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Thomas Strobl

13.05.2026 Sitzungen 18/2

Meine verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Ich bitte auch, auf der Besuchertribüne die Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Hiermit eröffne ich die 2. Sitzung des 18. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie alle auf das Herzlichste. Als Anstecknadel finden Sie auf Ihren Tischen das Große Landeswappen. Auf der Tribüne begrüße ich herzlich Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann, (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der AfD) Vertreter des Verfassungsgerichtshofs, Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, der kirchlichen Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie der Jugendorganisationen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, leider muss ich auf einen Vorgang vom gestrigen Tag zu sprechen kommen. Dem Landtag wurde eine E-Mail zugesandt mit einem vorgeblichen Screenshot aus dem Social-Media-Account eines Abgeordneten. Darauf war ein ausgefüllter Stimmzettel aus der gestrigen Sitzung für die Wahl der stellvertretenden Landtagspräsidentin abgebildet. Wie Sie alle wissen, ist der Grundsatz der geheimen Wahl ein elementarer Wahlgrundsatz in unserem Rechtssystem. (Abg. Chris Hegel AfD: Der gleichen Wahl aber auch!) Da eine demokratische Legitimation ohne die durch das Wahlgeheimnis ermöglichte Freiheit der Wahl nicht herstellbar ist, kann der Wähler auf die Geheimheit der Stimmabgabe auch nicht verzichten. Das Wahlgeheimnis ist also gerade kein verzichtbares Recht, sondern ein unabdingbarer, elementarer Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Geheimheit einer Wahl bedeutet auch bei Wahlen innerhalb des Landtags, dass der Wahlakt als solcher ohne Kenntnis durch Dritte oder die Öffentlichkeit durchgeführt wird. Ich will es klar sagen: Der betreffende Abgeordnete hat gegen dieses Prinzip verstoßen. Wir Abgeordneten haben übrigens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eine Vorbildfunktion. Es ist aus meiner Sicht schändlich, wenn Abgeordnete etwas tun, das die Bürgerinnen und Bürger bei Wahlen gerade nicht tun sollen. Der Grundsatz der geheimen Wahl ist von so hoperiode – 2. Sitzung – Mittwoch, 13. Mai 2026 tokoll g vom 13. Mai 2026 11:06 Uhr her Bedeutung, dass niemand, erst recht nicht ein Abgeordneter, mit ihm ein bisschen „spielen“ darf. Wenn Bürgerinnen und Bürger von solchen Vorgängen Kenntnis erhalten, sehen sie sich möglicherweise motiviert, ihre Wahlentscheidungen ebenfalls offenzulegen. Das Wahlrecht ist essenziell für eine Demokratie. Es ist ein Glück, dass die Menschen in diesem Land nach wie vor hohes Vertrauen in unsere Wahlen haben. Das zu beschädigen, ist nicht gut. Deswegen: Wehret den Anfängen! Ich appelliere eindringlich an Sie, dass sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD – Ver- einzelt Beifall bei der AfD) Wir treten nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten Meine Damen und Herren, nach Artikel 46 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg wird der Ministerpräsident vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Wählbar ist, wer zum Abgeordneten gewählt werden kann und das 35. Lebensjahr vollendet hat. Der 18. Landtag hat 157 Mitglieder, sodass die Mehrheit im Sinne dieser Verfassungsbestimmung in Verbindung mit Artikel 92 der Verfassung 79 Stimmen ausmacht. Nun bitte ich um Vorschläge für die Wahl des Ministerpräsidenten. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion GRÜNE, Herr Abg. Andreas Schwarz.

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