Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hermann. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, Herr Jung, für die außerordentlich sachliche Frage, (Vereinzelt Heiterkeit) die Sie gestellt und begründet haben. Ich will dazu auch gern Auskunft geben. Die Koalition von Grünen und CDU hat zu Beginn bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag für die Periode 2021 bis 2026 eine Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen vereinbart. So steht es im Vertrag. Warum haben wir das damals vereinbart? Weil klar war, dass es große Probleme bei der Finanzierung der Sanierung von Infrastruktur, von Brücken und Straßen, gibt und dass vor allem die kommunale Ebene nicht genügend Geld hat. Aus dieser Idee heraus ist auch dieses Nutzerfinanzierungskonzept entstanden. Das ist übrigens gar nichts Besonderes. Diese Nutzerfinanzierung gibt es weltweit und auch in besonderer Weise in Europa. Ich werde darauf nachher noch eingehen. ode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Wir, das Verkehrsministerium, haben dann den Auftrag angenommen und zunächst Eckpunkte diskutiert, vereinbart. Die haben wir dann auch ins Kabinett gebracht. Die sind dann im November 2022 vom Kabinett verabschiedet worden. Das war für uns der Auftrag, aus den Eckpunkten ein Gesetz zu machen. Denn klar war: Die Maut kann man nicht einfach einführen, sondern da muss man erst einmal ein komplexes Konstrukt rechtssicher hinbekommen, und man muss auch die technischen Möglichkeiten prüfen, muss prüfen, wie es einfach und unbürokratisch funktioniert. Denn wie wir ja aus den Erfahrungen auf Bundesebene wissen konnten, beobachten konnten, kann das ordentlich schiefgehen, wenn man es schlecht und falsch macht. Das Ministerium hat dann an einem Gesetzentwurf gearbeitet und damit eine renommierte Kanzlei beauftragt. Denn der Komplexität entsprechend muss man sagen, das können Verwaltungsleute, Verwaltungsjuristen nicht allein machen. Aber sie waren natürlich immer einbezogen und haben den Rat dieser Experten angenommen. Daraus ist dann ein Gesetzentwurf geworden. Das war unser Auftrag. Wir haben den Gesetzentwurf nicht ins Kabinett eingebracht; das Verkehrsministerium hat ihn nicht ins Kabinett eingebracht. Da können Sie natürlich fragen: Was war der Hintergrund? Der Hintergrund war, dass es kritische Stimmen aus der Wirtschaft, einzelne kritische Stimmen aus der CDU und auch kritische Stimmen aus dem Staatsministerium gab. In diesem Kontext war die Ansage: Wir sind – wie Sie beschrieben haben – in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, gerade in Baden-Württemberg. Können wir eine Sonderregelung für den wichtigen Bereich „Transport und Logistik“ in dieser Situation machen? In dieser Situation haben wir den Gesetzentwurf nicht ins Kabinett gebracht und sind auch von niemandem gedrängt worden, ihn ins Kabinett zu bringen. So ruht der Gesetzentwurf. Seitdem arbeitet auch niemand mehr daran. Die Kosten haben Sie schon vor Kurzem abgefragt, haben Sie schriftlich vorliegen. In der Summe waren das etwa 800 000 €. Ich kann Ihnen sagen: Dazu stehe ich. Denn man kann am Beispiel des Bundes sehen, wie teuer es den Steuerzahler kommt, wenn es nicht gut gemacht ist. 270 Millionen € hat der frühere Bundesminister Scheuer quasi verspielt, weil er es nicht richtig gemacht hat. Übrigens: Falls man etwas Falsches macht – wie Sie jetzt annehmen, dass das etwas Falsches sei –, könnten die Kosten sogar noch größer sein. Also: Es ist sehr gut, dass das Ministerium das sehr sorgfältig macht und abwägt und dass man am Ende sieht, wie der politische und ökonomische Kontext ist, und dann sagt: Dann bringen wir das nicht ein. Wir haben den