Muhterem Aras
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert zu? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Gern am Ende meiner Ausführungen. – Der zweite Schwerpunkt: mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen. Eine weitere zentrale Neuerung ist, dass wir den Bürokratieabbau als einen zentralen Ansatzpunkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land nun auch im MFG verankert haben – ein Aspekt, den die Kammern und Verbände im Anhörungsverfahren als sehr positiv hervorgehoben haben. So sollen beispielsweise Rechtsvorschriften, die den Mittelstand belasten, regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung überprüft werden. Das ist die Sunset-Klausel, die Herr Schweickert ja auch angesprochen hat. Auch das ist also in einer anderen Form aufgenommen worden – oder schon im Mittelstandsförderungsgesetz abgebildet; so muss man es richtig ausdrücken. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Der Gesetzentwurf sieht einen grundsätzlichen Verzicht auf Gold-Plating vor. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch kurz auf den Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion eingehen. Sie fordert darin, sämtliche Sollbestimmungen des § 2 MFG in Istbestimmungen umzuwandeln. Eine solche Verschärfung ist aber weder erforderlich noch sachgerecht. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Hört, hört!) Die vorgesehenen Sollvorgaben (Abg. Petra Krebs GRÜNE niest.) – Gesundheit – (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Danke! – Vereinzelt Hei- terkeit) haben bereits eine sehr hohe Verbindlichkeit. Und, lieber Herr Schweickert, im Regelfall ist der Adressat verpflichtet, so zu handeln, wie es das Gesetz vorsieht. Mit der im Gesetzentwurf jetzt vorgesehenen Regelung bleibt es aber möglich, aus wichtigen Gründen abweichend zu agieren. Auch da gibt es also keine Vorschriften. Eigentlich steht die FDP ja nicht für Vorschriften, sondern ist eher liberal. (Abg. Katrin Schindele CDU: War sie mal!) Deswegen wundert es mich ein bisschen, dass Sie diesen Antrag hier zur Diskussion bringen. Durch die jetzigen Regelungen sind hier alle Möglichkeiten aufgezeigt. Solche Ausnahmen müssen meines Erachtens auch weiterhin möglich sein, und sie werden das auch sein. Gleiches gilt für das Gold-Plating und die zeitliche Befristung von Maßnahmen. Denn auch hier ist die neue Regelung klar: Dort, wo diese sachgerecht und im Interesse des Mittelstands ist, kann und soll – „soll“ hat eine starke Bindung – sie geschaffen werden. Also: Planungssicherheit, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit sind für jedes Unternehmen ein hohes Gut, gerade auch für unseren Mittelstand. Drittens: Entschlackung der Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Es werden uns immer wieder die Aufwände, die im Mittelstand entstehen, zurückgespiegelt. Deswegen ist eine weitere grundlegende Veränderung, die wir im Zuge der Neufassung des MFG vornehmen, die Straffung der Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge in § 23. Große Teile des alten § 22 enthalten Regelungen, die dem ohnehin geltenden anzuwendenden Vergaberecht entsprechen; eine Dopplung im MFG ist deswegen nicht notwendig. Das Gesetz wird deshalb an dieser Stelle entschlackt und damit übersichtlicher, verständlicher und anwendungsfreundlicher. Eine Verankerung weiterer Vergabekriterien wie beispielsweise der Tarifbindung – ich habe es ja schon angesprochen – würde diese Verschlankung des Gesetzes konterkarieren. Hinzu kommt: Die beantragte Änderung würde eine grundsätzliche Anpassung des Vergaberechts bedeuten, und dafür ist das MFG der falsche Aufhänger. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit der jetzt geplanten und hoffentlich – darum würde ich Sie alle bitten – heute beschlossenen Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetriode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 zes tragen wir es auf eine andere Ebene. Es wird modern, es wird digitaler, es wird nachhaltiger, es ist zukunftsgewandt, und es stellt durch diese gesetzliche Verankerung den Mittelstand unseres Landes noch mal in den Mittelpunkt und drückt auch unsere Wertschätzung für den Mittelstand aus. Lassen Sie uns alles dafür tun, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen, damit der Mittelstand in Baden-Württemberg als Träger von Wachstum, von Beschäftigung und regionaler Wertschöpfung – die Verankerung im Land, in den Regionen, in Baden-Württemberg – auch eine Perspektive hat. Das neue Mittelstandsförderungsgesetz ist ein starkes Bekenntnis zum Mittelstand in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
