurde. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen vor. Ich möchte Ihnen noch einen Hinweis geben: Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Stimme haben. Da es sich um eine Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt handelt, heißt das konkret, dass Sie sich für einen der beiden Wahlvorschläge entscheiden müssen. Sie dürfen also nur ein Kreuz machen. Ansonsten geben Sie eine ungültige Stimme ab. Ist das allseits verstanden worden? – Vielen Dank dafür. Damit berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags in die Wahlkommission: Silke Gericke, Meike Günter, Manuel Hailfinger, Isabell Huber, Kay Rittweg, Daniel Rottmann und Dr. Boris Weirauch. periode – 6. Sitzung – Mittwoch, 10. Juni 2026 Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage Ihnen hierfür Frau Abg. Gericke vor – nimmt vom Rednerpult aus den Namensaufruf gemäß § 97a der Geschäftsordnung vor. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zum rechten oder linken Ausgang des Plenarsaals zu begeben, in der Lobby von den Mitgliedern der Wahlkommission die Stimmzettel und Wahlumschläge entgegenzunehmen und in einer der aufgestellten Wahlkabinen zu wählen. Auf beiden Seiten wird in einer Liste von je einem Mitglied der Wahlkommission festgehalten, wer den Stimmzettel und den Wahlumschlag entgegengenommen hat. (Unruhe – Zurufe: Pst!) Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe Folgendes: Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie für einen der beiden vorliegenden Wahlvorschläge stimmen können. Noch einmal: Sie haben nur eine Stimme. Als Stimmenthaltung gelten Stimmzettel, die nicht beschrieben oder gekennzeichnet sind, und solche, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist. Werfen Sie bitte den Stimmzettel im Wahlumschlag in die hier am Rednerpult bereitstehende Wahlurne. Herr Abg. Rottmann kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne. Herr Abg. Dr. Weirauch hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten in die Wahlhandlung ein. Frau Abg. Gericke, (Abg. Silke Gericke GRÜNE: Ich habe die Liste noch nicht!) bitte nehmen Sie den Namensaufruf vor und beginnen Sie mit dem Buchstaben A. (Ein Amtsbote überreicht Abg. Silke Gericke GRÜ- NE einen blauen Umschlag mit der Namensliste.) – Ich sehe, dass Frau Abg. Gericke nun die Namensliste gereicht wurde. Sie haben für den Namensaufruf das Wort, werte Frau Kollegin. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Werte Kolleginnen und Kollegen, befindet sich noch jemand im Saal, der seine Stimme nicht abgegeben hat, der nicht gewählt hat? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Bis das Wahlergebnis vorliegt, unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 11:45 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 12:08 Uhr)
