Thomas Blenke
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, lieber Kollege Karrais, für Ihre erneute Frage. Sie haben dieses Thema schon öfter behandelt. Das ist aber auch völlig okay und sehr in Ordnung. Sie wissen, dass der Landesregierung und auch meinem Ministerium die Brauchtumspflege sowie der Schutz und die Förderung der Fastnacht ein großes Anliegen sind. Aus diesem Grund hat Innenminister Thomas Strobl bereits im Jahr 2018 den runden Tisch „Fastnacht ‚Jedem zur Freud, niemand zum Leid‘“ ins Leben gerufen, der seitdem tagt. Das hat den Hintergrund, dass innerhalb der Landesregierung zahlreiche Ressorts betroffen sind: das Innenministerium, das Staatsministerium, das Verkehrsministerium und das Wissenschaftsministerium. Die haben wir zusammen mit den Narrenverbänden und den Karnevalsverbänden sowie den kommunalen Landesverbänden alle an einem runden Tisch. Der letzte runde Tisch war im Dezember des letzten Jahres. Der Anlass war vor allem: Die Narrenverbände sind unter einer – ich sage einmal so – neuen Moderation. Der Sprecher ist seit knapp einem Jahr – im April des letzten Jahres war es, meine ich – der neue Präsident der VSAN, der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, Herr Haag. Wir wollten einfach mit ihm und den Narrenverbänden zusammen Bilanz ziehen. Da ging es also nicht mehr darum, konkret Punkte zu vereinbaren, sondern Bilanz zu ziehen, wo wir stehen, wie es aussieht und woran wir zusammen noch arbeiten müssen. Ich selbst war bereits im April, also ganz frisch nach seinem Amtsantritt, bei den Narren in Kißlegg auf einer Veranstaltung, einem Jahrestreffen. Auch da haben wir das Ganze schon mit den Verbänden vor Ort besprochen. Ich möchte Ihnen darüber hinaus sagen – das betrifft indirekt auch Ihre Fraktion –: In der vergangenen Woche war auf Initiative des Kollegen Hailfinger aus meiner Fraktion eine große Podiumsdiskussion auf der Schwäbischen Alb mit Narrenzünften. Da war Ihr Kollege Timm Kern freundlicherweise auch mit dabei. Auf dieser Veranstaltung saß ich mit den beiden Präsidenten Siegle von der Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte und Kurt Szofer vom Narrenfreundschaftsring Schwarzwald-Baar-Heuberg auf dem Podium. Der Tenor sowohl unseres letzten runden Tisches im Dezember als auch vor allem bei dieser Podiumsdiskussion war wirklich äußerst positiv. Alle haben hervorgehoben, dass wir auf einem richtig guten, vertrauten Weg sind, sehr vertraut miteinander arbeiten und uns austauschen können. Es wird von den Präsidenten ausdrücklich wertgeschätzt, dass wir dort eine Art Single Point of Contact der Landesregierung sind und sie deshalb nicht einzeln in jedes Ministerium laufen müssen und nicht zu jedem kommunalen Landesverband laufen müssen, sondern dass sie einen einzigen Ansprechpartner haben. Das haben sie mit uns, mit diesem runden Tisch. Eines der Hauptanliegen – das wissen Sie – sind die mehrjährigen Genehmigungen. Dazu haben wir, das Innenministeriode – 141. Sitzung – Donnerstag, 5. Februar 2026 um, bereits im Jahr 2023 einen Wegweiser für Großveranstaltungen herausgegeben. Ich habe seinerzeit auch persönlich die kommunalen Landesverbände schon brieflich gebeten, werbend an die Gemeinden, an die Kommunen heranzutreten mit dem Hinweis, von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Es ist zulässig, mehrjährige Genehmigungen zu erlassen. Da scheint sich jetzt wirklich vor Ort etwas zu tun. Die Präsidenten haben uns alle berichtet, dass das mittlerweile zunehmend in Anspruch genommen wird. