Frank Bonath
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor rund fünf Jahren hat die EnBW unter dem damaligen Vorstandsvorsitzenden ein äußerst riskantes Investment gestartet. Dieses Vorhaben war, lieber Kollege Dr. Schütte, damals auch intern sehr umstritten, und internationale Medien zeigten sich von der hohen Risikobereitschaft des baden-württembergischen Energieunternehmens überrascht. Nur fünf Jahre später wurde die Notbremse gezogen, und die EnBW musste eine Wertberichtigung in Höhe von 1,2 Milliarden € hinnehmen. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Nein! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: 15! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Davor sprachen alle von der hohen Risikobereitschaft der Landesregierung!) Das ist eine Summe, die selbst für ein Unternehmen dieser Größenordnung erheblich ist und die selbstverständlich Auswirkungen auf die künftigen Investitionsmöglichkeiten der EnBW hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Argumentieren Sie daher bitte nicht mit dem Hinweis, Kollege Dr. Rösler, es handle sich um operatives Geschäft. Bei dieser Größenordnung ist der Gesellschafter immer mit einbezogen. (Zuruf: Genau!) In dieses Geschäft musste der Aufsichtsrat von der ersten bis zur letzten Minute eingebunden gewesen sein. In jedem Geschäftsbericht der vergangenen Jahre wird dieses Projekt ausdrücklich im Risikobericht genannt. Die Risiken, die nun als Gründe für den Ausstieg angeführt werden, finden sich dort seit Jahren wieder: Kostensteigerungen in der Lieferkette, Zinsentwicklungen sowie regulatorische Rahmenbedingungen. Ebenso wird in den Lageberichten deutlich, dass diese Projekte nur umsetzbar sind, wenn der Strom langfristig über direkte Stromlieferverträge vermarktet werden kann. Dass dieses Modell unter den aktuellen Marktbedingungen nicht mehr verlässlich trägt, war spätestens Ende 2022 bekannt. Wenn es immer wieder Phasen mit negativen Strompreisen gibt, sind Unternehmen nicht bereit, dauerhaft feste Preise zu zahlen. Damit fehlt die wirtschaftliche Grundlage. Die letzte Hoffnung waren nun subventionierte Strompreise. Auch diese Hoffnung ist jetzt geplatzt, wobei uns nicht bekannt ist, wie intensiv die Bemühungen der EnBW waren, die Ausschreibungen überhaupt zu gewinnen. Bei den Haushaltsberatungen Ende 2024 wurde hier im Landtag über die Eigenkapitalerhöhung von rund 3 Milliarden € beraten. (Zuruf: 3 Milliarden!) riode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Wir haben damals vorgeschlagen, diese Kapitalerhöhung unter Beteiligung eines privaten Investors durchzuführen. Wir waren der Auffassung, es hätte der EnBW gutgetan, wenn zusätzliche Expertise vom Kapitalmarkt in die Aufsichtsgremien eingezogen wäre. Die heutige Debatte zeigt, wie recht wir damit hatten. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Parlament – also wir, der Haushaltsgesetzgeber – wusste damals nicht, dass die Kapitalerhöhung nicht nur zur Hebelung der Investitionsmöglichkeiten, sondern auch zur Verlustfinanzierung genutzt wurde. Rund ein Drittel der Kapitalerhöhung im Jahr 2025 wurde bereits im selben Jahr zur Finanzierung der Verluste dieses Offshore-Windparkprojekts in der Irischen See verwendet. (Zuruf von der AfD: So ist es!) Damit ist der ursprüngliche Gedanke, der dem Parlament von der Landesregierung vermittelt wurde, nämlich mit dieser Kapitalerhöhung Investitionen in Höhe von rund 50 Milliarden € für dringend notwendige Infrastruktur des Energiesystems in Baden-Württemberg zu ermöglichen, nicht mehr gegeben. Ich bin sehr erstaunt, dass in dieser Debatte bisher kein Redner dieses Thema aufgegriffen hat. