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Sabine Hartmann-Müller

CDU 28.01.2026 Sitzungen 17/139

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Deutschlandticket ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, bezahlbaren und nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr. Das Deutschlandticket hat das Leben der Fahrgäste des ÖPNV in Deutschland ein gutes Stück einfacher und auch deutlich kostengünstiger gemacht. Seit seiner Einführung hat das Deutschlandticket leidenschaftliche Diskussionen ausgelöst; meist ging es dabei ums Geld. Die Ampelregierung hat das Ticket eingeführt, aber nicht nachhaltig und auskömmlich finanziert. So wurden in der (Sabine Hartmann-Müller) Kommunikation leider immer wieder die positiven Effekte des Tickets durch ein kleinteiliges Gezerre um die Finanzierung überlagert. Die neue, unionsgeführte Bundesregierung hat damit Schluss gemacht. Seit letztem Herbst gibt es eine klare Regelung und eine verbindliche hälftige Finanzierung zwischen dem Bund und den Ländern. Preissteigerungen werden dabei auch über Erhöhungen des Ticketpreises aufgefangen werden. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Der heute vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist eher technischer Natur und regelt, was hinter den Kulissen passiert. Die entscheidenden Stichworte lauten hier Konnexität und Anwendungsbefehl. (Beifall bei der CDU) Seit der Einführung des Deutschlandtickets fordern die Aufgabenträger vom Land, den Anwendungsbefehl gesetzlich zu verankern. Dadurch wird den Aufgabenträgern das Deutschlandticket verbindlich vorgegeben. Konnexität bedeutet, dass das Land sich verpflichtet, den finanziellen Ausgleich zu leisten. Das konkrete Verfahren ändert sich nicht, da bereits der bisherige Ausgleich durch eine Fördersumme alle Kosten zu 100 % deckt. Bisher gibt es allerdings keine Rechtsgrundlage für das Land, Tarife landesweit verbindlich zu regeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine solche geschaffen. Der Entwurf regelt also nicht die eigentliche Verpflichtung, das Deutschlandticket einzuführen oder anzuwenden, sondern schafft die gesetzliche Ermächtigung für eine entsprechende Rechtsverordnung. Es geht um eine rechtssichere Anwendung für unsere Kommunen, um Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Aufgabenträger. Ich möchte Sie daran erinnern: Wir hatten in Baden-Württemberg vor der Einführung des Deutschlandtickets bereits das Jugendticket auf den Weg gebracht, ein preisgünstiges Jahresticket speziell für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende für den Nahverkehr innerhalb des Landes. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das Deutschlandticket JugendBW baut auf dem Konzept unseres Jugendtickets auf. Beim Deutschlandticket bezahlen die Länder die Hälfte der Kosten. Baden-Württemberg gibt für das Deutschlandticket und das D-Ticket JugendBW insgesamt rund 300 Millionen € aus – pro Jahr wohlgemerkt. Zur Wahrheit gehört auch: Dieses Geld, das strukturell in vergünstigte Tickets fließt, kann nicht für den Ausbau der Infrastruktur oder des Angebots verwendet werden. Denn wir können dieses Geld nicht zweimal ausgeben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist heute vermutlich meine letzte Rede als Abgeordnete. Seit 2017 gehöre ich diesem Hohen Haus an. Es war mir stets eine Ehre, für die Menschen im Land und für unsere Demokratie das Beste zu bewirken. Mein Engagement im Wahlkreis gilt der Hochrheinregion, meiner Heimat. Die Region Südbaden und das Dreiländereck liegen mir am Herzen. Es war mir wichtig, die riode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026 Anliegen der Region nach Stuttgart zu tragen, wie die verkehrliche Infrastrukturmaßnahme einer durchgehenden Ost-West-Straßenverbindung – die A98. Es ist mir gelungen, positive Spuren zu hinterlassen. Auch zukünftig wünsche ich dem Landtag Kraft, die wichtigen Dinge für die Menschen in unserem Land gut voranzubringen. Gottes reichen Segen dazu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD, der FDP/DVP und der AfD)

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