Thomas Strobl
Vielen Dank, Frau Abg. Wulff. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 2 auf: Bestellung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder sowie der stellvertretenden Ausschussmitglieder periode – 6. Sitzung – Mittwoch, 10. Juni 2026 Meine Damen und Herren, nach § 18 der Geschäftsordnung bestellt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode. Für die 18. Wahlperiode sollen folgende Ausschüsse bestellt werden: Ständiger Ausschuss Ausschuss des Inneren und für Digitalisierung Ausschuss für Finanzen Ausschuss für Kultus Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ausschuss für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Ausschuss für Verkehr Ausschuss für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen Ausschuss für Europa und Internationales sowie Petitionsausschuss Den Ausschüssen sollen jeweils 16 Mitglieder angehören. Davon abweichend sollen der Finanzausschuss und der Petitionsausschuss aus je 23 Mitgliedern bestehen. Nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung werden die Ausschussmitglieder und eine bis zu dreifache Zahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt. Ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse liegt auf Ihren Tischen (Anlage 7). Sind Sie damit einverstanden, dass offen über diesen Wahlvorschlag abgestimmt wird? (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Da sind wir ein- verstanden, ja!) – Das ist offenkundig der Fall. Wünschen Sie eine förmliche Abstimmung, oder darf ich feststellen, dass das Haus die Ausschussmitglieder und die stellvertretenden Ausschussmitglieder entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen gewählt hat? – Das ist offenkundig der Fall. Damit ist die Bestellung der Ausschüsse erfolgt. Herzlichen Dank. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben ferner die Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 62 der Verfassung zu wählen. Das Notparlament besteht nach § 19b Absatz 1 der Geschäftsordnung aus 23 Mitgliedern und beliebig vielen Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Sind Sie auch hier einverstanden, dass wir offen abstimmen? – Das ist der Fall. (Präsident Thomas Strobl) Wünschen Sie eine förmliche Abstimmung? – Das ist offenkundig nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass das Haus entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Notparlaments gewählt hat. Herzlichen Dank. Damit ist auch Tagesordnungspunkt 2 erledigt. Jetzt rufe ich Punkt 3 der Tagesordnung auf: Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses Gemäß § 4 Absatz 2 des Landeswahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentlichen Mitgliedern, je einem Stellvertreter für jedes ordentliche Mitglied und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Er wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Eine Vorschlagsliste der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses liegt Ihnen vor (Anlage 8). Sind Sie damit einverstanden, dass offen über den Wahlvorschlag abgestimmt wird? – Das ist der Fall. Eine förmliche Abstimmung wird ebenfalls nicht gewünscht. – Damit darf ich feststellen, dass das Haus die von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses gewählt hat. Vielen Dank dafür. Meine Damen und Herren, nach der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gebe ich bekannt, dass 27 Wahleinsprüche gegen die Landtagswahl eingegangen sind. Eine entsprechende Auflistung liegt auf Ihren Tischen (Anlage 9). Mein Vorschlag an Sie wäre, diese Wahleinsprüche dem Wahlprüfungsausschuss zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Beratung zu überweisen. – Sie sind einverstanden. Damit ist auch Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Hiermit rufe ich Punkt 4 der Tagesordnung auf: Festlegung der Zahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beim Parlamentarischen Kontrollgremium sowie Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 29 Absatz 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes wird das Parlamentarische Kontrollgremium aus der Mitte des Landtags gewählt. Der Landtag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 des Landesverfassungsschutzgesetzes ist für die Wahl die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erforderlich. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass sich das Parlamentarische Kontrollgremium in der 18. Wahlperiode aus neun Mitgliedern zusammensetzt. Nach § 29 Absatz 1 Satz 4 des Landesverfassungsschutzgesetzes wird für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied gewählt. eriode – 6. Sitzung – Mittwoch, 10. Juni 2026 Ein Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE sowie der Fraktionen der CDU und der SPD (Anlage 10) sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlage 11) liegen Ihnen hierzu vor. Sind Sie damit einverstanden, dass wir über diese Wahlvorschläge offen abstimmen, oder wünschen Sie eine geheime Wahl? (Zurufe: Offen!) – Sie sind einverstanden, dass wir offen abstimmen. Damit stelle ich zunächst den Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE sowie der Fraktionen der CDU und der SPD zur Abstimmung. Wer möchte diesem Wahlvorschlag zustimmen? – Gegenstimmen? – Es gibt es keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Es gibt auch keine Enthaltungen. Nun lasse ich über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD abstimmen. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – (Abg. Dennis Klecker AfD: Demokraten wieder!) Wer stimmt dagegen? – (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD – Zuruf: Bravo!) Wer enthält sich? – Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mehrheitlich angenommen. (Widerspruch – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zu- rufe von der AfD) – Entschuldigung. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist mehrheitlich abgelehnt, und der Wahlvorschlag der übrigen Fraktionen ist mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. (Abg. Miguel Klauß AfD meldet sich.) – Es gibt jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung.
