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Hans-Peter Hörner

AfD 04.02.2026 Sitzungen 17/140

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts immer häufigerer und brutalerer Angriffe auf Angehörige von Blaulichteinheiten im Dienst wie Polizei und Kräften von Rettungsdiensten und Feuerwehren wird die Frage nach der Absicherung bei Verletzung, darauf folgender Invalidität der Bediensteten und im Todesfall sogar der Absicherung der Hinterbliebenen immer drängender. In der letzten Woche hatten wir im Petitionsausschuss einen Fall, der uns zu Recht längere Zeit beschäftigt hat. Es ging um einen Unfall. Ein Polizist wurde im Dienst in einen Hinterhalt gelockt und ist nicht mehr voll arbeitsfähig. Er ist aber nicht nur im Dienst, sondern auch im Privatleben, in der Familie und im Ehrenamt eingeschränkt. Kurz: Seine Lebensqualität leidet. Deswegen fragen wir: Wie bewertet die Landesregierung die derzeitigen gesetzlichen Regelungen für solche Fälle? Gedenkt sie, diese wesentlich zu verbessern? Wie will die Landesregierung die Entwicklung der Zunahme von Angriffen auf Blaulichteinheiten wieder umkehren? Wie gedenkt sie, dies wieder in den Griff zu bekommen? Vielen Dank.

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