Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute in der zweiten Lesung über die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes in Baden-Württemberg. Zugelassen wird die Sonn- und Feiertagsöffnung von automatisierten Verkaufsstellen oder digitalen Kleinstsupermärkten. Diese Angebote sind in den letzten Jahren entstanden, und sie sind auf große Akzeptanz gestoßen, denn sie verbessern die Nahversorgung gerade im ländlichen Raum, aus dem auch ich komme. Allerdings war die Öffnung an Sonn- und Feiertagen bisher gemäß dem baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetz nicht zulässig; die Öffnung wurde also lediglich geduldet. Das ist natürlich kein Zustand, der zum einen aus Sicht der Kunden, aber auch aus Sicht der Betreiber und der Behörden fortgeführt werden kann. Deshalb begrüße ich es, dass wir heute das Ladenöffnungsgesetz novellieren. Wir reagieren damit auch auf den gesellschaftlichen Wandel, auf neue technische Möglichkeiten und das geänderte Verhalten der Menschen. Wir schaffen Rechtssicherheit. Unser ohnehin modernes Ladenöffnungsgesetz in Baden-Württemberg wird noch weiter verbessert. Es ist kein Geheimnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes zugleich auch sehr herausfordernd ist. Denn die Sonn- und Feiertagsruhe genießt einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, verankert in Grundgesetz und Landesverfassung und weiter konkretisiert in der Verfassungsrechtsprechung. Auch eine Sonntagsöffnung automatisierter Verkaufsstellen muss den Schutz der Sonn- und Feiertage gewährleisten. Herr Schweickert, Sie stellen ja Ihre Anträge wieder. Aber eine schrankenlose Liberalisierung ist verfassungsrechtlich nicht möglich, und ich halte sie darüber hinaus auch nicht für wünschenswert. Natürlich, ja, die Wertvorstellungen haben sich geändert. Der christliche Glaube mit dem Kirchgang am Sonntag spielt für viele keine Rolle mehr. Aber ich meine, dass wir gut daran (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) tun, die Werte, die unserer Gesellschaft zugrunde liegen, weiter hochzuhalten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Der Sonntag ist ein besonderer Tag, der frei von der werktäglichen Geschäftigkeit sein soll, ein Tag der Arbeitsruhe und vor allem auch der seelischen Erhebung, wie es in der Verfassung heißt, ein Tag, der Familie und Freunden gehört. Wir wollen diesen besonderen Charakter des Sonntags bewahren. Deshalb können und wollen wir mit dieser Novellierung nicht alles zulassen. Die Frage, wie genau ein Ausgleich geschaffen werden soll, ist nicht einfach zu beantworten. Es ist kein Geheimnis, dass es hierzu auch innerhalb der Landesregierung unterschiedliche Vorstellungen gab – ein Grund, warum uns heute ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments vorliegt. Ich halte das aber nicht für schlimm; im Gegenteil: Das zeigt, dass wir uns die Antwort nicht leicht gemacht haben. Wir verstehen, dass es nicht nur um eine technische Regelung geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist für mich ein ausgewogener Kompromiss, der dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt und zugleich die Sonn- und Feiertage schützt. Zum Ersten: Wir untersagen die Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen. Zum Zweiten: Wir begrenzen die Verkaufsfläche und das Sortiment. Zum Dritten: Wir nehmen eine Öffnung an besonders hohen Feiertagen aus und ermöglichen es den Gemeinden, durch Rechtsverordnung die Öffnungszeiten einzuschränken und den besonderen Gegebenheiten vor Ort dadurch gerecht zu werden, wenn dies notwendig ist. Das alles gehört zum Schutzkonzept für Sonnund Feiertage. Auch der Änderungsantrag wird eine weitere Konkretisierung beinhalten. Ich denke, dass die Richtung, in die sich der Einzelhandel insgesamt entwickeln wird, ohne Zweifel dahin geht, dass man immer mehr auch digitale Lösungen einbezieht und mitdenken muss. Diese Entwicklung sollten wir gerade auch im Sinne eines modernen Ladenöffnungsgesetzes umsetzen und uns dem auch in Zukunft nicht verschließen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns die Gesetzesänderung gemeinsam beschließen, um ein Ladenöffnungsgesetz zu schaffen, das zukunftsfähig ist und den Bedürfnissen aller gerecht wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])