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Sicherheitsvorkehrungen – darauf komme ich im zweiten Teil – dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen müssen. Da haben wir im Jahr 2025 – letztes Jahr – diesen Wegweiser fortgeschrieben – dazu sage ich gleich noch etwas – und dazu Ausführungen gemacht. Auf Bundesebene gab es – das hat jetzt mit uns nicht direkt zu tun – bei den Übungsleiterfreibeträgen und bei der Ehrenamtspauschale Änderungen, die zu Entlastungen geführt haben. Auch das will ich der Vollständigkeit halber erwähnen. Jetzt zu Ihrer zweiten Frage, nämlich zu den Entlastungen bei bürokratischen Auflagen, bei den verkehrlichen Absicherungen, bei Sicherheitsauflagen und den GEMA-Gebühren. Dazu darf ich Ihnen sagen – insbesondere, was die Fragen nach der Absicherung von und nach Auflagen bei Großveranstaltungen und dergleichen angeht –: Das Entscheidende ist, dass es keinen Sinn macht, dass wir Vorgaben machen, wie das konkret absicherungstechnisch stattzufinden hat. Das muss anhand der örtlichen Gegebenheiten, der verkehrlichen Gegebenheiten – Kollegin Zimmer – jeweils durch die Behörde vor Ort festgelegt werden. Aber um eine gewisse Einheitlichkeit zu bekommen, haben wir diesen Wegweiser veröffentlicht. Dazu kommt, dass diese Auflagen – jetzt bin ich wieder beim Stichwort Verhältnismäßigkeit – dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen müssen. Dazu gibt es – das haben wir in die Fortschreibung des Wegweisers aufgenommen – eine relativ aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dazu ganz gute Hinweise gibt. Ich darf Ihnen daraus einfach mal einiges anführen. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht jeder abstrakten Gefahr begegnet werden kann. Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden – so der BGH –, ist utopisch. Deshalb muss nicht allen denkbaren Möglichkeiten eines Schadeneintritts vorgebeugt werden. Ausreichend sind jene Sicherheitsvorkehrungen, die ein sorgfältig vorgehender Mensch sinnvollerweise unternehmen würde. Das ist eine gute Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Ich denke, das wird auch gut weiterhelfen. Noch ganz kurz zur GEMA – dann bin ich auch fertig, Herr Präsident –: Es gibt ja mit dem Landesmusikverband – das ressortiert im Wissenschaftsministerium – eine Förderung für angeschlossene Vereine. Sofern die entsprechenden Organisationen der Fasnet dort angeschlossen sind, können die das ebenfalls haben. Immer wieder diskutiert oder gefordert wurde das sogenannte bayerische Modell. Da gebe ich zu bedenken – ob das so toll ist, das müssen Sie sich überlegen –: Das bayerische Mo- (Staatssekretär Thomas Blenke) dell bedeutet, maximal dreimal im Jahr, nur für nicht kommerzielle Veranstaltungen, also ohne Eintritt, und nur bis 300 m2 Veranstaltungsfläche. Das hilft nicht arg viel weiter. Jetzt haben Sie noch nach den bürokratischen Vorgaben der GEMA gefragt. Sie wissen, die GEMA ist nichts Öffentliches. Es ist ein wirtschaftlicher Verein privaten Rechts, der praktisch die Urheberrechte und die Entlohnung von Künstlern geltend macht. Rein privatrechtlich haben wir, der Staat – zu Recht –, keinen direkten Einfluss darauf. Gleichwohl gibt es bis auf Bundesebene – das weiß ich mittlerweile – auch Kontakte verschiedener Organisationen mit der GEMA. Ich habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kontaktiert, weil ich weiß, dass die sich da auch mit der GEMA zusammengesetzt haben, und da ist es gelungen, dass die GEMA im vergangenen Jahr einen sogenannten Weihnachtsmarkttarif angeboten hat, der deutlich günstiger ist als die reguläre Abrechnung jetzt. Das macht in der genannten Bundestagsfraktion federführend der baden-württembergische Kollege Klaus Mack, und den habe ich kontaktiert und ihn gebeten, er möge doch mal in die Verhandlungen mit einbringen, ob man nicht auch noch eine Brauchtumspauschale oder so etwas machen könnte. Das wollen die aufnehmen, und danach wird man sehen. So viel.