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Sehr geehrter Herr Finanzminister, die Risiken dieses Projekts waren zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung bekannt. Die Risiken steigender Zinsen, steigender Kosten in der Lieferkette und nicht mehr funktionierende Stromlieferverträge waren zum Zeitpunkt der Debatte um die Kapitalerhöhung bereits Realität. Dieses Projekt war von der ersten Sekunde an Teil der Risikoberichterstattung, die zum Teil auch öffentlich ist, und musste regelmäßig Thema im Aufsichtsrat gewesen sein. Eine Kapitalerhöhung zu beschließen, um das Eigenkapital zu stärken und dadurch mehr Fremdkapital für Investitionen in die Energieinfrastruktur in Baden-Württemberg aufnehmen zu können, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: So sieht es aus!) ist etwas grundlegend anderes, als eine Kapitalerhöhung zu beschließen, um damit Verluste zu finanzieren. Lieber Kollege Dr. Schütte, dass ich Sie einmal hier von dieser Stelle aus, in meiner letzten Rede, berichtigen darf, hätte ich nie erwartet, (Vereinzelt Heiterkeit) aber die Reservierungsgebühren wurden natürlich aktiviert; die waren als Anlagen im Bau aktiviert worden. Deshalb gibt es jetzt eine Wertberichtigung, deshalb gibt es jetzt eine Sonderabschreibung. Natürlich hat das keine Auswirkungen auf das EBITDA, aber es hat Auswirkungen auf das EBIT und natürlich auf das Eigenkapital und damit natürlich auch auf zukünftige Investitionsmöglichkeiten; das ist das Grundproblem. Vielleicht muss innerhalb der EnBW auch mal jeder lernen, Geschäftsberichte und Bilanzen zu lesen; denn dort steht das eindeutig drin. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) (Frank Bonath) Herr Finanzminister, die Kapitalerhöhung, die in der Bilanz 2025 im selben Berichtsjahr zur Verlustfinanzierung der Wertberichtigungen dient, hätte nach der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg zumindest in der Höhe von 1,2 Milliarden € gar nicht finanziert werden dürfen. Man hätte dieses Geld aus dem laufenden Haushalt bereitstellen müssen. Meine Damen und Herren, als verantwortliche Eigentümer hätten wir die Verluste am Ende ohnehin tragen müssen. Das ist heute nicht der entscheidende Punkt. Die zentrale Frage ist vielmehr: Hätte der Aufsichtsrat dieser Entscheidung damals zustimmen dürfen? Und weiter: Hätte der Aufsichtsrat dieser Entscheidung zugestimmt, wenn in den Aufsichtsgremien zusätzliche Expertise vom Kapitalmarkt vertreten gewesen wäre? Und schließlich: Wie wäre die Debatte – um das geht es uns heute in erster Linie – über die Kapitalerhöhung verlaufen, wenn das Parlament über alle relevanten Risiken und deren tatsächlichen Eintritt vollständig informiert worden wäre? Vor allem aber gilt: Das Parlament muss jederzeit alle entscheidungsrelevanten Hintergründe kennen, insbesondere dann, wenn es um derart gewaltige Summen geht. Sie haben das Parlament getäuscht. Sie haben nicht offengelegt, dass die Risiken, die einen Projektausstieg notwendig machen, bereits eingetreten waren. Sie haben nicht einmal über die Möglichkeit eines Projektausstiegs informiert. Sie haben diese Risiken insgesamt verschwiegen. Der Umgang mit dem Parlament an dieser Stelle ist für uns skandalös. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Dieses Parlament ist kein Abnickgremium, es ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg. Wir sind diejenigen, die Gesetze beschließen, wir sind diejenigen, die über den Haushalt und die Verwendung von Steuergeldern entscheiden. Wenn wir Entscheidungen treffen, dann müssen von der Regierung proaktiv und vollständig alle relevanten Informationen vorgelegt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für mich ist das heute die letzte Rede hier im Landtag, in diesem Hohen Haus. Es ist auch mir eine große Ehre gewesen, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vertreten zu dürfen. Ich wünsche mir für die nächste Legislaturperiode ein selbstbewusstes, ein stolzes, aber vor allem auch ein in Sachfragen kompetentes Parlament. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der SPD) Damit dieser Ort die Herzkammer der Demokratie bleibt, müssen alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sowohl von den Regierungsfraktionen als auch von der Opposition, diese Rolle immer wieder und ohne Ausnahme leben und einfordern. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der AfD)
