landtag-bw.de ↗

Felix Herkens

GRÜNE 25.02.2026 Sitzungen 17/142

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wird heute – zumindest vorerst – meine letzte Rede in diesem Hohen Haus sein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der AfD) Fünf Jahre Landtag liegen hinter mir, fünf Jahre mit intensiven Debatten, harten Auseinandersetzungen, langen Sitzungen und vielen Gesprächen, auch über Parteigrenzen hinweg. Diese Zeit hat mich viel gelehrt, sie hat aber vor allem auch eines deutlich gemacht: wie wichtig unsere parlamentarische Demokratie ist. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Parlamentarische Demokratie bedeutet, dass wir Verantwortung übernehmen, dass wir Fehler nicht verwalten, sondern korrigieren, und dass wir dort handeln, wo Exekutivhandeln nicht ausgereicht hat. Genau das tun wir heute. Die Regierungsfraktionen haben den vorliegenden Gesetzentwurf als Fraktionsgesetzentwurf eingebracht – nicht aus politischer Routine, sondern weil wir einen Fehler beheben müssen, den das zuständige Wirtschaftsministerium verantwortet hat und den zu heilen es selbst nicht in der Lage war. Seit Monaten hören wir Ankündigungen. Es wurde erklärt, man arbeite an einer Lösung, man wolle noch in dieser Legislaturperiode liefern. Doch es kam kein Entwurf, kein Vorschlag, kein Konzept. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen; (Felix Herkens) ändern können wir es nicht. Genau deshalb übernehmen wir jetzt die Verantwortung. (Beifall bei den Grünen) Eines ist mir an dieser Stelle ganz wichtig: In der Politik spricht man oft davon, dass man nach vorn schauen soll. Fehler liegen in der Vergangenheit. Es geht um die Zukunft. Natürlich muss man nach vorn schauen und nach vorn denken. Aber wer nicht bereit ist, zurückzuschauen und aus Fehlern zu lernen, Verantwortung zu übernehmen, der läuft Gefahr, dieselben Fehler erneut zu begehen. Wir müssen klar sagen, was falsch lief, und wir müssen das jetzt sauber und rechtssicher korrigieren. (Beifall bei den Grünen) Ausgangspunkt ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Wir haben schon oft genug darüber gesprochen. Ich will es jetzt nicht noch mal in Gänze wiederholen. Unsere Fraktion hat früh gesagt: Wer ehrlich war, darf nicht der Dumme sein, und wer gezahlt hat, darf nicht schlechtergestellt sein als diejenigen, die geklagt haben. Gerechtigkeit darf nicht vom Klageweg abhängen. Ein Rechtsstaat muss Fehler korrigieren – auch dann, wenn es Geld kostet. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Andreas Deuschle CDU) Ja, es kostet viel Geld. Wir sprechen über einen dreistelligen Millionenbetrag. Als Haushaltsgesetzgeber wissen wir auch, was das bedeutet: Diese Mittel werden an anderer Stelle fehlen. Aber der Preis des Nichthandelns wäre deutlich höher: jahrelange Verfahren, Unsicherheit für die Betriebe und weiterer Vertrauensverlust. Das wollen wir verhindern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU) Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz schaffen wir eine klare gesetzliche Grundlage für den Ausgleich der rechtswidrigen Rückforderungen. Wir regeln das einheitlich und transparent für alle Betroffenen und nicht nur für die Klägerinnen und Kläger. In der ersten Lesung habe ich deutlich gemacht und auch in den bisherigen Beratungen ist deutlich geworden, dass die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung gegeben ist. Die gestrige Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat noch mal ganz deutlich gemacht: Wir brauchen eine klare, belastbare Grundlage. Nur so schaffen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen und das Land. Aber genauso deutlich ist auch geworden, dass das Verfahren so aufwands- und bürokratiearm wie möglich ausgestaltet sein muss. Niemand hat ein Interesse an neuen Unsicherheiten, zusätzlichem Prüfaufwand oder weiteren Belastungen für die Unternehmen oder die Verwaltungen. Genau deswegen haben wir auch gemeinsam mit der CDU-Fraktion die ursprünglich vorgesehene Stichprobenregelung gestrichen. Sie hätte zusätzlichen Aufwand bedeutet, sie hätte neue Unsicherheit geschaffen, und sie hätte das Verfahren komplizierter gemacht, als es sein muss. Ich denke, es ist gut, dass wir das jetzt so ändern. (Beifall bei den Grünen) ode – 142. Sitzung – Mittwoch, 25. Februar 2026 Wir haben jetzt einige Änderungsanträge und Entschließungsanträge, auf die ich auch noch eingehen möchte. Gerade die FDP/DVP hat nicht nur gestern gefordert, sondern fordert ja auch heute mit ihrem Antrag, dass die Abwicklungsstelle alle Anspruchsberechtigten einzeln informiert. Ich habe es gestern deutlich gemacht und mache es heute noch einmal: Das überzeugt mich nicht. Die L-Bank hat gestern ganz klar gesagt, dass die Kontaktdaten dafür nicht ausreichen. Bis zu 30 % der Schreiben laufen ins Leere, und auch diese Rückläufer müssen ja bearbeitet werden, Adressen müssen geprüft und Schreiben erneut versendet werden; das verursacht Kosten, bindet Personal und verzögert das Verfahren. Ein rein digitales Verfahren ist schneller, günstiger und fehlerärmer. Und auch nach dem Vorschlag der FDP/DVP müssten sich die Betroffenen ja zurückmelden; wenn sie angeschrieben werden, müssten sie eine Rückmeldung auf das Schreiben geben. Daher ist das aus meiner Sicht eher ein bürokratischer Vorschlag, der zu mehr Aufwand statt zu einer schnelleren Auszahlung führen würde. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: So unterschiedlich sind die Sichtweisen!) Auch der Entschließungsantrag überzeugt mich nicht wirklich. Er dient vor allem dem Wahlkampf; denn Bundesratsinitiativen und eine freiwillige Selbstverpflichtung klingen zwar gut, aber sie bringen weder eine schnellere noch eine spürbare Entlastung. Entscheidend ist nicht die Ankündigung, sondern die Umsetzung. (Beifall bei den Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz ist eine notwendige Korrektur. Es geht um Verlässlichkeit, es geht um Vertrauen, und es geht um die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns. Die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land haben in der Pandemie Verantwortung übernommen. Jetzt übernehmen wir Verantwortung für eine faire Lösung. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ganz zum Schluss möchte ich aber auch noch mal die Gelegenheit nutzen, mich herzlich zu bedanken. Ich möchte mich trotz unterschiedlicher Meinungen in den fünf Jahren bei der Wirtschaftsministerin und ihrem Haus für die gute Zusammenarbeit, die ja weit über das aktuelle Thema hinausgegangen ist, bedanken. Genauso möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen und natürlich auch bei meiner Fraktion bedanken. – Vielen Dank für diese lehrreiche Zeit. Ich danke auch ganz besonders Philipp und dem Kindertisch. (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen) Ich wünsche Ihnen allen alles Gute für die Zukunft, und ich würde mich freuen, wenn wir uns an der einen oder anderen Stelle wiedersehen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Auf jeden Fall!) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Alle Reden von Felix Herkens Protokoll ↗