Koalitionsauftrag erfüllt – und damit gut. Jetzt haben Sie sich schon während der ganzen Legislaturperiode darauf gefreut, dass ich aufhöre. Dann können Sie ja getrost sein, dass ich das in der nächsten Periode nicht mehr einbringe. Also, warum sprechen Sie das dann überhaupt an? Was ist das Problem? Die Legislaturperiode wird mit der morgigen Plenarsitzung zu Ende sein; wir bringen da auch nichts mehr ein. Da brauchen Sie keine Sorge zu haben. (Minister Winfried Hermann) Ich würde sagen, Sie müssen sich eher Sorgen machen, ob Sie noch dabei sind – aber aus anderen Gründen. (Vereinzelt Heiterkeit) Denn während unser Spitzenkandidat Özdemir, auf den Sie sich beziehen, 39 % Zustimmung hat, wird die Zustimmung zu Ihrem Spitzenkandidaten, meine ich, gar nicht abgefragt. Denn unter „ferner liefen“ fragt man die Zustimmungswerte nicht ab. Insofern muss ich schon sagen: Es ist doch eigentlich putzig, dass Sie das einbringen und auch wie Sie es einbringen. Denn Cem Özdemir hat bei der Veranstaltung, die Sie zitiert haben, genau das gesagt, was wir im Programm beschlossen haben. Was wollen Sie da also auseinanderdividieren? Von wegen linker Basis, Ökologie und etwas ganz anderes wollen. Das steht nicht im neuen Programm. Ich bin für scharfe Kritik wirklich immer zu haben. Aber sie muss auf der Grundlage von Basisdaten geübt werden. Und wenn die nicht stimmen, sollte man die Kritik nicht äußern. (Beifall bei den Grünen) Im Übrigen würde ich Ihnen raten, dass Sie sich auch einmal auf die Geschichte der FDP besinnen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Geht schlecht, der kommt aus der CDU!) In den 1990er-Jahren hat die damalige Regierung aus FDP, CDU und CSU die Lkw-Maut auf Bundesebene beschlossen. Umgesetzt werden musste sie dann von der rot-grünen Regierung, weil es lange gedauert hat, bis der rechtliche Rahmen geschaffen wurde. Sie haben damals auch mehrere Jahre gebraucht. Die Maut ist dann in der Folgezeit – übrigens auch unter Beteiligung einer von der FDP mit geführten Regierung – aufrechterhalten worden, ja sogar ausgeweitet worden. Die Lkw-Maut ist z. B. im Jahr 2023 auf kleine Lkws, die für die Logistik so wichtig sind, und übrigens auch auf Bundesstraßen ausgeweitet worden. Das habe ich nie bekämpft, aber ich bin erstaunt, dass Sie so tun, als wäre das böse und schlecht. Denn offensichtlich hat eine Regierung, an der Ihre Partei beteiligt war, das gemacht. Warum haben das alle gemacht? Weil es ein modernes, weltweit genutztes Instrument ist, dass sich die Nutzer einer Infrastruktur auch an den Kosten beteiligen müssen – nicht vollständig, aber teilweise. Das machen wir bei Bahnverkehren, das machen wir bei Lkw-Verkehren. In anderen Ländern ist sogar eine Pkw-Maut eingeführt. Das ist in Deutschland ja tabu, aber in anderen Ländern wird eine solche Maut eingeführt. Dafür gibt es übrigens eine rechtliche Grundlage der EU. Das ist also eigentlich durchaus wichtig. Wer heute gegen die Lkw-Maut auf Bundesebene, nämlich auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen, ist, der muss sagen, wie er die ungefähr 14 Milliarden €, die die Lkw-Maut einspielt, gegenfinanziert. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Ich denke, dass es höchst notwendig ist. Wir haben jetzt ein bisschen mehr Luft durch das Sondervermögen, durch die Sonderkredite. Aber grundsätzlich ist die Finanzierung der Infrastruktur durch Steuermittel in den letzten Jahren nie ausriode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 reichend gewesen. Deswegen braucht man auch die Nutzerfinanzierung. Daran wird ein vernünftiger Politiker nicht rütteln, würde ich sagen, weil es anders schwer finanzierbar ist. (Beifall bei den Grünen)
