Martina Braun
Danke schön. – Die Aktualisierung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ist zwingend notwendig, damit wir Tierseuchen frühzeitig stoppen können und Tierleid verhindert wird. Sie ist auch notwendig, um unsere heimische Landwirtschaft zu schützen. Ich will dazu drei wesentliche Punkte aufzählen, die in dem Gesetzentwurf vorkommen. Erstens: Die Aktualisierung soll die Möglichkeit schaffen, dass beseitigungspflichtige Stadt- und Landkreise nicht mehr nur Gebühren nach einer Satzung erheben, sondern künftig auch ein privatrechtliches Entgelt verlangen können. Das soll zu geringeren Kosten bei den Entsorgungsunternehmen führen. Ich erhoffe mir dabei aber, dass dies für die betroffenen Tierhaltungsbetriebe ebenfalls zu einer Kostenminimierung führt. Der zweite Punkt der Änderung ist auch im Tiergesundheitsausführungsgesetz festgeschrieben. Das MLR soll berechtigt werden, einen Dienstleister für die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall künftig selbst beauftragen zu können, sodass die Vorhaltekosten für diese Dienstleistung dann vollständig aus Landesmitteln getragen werden. Bisher werden die Dienstleister durch die Stadt- und Landkreise beauftragt, und das Land hat 70 % dieser Vorhaltekosten übernommen. Die Vorhaltekosten sind notwendig, damit die Dienstleister vertraglich garantieren, beim Ausbruch einer Tierseuche innerhalb von 24 Stunden einsatzfähig zu sein. Das Land ist durch diese Gesetzesänderung und das daraus resultierende schlanke Verfahren schneller handlungsfähig, da auch die Gesamtkoordination bei Tierseuchen auf Landesebene zusammenläuft. Drittens: Die Tötung betroffener Tierbestände und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten beim Ausbruch einer Tierseuche muss schnell, reibungslos und bundeslandübergreifend funktionieren. Deshalb soll ein Staatsvertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte zwischen Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland geschlossen werden. Dadurch soll auch ein grenzüberschreitender Zweckverband gegründet werden. (Martina Braun) Damit erhält man im Tierseuchenfall eine wesentlich bessere Schlagkraft. Das begrüßen wir, und wir haben das in einer Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses während der heutigen Mittagspause auf den Weg gebracht. Die Fraktion GRÜNE wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
