Christine Neumann-Martin
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung über eine Änderung des Bauberufsrechts in Baden-Württemberg. Das Update ist notwendig, denn unser Bauberufsrecht stammt in weiten Teilen aus einer Zeit, in der flexible Arbeitsformen, interdisziplinäre Zusammenarbeit oder die Internationalisierung noch nicht so präsent waren wie heute. In der ersten Lesung hier im Haus im Dezember letzten Jahres haben wir bereits über die wesentlichen Änderungen dieser Gesetzesnovelle gesprochen: die Ermöglichung neuer Gesellschaftsformen für Architekten und Ingenieure, um interdisziplinäre Zusammenschlüsse zu erleichtern, die Anpassungen von Berufsbezeichnungen, damit Architekten ihre Tätigkeiten flexibler ausüben können, sowie die Einführung des Begriffs „Juniorarchitekt“, der den Architekten im Praktikum ablöst und im internationalen Kontext Vorteile bringt. Diese Änderungen stehen im Mittelpunkt. Zugleich gilt aber auch das strucksche Gesetz: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht wurde. Dieser Satz von Peter Struck verdeutlicht, dass die Arbeit in den Ausschüssen, die fachlichen Debatten und das Ringen um Änderungen zum Wesen der parlamentarischen Demokratie gehören – selbst dann, wenn in der Sache nicht die großen Fragen unserer Zeit adressiert werden. Es geht auch darum, zuzuhören und an den richtigen Stellen Kompromissbereitschaft zu zeigen. Dies ist bei der vorliegenden Änderung des Bauberufsrechts gut gelungen. Ergänzend zu den beiden Änderungsanträgen, die die Kollegin Resch gerade vorgestellt hat, hat sich der Ausschuss für einen Änderungsantrag zur Löschungsfrist für personenbezogene Daten bei der Ingenieurkammer ausgesprochen. Statt, wie zunächst vorgesehen, alle drei Jahre soll die Löschungsfrist nunmehr auf fünf Jahre verlängert werden. Diese neue Frist orientiert sich an besonderen Verjährungsfristen mit zivilrechtlichen Ansprüchen im Werkvertragsrecht. Sie erleichtert damit der Ingenieurkammer die Arbeit. Ich freue mich, dass sich über diese Änderungen im Ausschuss fraktionsübergreifend in einem großen Konsens geeint werden konnte. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, einzelne Punkte in der Novelle des Bauberufsrechts wie beispielsweise die Bezeichnung „Juniorarchitekt“ sind jahrelang erörtert worden. Deswegen freue ich mich, dass wir heute einen Knopf dranmachen können. Mit den geplanten Änderungen schaffen wir ein modernes, leistungs- und zukunftsfähiges Bauberufsrecht für Baden-Württemberg und damit beste Rahmenbedingungen für ode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 die hoch qualifizierten Fachkräfte, die Wohnverkehre schaffen, zukunftsfähige Infrastruktur konstruieren und unsere verbaute Umwelt gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
