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Clara Resch

GRÜNE 04.02.2026 Sitzungen 17/140

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen heute die Beratungen zum Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts ab, einem Gesetz, das wir bereits in erster Lesung ausführlich beraten haben und das im Ausschuss weiter präzisiert wurde. Im Kern modernisiert dieses Gesetz das Bauberufsrecht der Architektinnen und Architekten, der Ingenieurinnen und Ingenieure. Es schafft zeitgemäße Strukturen, baut Bürokratie ab und sorgt für mehr Klarheit und Verlässlichkeit im Berufsalltag. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dr. Alexander Becker und Dr. Michael Preusch CDU) Ergänzend beraten wir heute Änderungsanträge, die sowohl das Bauberufsrecht selbst als auch gezielte Anpassungen der Landesbauordnung betreffen. Die Details sind auf den ersten Blick vielleicht technisch, in ihrer Wirkung im Berufsalltag jedoch sehr konkret. Es geht um Planungssicherheit, um Verfahrensklarheit sowie um Tempo beim Bauen und bei der Energiewende – und das alles, ohne die kommunale Ebene zu schwächen. Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir an drei Punkten an. riode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Erstens: die Konkretisierung der Löschfrist im Bauberufsrecht. Im Bauberufsrecht war bereits vorgesehen, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie dies erforderlich ist. Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und CDU wird diese Löschfrist nun konkret auf fünf Jahre festgelegt. Darauf wird Frau Kollegin Neumann-Martin noch mal näher eingehen. Zweitens: Klarheit beim Start der Entscheidungsfrist bei Baugenehmigungen in der Landesbauordnung. Mit der BauGB-Änderung aus dem Oktober 2025 wurde § 36a BauGB neu eingeführt. Neben dem gemeindlichen Einvernehmen ist damit in bestimmten Fällen nun auch eine ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Was bislang gefehlt hat, ist die saubere Verzahnung dieser bundesrechtlichen Regelung mit unserer Landesbauordnung. Genau das machen wir mit dieser Änderung. Künftig beginnt die Entscheidungsfrist der Baurechtsbehörde nach § 54 Absatz 5 LBO erst dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und alle notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen erfolgt sind, einschließlich der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB. Damit stellen wir sicher, dass Fristen logisch aufeinander abgestimmt sind. Diese Klarstellung schafft Rechtssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren, für die Genehmigungsbehörden und für die Kommunen. (Beifall bei den Grünen) Drittens: Wir sorgen für mehr Verfahrensfreiheit bei Solaranlagen in der Landesbauordnung. Mit dem Gesetz für das schnellere Bauen vom März 2025 haben wir bereits einen großen Schritt gemacht. Die Errichtung von Solaranlagen ist seitdem weitestgehend verfahrensfrei möglich, auch im Freiflächenbereich. Neu ist, dass wir diese Verfahrensfreiheit konsequent erweitern. Künftig sind auch alle zugehörigen Anlagen verfahrensfrei, also Einfriedungen zum Schutz der Anlagen, technische Nebenanlagen sowie Speicher- und Umwandlungstechnik wie Wechselrichter, Transformatoren, Batterien und Leitungen. Damit ermöglichen wir, dass die Errichtung von Solaranlagen vollständig und ohne Verfahrensbrüche umgesetzt werden kann. Projekte lassen sich schneller realisieren, und sowohl Behörden als auch Vorhabenträger werden spürbar entlastet. (Beifall bei den Grünen) Gerade für den Ausbau der Photovoltaik und der Solarthermie ist das ein entscheidender Schritt. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Zuruf von der FDP/DVP) Klare Verfahren, zügige Abläufe und eine rechtssichere Umsetzung sind zentrale Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir machen jetzt klar: Wer in Photovoltaik oder Solarthermie investiert, soll Vorhaben zügig und rechtssicher umsetzen können, ohne an formalen Hürden zu scheitern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, diese Regelungen sind ausgewogen, berücksichtigen die Interessen der Kommunen und (Clara Resch) verbinden Rechtsklarheit mit Verfahrenseffizienz sowie Klimaschutz mit Verwaltungsvereinfachung. Und das ist gut. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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