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Rüdiger Klos

AfD 04.02.2026 Sitzungen 17/140

Wer in den Parlamenten sitzt, das bestimmt der Wähler, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und die Wähl erin!) und dass Ihnen das nicht passt, das ist das Hauptproblem hier in diesem Haus, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Jetzt gehe ich auf Ihren Gesetzentwurf ein. Wenn ein Jurastudent nach mehreren Jahren erfolgreich die Erste juristische Prüfung abgelegt hat, dann soll für die Zulassung zum Referendariat nicht das jahrelange erfolgreiche Studium ausschlaggebend sein, sondern ob – Zitat – „begründete Zweifel“ an der Verfassungstreue bestehen. (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Der Bestimmtheitsgrundsatz – der gilt auch für Verwaltungsakte – wird von Ihnen kurzerhand ignoriert. Nicht gerichtliche Verurteilung, zweifelsfrei erwiesene Tatsachen oder rechtssichere, gerichtsfeste Belege sind entscheidend, sondern die schwammige Formulierung „Zweifel“, unter die man dann nahezu alles subsumieren kann. Solche schwammigen Formulierungen stehen nicht für die wehrhafte Demokratie. Sie stehen für den Angstschweiß des politischen Machtkartells. (Beifall bei der AfD) Hier geht es nicht um ein Berufsverbot, sondern um ein Ausbildungsverbot. Wer die falsche Meinung hat, die falschen Fragen stellt oder die falsche Partei präferiert, soll kein Volljurist mehr werden dürfen. Wer Ihnen politisch nicht passt, wird aussortiert. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Steht so nicht drin!) Demokratien funktionieren so nicht, wohl aber totalitäre Systeme. Wir erleben in diesem Gesetz den Versuch, den juristischen Nachwuchs unter Existenzangst zu setzen, damit er linientreu, regierungskonform und stromlinienförmig ist. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Verfassungstreu!) Kein Platz für Kritiker. Wer das Narrativ des Machtkartells nicht mitbetet, dessen wirtschaftliche und soziale Existenz ist beendet. (Rüdiger Klos) Sie verweisen im Parlament auf das Bundesverwaltungsgericht – entlarvend. Denn hier geht es um die Meinungsfreiheit, und die ist noch immer Sache unserer Verfassungsgerichte. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Wieso die Meinungs- freiheit? Die Berufsfreiheit!) Das Verfassungsgericht des Freistaats urteilte übrigens, dass die Zugangshürden nicht höher sein dürfen als für die Berufsausbildung, und untermauert damit die Rechtsauffassung der AfD-Fraktion. Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht: Der Schutz der Meinungsfreiheit ist gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert seine Bedeutung ... (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung infrage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern. Nicht jeder Kritiker ist ein Feind der Demokratie. Erinnern Sie sich noch an Nancy Faeser? Ein skandalöser Angriff auf die Pressefreiheit, der vor Gericht krachend gescheitert ist. Warum? Weil auch radikale Meinungen grundgesetzlich geschützt sind. Und was für „Compact“ gilt, muss auch für den angehenden Juristen gelten. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Fällt der auch un- ter Pressefreiheit?) Der Staat darf nicht die politische Gesinnung zum Auswahlkriterium machen. (Beifall bei der AfD) Werte Kollegen, dieses Gesetz ist ein Gesinnungsfilter. Es geht nicht um Rechtstreue, es geht Ihnen um Meinungstreue. Es geht nicht um den Schutz der Verfassung, sondern um die Absicherung Ihres Machtkartells. Dieses Gesetz soll ein System zementieren, in dem Karriere nur noch für linientreue Bürger – oder sollte ich „Genossen“ sagen? – möglich ist. Was kommt als Nächstes? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Sie sind auf dem schlimmsten Weg in einen Staat, in dem das Parteibuch wichtiger ist als das Prüfungsergebnis. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion sagt Nein zu einem Klima der Angst, Nein zu einem System der Einschüchterung, Nein zu einem System ideologischen Berufszugangs. Wir stehen für einen Rechtsstaat, in dem Juristen auch kritische, patriotische und unbequeme Positionen vertreten dürfen, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nur!) in dem nicht Gesinnung, sondern Leistung entscheidet. (Beifall bei der AfD) riode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Demokratie braucht Debatte, nicht Disziplinierung. Sie braucht Meinungen, nicht Gleichschaltung. Leistung, Eignung, Befähigung, das sind die Kriterien für eine juristische Laufbahn. Alles andere ist ideologischer Machtmissbrauch. Wir brauchen keinen Radikalenerlass 2.0. Zu meiner Zeit hieß es noch „Freiheit statt Sozialismus“ oder „Freiheit oder Sozialismus“. Sie haben die Maske fallen lassen. Wer die Freiheit will, der wählt am 8. März die AfD. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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