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Udo Stein

AfD 04.02.2026 Sitzungen 17/140

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was die Landesregierung hier als Modernisierung und Anpassung darstellt, ist Teil einer grundsätzlichen Entwicklung, die seit Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt: die schrittweise europarechtliche Öffnung reglementierter Berufe im Namen des Binnenmarkts und der sogenannten Dienstleistungsfreiheit. Der Gesetzentwurf steht nicht isoliert. Er ist Ausdruck eines politischen und juristischen Drucks, der von europäischer Ebene ausgeht und immer stärker in nationale Berufsordnungen hineinwirkt. Der vorliegende Entwurf enthält zahlreiche Änderungen im Architekten- und Ingenieursrecht: neue Gesellschaftsformen, Anpassungen im Kammerwesen und formale Aspekte bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Diese Änderungen erfolgen nicht allein aus landespolitischer Initiative; sie stehen in direktem Zusammenhang mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die darauf abzielt, bestehende Berufsregelungen im Binnenmarkt auf ihre Marktwirkung zu überprüfen. Damit geraten nationale Berufsstandards immer häufiger unter Rechtfertigungsdruck, weil sie aus europäischer Perspektive als potenzielle Wettbewerbshemmnisse dargestellt werden. Diese Entwicklung zeigt sich besonders deutlich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ein zentraler Einschnitt war das Urteil des EuGH vom 4. Juli 2019 in der Rechtssache der EU-Kommission gegen Deutschland. In diesem Verfahren stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoße. Das Urteil ist in seiner Tragweite bemerkenswert; denn die Honorarordnung war über Jahrode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 zehnte ein Instrument, um Qualität, faire Wettbewerbsbedingungen und Verbraucherschutz im Bauwesen sicherzustellen. Reglementierungen, die dem Schutz von Qualität und Verantwortung dienen, werden durch eine Binnenmarktlogik ersetzt, in der vor allem Wettbewerb und Marktöffnung im Vordergrund stehen. Der Gesetzentwurf greift diese europarechtliche Entwicklung auf. So wird mit dem neuen § 2b die Ausweitung der Berufsausübung in zusätzlichen Gesellschaftsformen ermöglicht, etwa als offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Doch diese Änderungen sind Teil derselben Liberalisierungslogik, die bereits bei der Honorarordnungsentscheidung sichtbar wurde. Berufsrecht wird zunehmend an marktwirtschaftliche Strukturen angepasst und weniger an die spezifische Verwaltung reglementierter Berufe. Gerade kleinere Architekturbüros und Planungsbüros geraten damit unter stärkeren Wettbewerbs- und Preisdruck. Das können wir so nicht gutheißen. (Beifall bei der AfD) Hinzu kommt die Anerkennung einer immer größeren Zahl ausländischer Berufsabschlüsse im Rahmen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG. Im Jahr 2024 wurden bundesweit 79 100 ausländische Berufsqualifikationen anerkannt – ein Rekordwert. Damit nimmt die internationale Konkurrenz in vielen akademischen Berufsfeldern deutlich zu – auch im Bauwesen. Gerade in Baden-Württemberg ist dieser Berufsstand stark. Rund 26 000 Architekten sind in der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen. Diese Menschen tragen Verantwortung für die Sicherheit der Gebäude, für eine verlässliche Planung, für eine hochwertige Baukultur und damit für eine optimale Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Wenn jedoch europäische Marktöffnung und EuGH-Rechtsprechung nationale Schutzmechanismen immer weiter zurückdrängen, dann geraten gerade diese einheimischen Fachkräfte unter erheblichen Druck. Modernisierung darf nicht bedeuten, dass bewährte Berufsstandards Schritt für Schritt durch europäische Binnenmarktmechanismen ausgehöhlt werden. Der Gesetzentwurf folgt zu stark der Logik der Marktöffnung und zu wenig dem Schutz von Qualität, Verantwortung und fairen Bedingungen für unsere heimischen Architekten und Bauingenieure. Deshalb lehnen wir, die AfD-Fraktion, diesen Gesetzentwurf ab. Wir schützen einheimische Architekten und unsere Bauingenieure. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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