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Georg Heitlinger

FDP 04.02.2026 Sitzungen 17/140

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurzmachen. Auch wir, die FDP/DVP-Fraktion, stimmen heute dieser Gesetzesänderung zu. Das Gesetz hat einen etwas sperrigen Namen, nämlich „Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“. Es handelt sich hierbei – wie es die Kollegen vorhin schon gesagt haben – meist um gefallene Tiere. Ich bin selbst Tierhalter und weiß, wie wichtig es ist, dass hier eine gesicherte Entsorgung stattfindet, um eben zu verhindern, dass wilde, illegale Entsorgung stattfindet. Es handelt sich um klassisches staatliches Handeln. Das ist im Prinzip Daseinsfürsorge, die wir für unsere Tierhalter erfüllen müssen. Im Seuchenfall – ich bin ja im Vorstand des Geflügelwirtschaftsverbands; aktuell läuft die Vogelgrippesaison wieder hoch; in Deutschland haben wir durch die Vogelgrippe mittlerweile beinahe zwei Millionen gefallene Tiere – ist es ganz wichtig, dass umfangreiche Entsorgungsmöglichkeiten vorgehalten werden. Daher begrüßen wir, dass jetzt diese Gesetzesänderung kommt. Am Anhörungsverfahren – die Kollegen haben es schon gesagt – haben der Städtetag und zwei Zweckverbände teilgenommen. Alle begrüßen die Änderungen in diesem Gesetz. Es war im Prinzip höchste Zeit für diese Gesetzesänderungen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) ode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026

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