Felix Herkens
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronasoforthilfe war im Frühjahr 2020 ein Versprechen des Staates, ein Versprechen an den Friseursalon vor Ort, an den Handwerksbetrieb, an die selbstständige Musikerin, an den Gastwirt um die Ecke. Das Versprechen lautete: Wir lassen euch in dieser Krise nicht allein. Und dieses Versprechen war richtig. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aber es verpflichtet auch im Nachhinein. Die Soforthilfe sollte Existenzen sichern, nicht Umsätze ersetzen. Genau dieser Zweck hätte von Beginn an klar und rechtssicher vom Wirtschaftsministerium festgelegt werden müssen. Das ist nicht geschehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt unmissverständlich festgestellt: Das Rückforderungsverfahren war rechtswidrig, weil die vom Wirtschaftsministerium erarbeitete Richtlinie vom 22. März 2020 den Förderzweck nicht eindeutig bestimmt hat. Ohne klare Zweckbestimmung gibt es keine rechtssichere Rückforderung. Zuständig für diese Richtlinie war das Wirtschaftsministerium. Dort wurde die Richtlinie erarbeitet, dort wurde das Rückforderungsverfahren konzipiert, und dort wurde ein Verfahren gestartet, das rechtlich keinen Bestand hatte. Die Folgen aber musste nicht das Ministerium tragen, sondern haben die kleinen Unternehmen, die Selbstständigen, die Freiberuflerinnen und Freiberufler tragen müssen. Die Rückforderungsbescheide, die ohne rechtliche Grundlage erlassen wurden, haben existenzielle Sorgen ausgelöst. (Felix Herkens) Wir Grünen haben früh deutlich gemacht: Die Rückforderungspraxis war in vielen Fällen weder gerecht noch rechtlich überzeugend. Ich selbst habe hier an gleicher Stelle, als wir das letzte Mal über dieses Thema diskutiert haben, gesagt: Wer ehrlich ist, darf keinen Nachteil haben. Es darf am Ende nicht sein, dass nur diejenigen entlastet werden, die geklagt haben, während andere, die dem Staat vertraut und längst zurückgezahlt haben, schlechtergestellt sind. Gerechtigkeit darf nicht vom Klageweg abhängen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ja, juristisch hätten wir auch sagen können, dass bestandskräftige Bescheide bestehen bleiben; wer gezahlt hat, hat Pech. Das wäre rechtlich möglich gewesen, aber politisch und moralisch wäre es falsch gewesen. Noch einmal: Wer ehrlich ist, darf keinen Nachteil haben. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das Wirtschaftsministerium hat wiederholt öffentlich erklärt, man wolle die Rückzahlungen ermöglichen. Vor zwei Wochen hat die Wirtschaftsministerin fünf Minuten vor Beginn einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses in einer dpa-Meldung angekündigt – ich zitiere –: Mein Ziel ist es, die Weichen dafür noch in dieser Legislaturperiode zu stellen. Doch was ist seitdem passiert? Kein Gesetzentwurf, keine belastbare Formulierungshilfe und auch kein umsetzbarer Plan. Deshalb übernehmen wir Grünen gemeinsam mit der CDU-Fraktion hier Verantwortung. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Oh-Rufe von der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Wollen Sie sie gleich entlassen?) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir gemeinsam eine rechtssichere Grundlage für den Ausgleich der rechtswidrig zurückgeforderten Coronasoforthilfen, (Abg. Sascha Binder SPD: Wollen Sie einen Entlas- sungsantrag machen? – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Quatsch!) und zwar für alle, die die Coronasoforthilfe nach der Richtlinie vom 22. März 2020 erhalten haben, (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) also nicht nur für Klägerinnen und Kläger, nicht nur für Einzelfälle, sondern für alle Betroffenen. Das ist Gleichbehandlung, das ist Rechtssicherheit, und das ist politische Verantwortung. (Beifall bei den Grünen) Aber eines müssen wir uns als Haushaltsgesetzgeber klarmachen – das müssen sich alle Fraktionen klarmachen, auch die Oppositionsfraktionen, die gefordert haben, dass wir diesen Gesetzentwurf einbringen –: Das kostet viel Geld. Es geht um dreistellige Millionenbeträge. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und auch der FDP/DVP, dessen muss man sich bewusst sein. Das Wirtschaftsministerium beziffert das Voluode – 141. Sitzung – Donnerstag, 5. Februar 2026 men auf bis zu 800 Millionen €. Das ist ein erheblicher Kraftakt für den Landeshaushalt. Diese Gelder werden an anderer Stelle fehlen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber das ändert doch nichts! Man kann den Leuten doch nicht extra die Gelder entziehen!) Aber der Preis für Nichthandeln wäre höher: Vertrauensverlust, jahrelange Rechtsstreitigkeiten und wirtschaftliche Unsicherheit. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Warum? Rechtswid- rig! Das gibt es doch nicht!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Entscheidung hilft konkret: dem Friseur, der nur mit Ratenzahlungen über die Runden gekommen ist, ... (Glocke des Präsidenten)
