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Bernhard Eisenhut

AfD 04.02.2026 Sitzungen 17/140

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Gesetz, das auf den ersten Blick unscheinbar wirkt. Aber jeder, der im ländlichen Raum zu Hause ist, weiß: Tierkörperbeseitigung ist kein Randthema. Es betrifft die Metzger, die Landwirte und die kleinen Schlachtbetriebe in unserem Land, also genau die Menschen, die dieses Land mit Lebensmitteln versorgen. Deshalb ist es wichtig, dass wir wirklich genau hinschauen, wenn die Landesregierung hier etwas ändern will. Zunächst: Wir begrüßen den Ansatz der Landesregierung. Es ist richtig, dass Stadt- und Landkreise künftig die Wahl haben sollen, statt einer Benutzungsgebühr auch ein privatrechtliches Entgelt zu verlangen. Das entspricht dem Kommunalabgabengesetz, es harmonisiert Landesrecht und schafft zumindest formal mehr Flexibilität. Kurz gesagt: Hier wird Bürokratie tatsächlich abgebaut. Wo Bürokratie wirklich reduziert wird und dies nicht nur angekündigt wird, da sind wir, die AfD, selbstverständlich bereit, das zu unterstützen. Aber, meine Damen und Herren, genau diese neue Flexibilität birgt auch Risiken. Darüber müssen wir reden. Denn ein Entgelt ist nun einmal kein öffentlich-rechtlicher Gebührentatbestand mehr, der nach dem strengen Kostendeckungsprinzip berechnet wird. Ein Entgelt ist ein Preis, und zwar ein Preis, der sich nicht zwingend an den tatsächlichen Kosten orientiert, ein Preis, der steigen kann, ohne dass die Betroffenen – das sind gerade die kleinen Handwerksbetriebe und Tierhalter – irgendein Mitspracherecht hätten. Das sind nicht irgendwelche Betroffenen – das sind die Metzger, die Landwirte, die Schäfer, die Direktvermarkter in unserem Land. Es sind Betriebe, die ohnehin schon mit steigenden Kosten, immer neuen Auflagen und immer knapperen Spielräumen zu kämpfen haben. Es ist genau diese Berufsgruppe, die am Ende des Tages für die Tierkörperbeseitigung bezahlen muss – ob als Gebühr oder als Entgelt. Deswegen sagen wir ganz deutlich: Wenn Sie den Kommunen mehr Freiheit geben, dann tragen Sie auch die Verantwortung dafür, dass diese Freiheit nicht zu versteckten Preiserhöhungen führt. In der Gesetzesbegründung heißt es, es entstehen keine Mehrkosten. Meine Damen und Herren, wir, die AfD, stehen zu einer modernen, effizienten Verwaltung. Wir stehen zu einer kommunalen Selbstverwaltung, die handlungsfähig ist. Aber wir stehen eben auch zu dem Grundsatz, dass staatliche Reformen nicht auf dem Rücken des ländlichen Raumes und des Handwerks ausgetragen werden dürfen. Wir erwarten, dass diese neue Freiheit nicht zu versteckten Kostensteigerungen zulasten der Metzger und Landwirte in unserem Land führt. Die Landesregierung steht hier in der Pflicht. (Beifall bei der AfD) Sie steht in der Pflicht, darauf zu achten, dass das neue Entgeltmodell nicht zu einer verkappten Einnahmequelle wird, weder für Zweckverbände noch für Landkreise. Die Betriebe in unserem Land verdienen Planungssicherheit, Fairness und Verlässlichkeit. (Bernhard Eisenhut) Wir, die AfD, werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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